RS Vwgh 1967/10/19 0742/67

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Veröffentlicht am 19.10.1967
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG;

Rechtssatz

Die auf dem Gebiete des Sozialversicherungsrechtes ergangenen Vorschriften können den VwGH für den Bereich des Steuerrechtes schon deshalb nicht zu einer anderen Beurteilung veranlassen, weil die Erlassung dieser Rechtsnormen auf völlig anderen Erwägungen beruht als das für die Entscheidung einer lohnsteuerrechtlichen Streitfrage ausschließlich geltende Einkommensteuerrecht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967000742.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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