Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde bzw BGKK) erließ am 09.02.2016 einen Bescheid, in welchem die XXXX KG (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet wurde, für die in der Anlage mit der näheren Bezeichnung "Beitragsabrechnung aus GPLA 01.01.08-31.12.12" vom 11.05.2015 und die im Prüfbericht genannten Dienstne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 24.02.2015 führte die belangte Behörde bei der Beschwerdeführerin eine Außenprüfung gemäß § 147 BAO mit dem Prüfungsgegenstand Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung für den Zeitraum 2011 bis 2014 durch, mit dem Ergebnis, dass der Beschwerdeführerin eine Gesamtnachzahlung von EUR 84.275,39 vorgeschrieben wurde. 1. Am 24.02.2015 führte die belangte Behörde bei der Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 02.11.2011 erließ die Wiener Gebietskrankenkasse einen Bescheid in welchem sie 1) feststellte dass Fr. Dr. M XXXX A XXXX aufgrund ihrer Beschäftigung als ärztliche Leiterin beim D XXXX Z XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) in der Zeit vom 01.04.2006 bis laufend der Voll- (Kranken-, Unfall, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 ASVG sowie § 1 ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl I Nr 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.03.2014, GZ: XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF), gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG in der jeweils geltenden Fassung wegen der im Zuge der bei ihm stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet ist, die in der Beitrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Firma XXXX als Dienstgeberin (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde von Bediensteten der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) für den Prüfzeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2012 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) vorgenommen. 1. Bei der Firma römisch 40 als Dienstgeberin (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde von Bediens... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin, wurde für den Prüfzeitraum von 01.01.2009 bis 31.12.2013 eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durchgeführt. Im Rahmen dieser GPLA wurde eine Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen im Ausmaß von € 15.278,49 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen in der Höhe von € 3.582,36, somit insgesamt von € 18.860,85 vorgenommen. Diese festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin wurde eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) - Prüfzeitraum von 1.1.2011 bis 31.12.2014 - durchgeführt. Im diesbezüglichen Prüfbericht vom 12.2.2016 stellte die NÖGKK einen Nachverrechnungsbeitrag samt Zinsen in der Gesamthöhe von EUR 4.025,45 fest. Dieser resultierte aus einem arbeits- und sozialgerichtlichen Vergleich zwischen der Beschwerdeführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.02.2010, GZ XXXX sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge kurz GKK) aus, dass XXXX, XXXX, gem. § 410 Abs 1 Z 2 iVm § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG sowie § 1 Abs 1 lit a AlVG idgF im Zeitraum 01.01.2008-31.03.2008 aufgrund seiner Tätigkeit für XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX, der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt. Die entsprech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.02.2012, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX GmbH, vormals XXXX, (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.05.2014, XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX GmbH, vormals XXXX mbH, (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 02.06.2014, Zl. XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die XXXX GmbH, vormals XXXX Gesellschaft mbH, (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben angeführten Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.10.2013 wurde ausgesprochen, dass XXXX, VSNR: XXXX, (im Folgenden: MD) hinsichtlich seiner Tätigkeit als Qualitätskontrolleur für die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) im Zeitraum 07.10.2009 bis 31.12.2009, 01.01.2010 bis 25.05.2010, am 15.01.2011, 15.02.2011 bis 18.02.2011... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 11.03.2014, GZ: XXXX, wurde ausgesprochen, dass die XXXX Gesellschaft mbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) verpflichtet sei, aufgrund der im Rahmen der bei ihr durchgeführten Gemeinsamen Prüfung Lohnabhängiger Abgaben (GPLA) festgestellten Meldedifferenzen die in der Beitragsabrechnung vom 03.09.2013 u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz GKK), vom 26.04.2013, Zl. XXXX, wurde gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG in der jeweils geltenden Fassung ausgesprochen, dass die XXXX, XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF), wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin (folgend kurz auch "BF"), XXXX (Rechtsnachfolgerin der XXXX , wurden im Zuge einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (folgend kurz auch "GPLA") gemäß § 41a ASVG Melde- und Beitragsdifferenzen bei dem Dienstnehmer XXXX (folgend kurz auch "EH") festgestellt. 1. Bei der Beschwerdeführerin (folgend kurz auch "BF"), römisch 40 (Rechtsnachfolgerin der römisch 40 , wurden im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 12.12.2012, Zl. XXXX, stellte die Wiener Gebietskrankenkasse (in der Folge WGKK) fest, dass die Beschwerdeführerin (in der Folge BF) auf Grund ihrer Beschäftigung als Erwachsenenbildnerin bei der Dienstgeberin AXXX GmbH (in der Folge AXXX GmbH GmbH), XXXX, im Zeitraum von 10.03.2010 bis 19.06.2010 der Voll- (Kranken-, Unfall-, Pensions-)versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 14 Allgemeine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 23.03.2012, Zl. XXXX, ausgesprochen, dass die XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet ist, für die in der Anlage namentlich genannten Dienstnehmern für die jeweils bezeichneten Zeiten Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in Höhe von € 75.264,72 an die WGKK zu entrichten. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde die nunmehrige beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, die mit der Beitragsabrechnung vom 21.06.2013 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 11.452,66 sowie die Verzugszinsen in der Höhe von € 1.718,94, sohin einen Gesamtbetrag von € 13.171,60, zu entrichten. römisch eins.1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 30.07.2008 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "GKK") gegen die Beschwerdeführerin (folgend kurz auch "BF"), XXXX , wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG hinsichtlich der Beschäftigung des XXXX (folgend kurz auch "ZP"), der XXXX (folgend kurz auch "VP"), der XXXX (folgend kurz auch "EG") und der XXXX (folgend kurz auch "GA") ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 3.9.2015 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz "BF") als Dienstgeber verpflichtet werde, die von der SGKK mit Beitragsabrechnung vom 16.6.2015 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 4.874,25 an die SGKK zu entrichten (Spruchpunkt 1). Zudem werde der BF als Dienstgeber verpfli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge der "gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben – GPLA" für den Zeitraum 2009 bis 2011 gelangte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) im Rahmen des Prüfberichtes vom 22.02.2013 zur Ansicht, dass es sich bei den beim Beschwerdeführer beschäftigten Rechtsberatern um Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 2 ASVG handelt. 1. Im Zuge der "gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben – G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge der "gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben - GPLA" für den Zeitraum 2009 bis 2011 gelangte die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: OÖGKK) im Rahmen des Prüfberichtes vom 22.02.2013 zur Ansicht, dass es sich bei den beim Beschwerdeführer beschäftigten Rechtsberatern um Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 2 ASVG handelt. 1. Im Zuge der "gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben - GPL... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 14.06.2010, Zl. XXXX sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG aus, dass der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihm stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach einer durchgeführten GPLA-Prüfung stellte die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) mit Bescheid vom 22.04.2009, GZ: XXXX fest, dass Herr XXXX (im Folgenden: Herr S), VSNR: XXXX, im Zeitraum vom 04.07.2003 bis 30.06.2004, aufgrund seiner Tätigkeit für den XXXX (im Folgenden: BF), gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 der Voll- und Arbeitslosen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom XXXX, Zl. XXXX sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz XXXXGKK) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. den §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma KXXXX GmbH & Co KG (in der Folge Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben festgestell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) vom 21.09.2016 wurde die XXXX (in der Folge als Beschwerdeführerin) verpflichtet, den Betrag in der Höhe von € 5.383,38 an die belangte Behörde zu bezahlen. Dieser Betrag werde aufgrund der bescheidmäßigen Festsetzung der Hinzurechnung des Sachbezuges Wohnung im Zuge der GPLA-Prüfung vorgeschrieben. In einer angemie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (im Folgenden: die belangte Behörde) führte beim Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Gemeinsame Prüfung aller Lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Prüfzeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2010 durch und stellte im diesbezüglichen Prüfbericht vom 31.01.2012 einen Nachrechnungsbetrag samt Zinsen in der Gesamthöhe von EUR 93.313,46 fest. 1. Die römisch 40 (im Folgenden: die belangte Behörde) führte b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX, GZ: XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz XXXXGKK) gegenüber der Firma DXXXX GmbH (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz BF) aus, dass 1. Mit Bescheid vom römisch 40 , GZ: römisch 40 , sprach die römisch 40 Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz XXXXGKK) gegenüber der Firma DXXXX GmbH (in der Folge: Beschwerdeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Erstverfahren: 1.1. Mit Bescheid vom XXXX, sprach die XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde oder kurz XXXXGKK) gemäß § 410 Abs. 1 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und 54 Abs. 1 ASVG aus, dass XXXX, geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz BF) auf Grund ihrer Tätigkeit beim Amt der XXXX Landesregierung im Zeitraum XXXX bis XXXX mit den im
Spruch: des Bescheides näher dargestellten Beitra... mehr lesen...