Entscheidungsdatum 25.09.2018 Norm: ASVG §35 ASVG §4 ASVG §410 ASVG §44 ASVG §45 ASVG §49 ASVG §54 ASVG §59 ASVG §68 B-VG Art.133 Abs4 ASVG § 35 heute ASVG § 35 gültig ab 10.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2019 ASVG § 35 gültig von 01.01.2016 bis 09.01.2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 25.09.2018 Norm: ASVG §35 ASVG §4 ASVG §410 ASVG §44 ASVG §45 ASVG §49 ASVG §54 ASVG §59 ASVG §68 B-VG Art.133 Abs4 ASVG § 35 heute ASVG § 35 gültig ab 10.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8/2019 ASVG § 35 gültig von 01.01.2016 bis 09.01.2019 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau vom 08.03.2013 wurde die XXXX verpflichtet, dieser wegen eines beitragsfrei gehaltenen Betriebsausfluges im Jahr 2007 € 31.415,82 inklusive Verzugszinsen an Beiträgen zur Sozialversicherung und solchen für die Mitarbeitervorsorgekassen zu zahlen. Weiters wurde die XXXX verpflichtet, aufgrund außerbetrieblicher Fahrbegünstigungen für ihre Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.03.2014, GZ: XXXX, wurde ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF), gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG in der jeweils geltenden Fassung wegen der im Zuge der bei ihm stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet ist, die in der Beitrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Firma XXXX als Dienstgeberin (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde von Bediensteten der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) für den Prüfzeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2012 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) vorgenommen. 1. Bei der Firma römisch 40 als Dienstgeberin (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) wurde von Bediens... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin, wurde für den Prüfzeitraum von 01.01.2009 bis 31.12.2013 eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durchgeführt. Im Rahmen dieser GPLA wurde eine Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen und Umlagen im Ausmaß von € 15.278,49 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen in der Höhe von € 3.582,36, somit insgesamt von € 18.860,85 vorgenommen. Diese festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin wurde eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) - Prüfzeitraum von 1.1.2011 bis 31.12.2014 - durchgeführt. Im diesbezüglichen Prüfbericht vom 12.2.2016 stellte die NÖGKK einen Nachverrechnungsbeitrag samt Zinsen in der Gesamthöhe von EUR 4.025,45 fest. Dieser resultierte aus einem arbeits- und sozialgerichtlichen Vergleich zwischen der Beschwerdeführ... mehr lesen...