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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor den Finanzbehörden: 1.1. Das Finanzamt XXXX führte im Zeitraum von 2002 bis 2004 eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) durch, in deren Rahmen ein Nachverrechnungsbetrag an Sozialversicherungsbeiträgen, Fondsbeiträgen und Umlagen in Höhe von EUR 27.555,26 sowie Nachtragszinsen in Höhe von EUR 5.198,44 festgestellt wurden. 1.1. Das Finanzamt römisch... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 23.06.2021, GZ: XXXX , festgestellt, dass Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer), SVNR: XXXX , hinsichtlich der für Herrn XXXX ausgeübten Tätigkeit im Zeitraum von 01.01.2016 bis 31.03.2017 der Voll-(Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) sowie der Arbeitslosenversicherung gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Mitbeteiligten fand eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Zeitraum XXXX statt. 1. Bei der Mitbeteiligten fand eine gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) für den Zeitraum römisch 40 statt. 2. Am XXXX beantragte der Beschwerdeführer die Ausstellung eines Bescheides betreffend die Feststellung seiner Versicherung in den Jahr... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 02.07.2021, Zl. XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) aus, dass die XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin, kurz: BF) als Dienstgeberin verpflichtet wäre, für die in der Anlage des Bescheides namentlich genannte Dienstnehmerin und für die darin bezeichneten Zeiten, Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in Höhe vo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK), gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 ASVG iVm den §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und 2 sowie 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma XXXX (vormals: XXXX ) (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen GPLB (Gemeinsa... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 15.11.2019 sprach die Wiener Gebietskrankenkasse, nun Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) als Dienstgeberin verpflichtet sei, Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigen- Vorsorgegesetz in Gesamthöhe von €47.063,25 zu entrichten. Beg... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Betrieb der Beschwerdeführerin fand eine GPLA für den Zeitraum XXXX statt. Die Schlussbesprechung erfolgte am XXXX . 1. Im Betrieb der Beschwerdeführerin fand eine GPLA für den Zeitraum römisch 40 statt. Die Schlussbesprechung erfolgte am römisch 40 . 2. Die vertretene Beschwerdeführerin erhob gegen die Nachverrechnung Einwände und stellte einen Antrag auf Bescheiderlassung.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid entschied die belangte Behörde, dass der Beteiligte, XXXX , aufgrund seiner Tätigkeit als Landarbeiter für den Beschwerdeführer als dessen Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit Abs 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aufgrund dieses Bundesgesetzes versichert (vollversichert) war. 1. M... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2021, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX , in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK, gegenüber der XXXX , FN XXXX , in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF, gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm § 4 Abs. 1 und 2 ASVG und gemäß § 1 Abs. 1 lit. a AlVG 1977 idgF. aus, dass Herr XXXX , VSNR: XXXX (in der Folge: Erstmitbeteili... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der säumnisbeschwerdeführenden Partei (SBf) fand eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängiger Abgaben (GPLA, nunmehr GPLB) über den Prüfzeitraum 01/2014 bis 12/2017 statt. Dabei wurde ein Nachverrechnungsbetrag in Höhe von EUR 492.018,18 zzgl. EUR 84.999,48 Zinsen, sohin insgesamt EUR 577.017,66 festgestellt. Dieser setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Nachverrechnungen
Betreff: ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (Bf) hat sich mit 05.03.2020 an die ÖGK gewandt und die Ausstellung eines Bescheides betreffend seine Pflichtversicherung verlangt. Er brachte vor, dass er bei Herrn XXXX (in der Folge Dienstgeber-DG) geringfügig beschäftigt gewesen sei, aber im Nachhinein diese Tätigkeit von der ÖGK als vollversichert beurteilt wurde. Der Beschwerdeführer (Bf) hat sich mit 05.03.2... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 13.10.2020 sprach die Österreichische Gesundheitskasse aus, dass die XXXX (im Folgenden kurz: "BF"), BKNR: XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Dienstnehmer XXXX (im Folgenden kurz: "Herr L."), SVNR: XXXX , allgemeine Beiträge in Höhe von EUR 14.875,92, Sonderbeiträge in Höhe von EUR 901,32 sowie Beiträge zur betrieblichen Vorso... mehr lesen...