Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, dass die im Rahmen einer für den Prüfzeitraum XXXX durchgeführten Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von EUR 28.712,68 zuzüglich der hierauf entfallenden Verzugszinsen im Ausmaß von EUR 8.553,13 zu Recht bestehen, dass die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Eigenschaft al... mehr lesen...