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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21.02.2024 wurde die nunmehr beschwerdeführenden Partei (in der Folge „bP”) als Dienstgeberin im Sinne des § 35 ASVG verpflichtet, die mit der Beitragsabrechnung vom 18.07.2023 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von EUR 18.666,37 zu entrichten. Der Prüfbericht vom 18.07.2023 wurde zu einem integrierten Bestandteil des Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, (im Folgenden: ÖGK) hat mit Bescheid vom 24.11.2025, GZ: XXXX , gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 ASVG festgestellt, dass die im Rahmen einer bei XXXX und XXXX (in der Folge: BF1 und BF2), Reinigungsagentur XXXX , für den Prüfzeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2013 durchgeführten GPLB nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen in Höhe von € ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Rahmen der GPLB für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2023 wurden der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge, Umlagen und Verzugszinsen nachverrechnet, nachdem im Rahmen der Prüfung festgestellt worden war, dass einer Dienstnehmerin eine Wohnung seitens der Beschwerdeführerin zur Verfügung gestellt und für diese Wohnung im Bereich der Sozialversicherun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 04.09.2025, Zl. XXXX , verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde), die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) zur Entrichtung von allgemeinen Beiträgen, sonstigen Beiträge und Umlagen in der Höhe von € 24.405,57 (Spruchpunkt 1.) zuzüglich Verzugszinsen in der Höhe von € 8.926,81 (Spruchpunkt 2.). 1.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde), verpflichtete mit dem bekämpften Bescheid vom 21.10.2024 die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) aufgrund der bei ihr stattgefundenen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2021 den Betrag von € 50.587,69 zu bezahlen (Spruchpunkt 1.) und für den Zeitraum 01.01.2016 bis 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im Jänner 2022 wurde eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (GPLB) für den Prüfzeitraum 01.01.2016 – 31.12.2020 bei der nunmehrigen Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) durchgeführt. Die Schlussbesprechung fand am 20.01.2022 statt, der Prüfbericht ist mit 28.01.2022 datiert. Im Rahmen dieser Prüfung wurde nach Einsichtnahme in von der BF angeforderte Arbeitszeitaufzeichnungen und Vergleich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Im Betrieb der beschwerdeführenden Partei XXXX GmbH [im Folgenden auch R GmbH] wurde ab Jänner 2024 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2019 bis 31.12.2022 eine gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen [GPLB] durchgeführt. Mit Schreiben vom 04.06.2024 beantragte die beschwerdeführende Partei die bescheidmäßige Vorschreibung der durch die Beitragsabrechnung vom 07.05.2024 vorgeschriebenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Bescheid verpflichtete die ÖGK den Beschwerdeführer als Dienstgeber aufgrund der für den Prüfzeitraum von 01.01.2021 bis 31.12.2023 durchgeführten Gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, den Betrag von EUR 70.061,19 samt Verzugszinsen von EUR 12.653,99 zu zahlen, wobei der dazu ergangene Prüfbericht vom 23.11.2023 und der Bescheid der belangten Behörde vom 26.02.2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Die Österreichische Gesundheitskasse [ÖGK] führte im Betrieb des Beschwerdeführers von Ende November 2023 bis Anfang Juni 2024 eine Gemeinsame Prüfung von Lohnabgaben und Beiträgen [GPLB] hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2020 bis 31.12.2022 durch. Am 13.06.2024 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Ausfertigung der Feststellungen über das Prüfungsergebnis der Sozialversicherung aus... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 29.01.2026 Norm: ASVG §11 ASVG §35 ASVG §4 ASVG §410 ASVG §44 ASVG §49 B-VG Art133 Abs4 ASVG § 11 heute ASVG § 11 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 107/2025 ASVG § 11 gültig von 01.01.2020 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den nunmehr angefochtenen Bescheiden jeweils vom 8.4.2025 gab die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) den Anträgen der nunmehrigen Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: „BF“) auf Rückforderung ungebührlich entrichteter Beiträge gemäß § 69 ASVG für den Zeitraum von Jänner 2022 bis Juli 2022 in Höhe von EUR 99.224,43 (Beitragskontonummer XXXX ) und für den Zeitraum Mai 2022 in Höhe v... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 21.01.2026 Norm: AlVG §1 Abs1 lita ASVG §4 Abs1 Z1 ASVG §4 Abs2 ASVG §410 ASVG §44 ASVG §49 B-VG Art133 Abs4 AlVG Art. 1 § 1 heute AlVG Art. 1 § 1 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 AlVG Art. 1 § 1 gültig von 01.07.2024 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 12.9.2024 verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die XXXX (die nunmehrige Beschwerdeführerin, im Folgenden kurz: „BF“) im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG, die von der ÖGK mit Beitragsabrechnung (Prüfbericht) vom 6.9.2024 für den Prüfzeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2021 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von € 59.667,94 an die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX 2024, AZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Fachbereich Versicherungsservice Steiermark (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der XXXX , (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) aus, dass die Beschwerdeführerin gem. § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 54 Abs. 1 ASVG in der jeweils geltenden Fassung wegen der i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2025, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Fachbereich Versicherungsservice XXXX (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: ÖGK), aus, dass I.) gemäß § 410 Abs. 1 Z 2 iVm. § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG sowie gemäß § 1 Abs. 1 lit. a) AlVG XXXX , VSNR: XXXX (in der Folge: Mitbeteiligte oder kurz: MB) aufgrund ihrer Tätigkeit für die XXXX (in der Folge: Beschwerdeführ... mehr lesen...