Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1 Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in der Folge BGKK - belangte Behörde) fest, dass Herr XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) als Dienstgeber im Sinne des § 35 ASVG verpflichtet sei, für die in der Anlage mit der näheren Bezeichnung "Aufstellung der Entgelt- und Beitragsdifferenzen vom 06.12.2010" und in dem bezughabenden Prüfbericht für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2009 genannten Dienstn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 12.09.2013, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (in der Folge: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm. §§ 44 Abs. 1 und 49 Abs. 1 ASVG aus, dass die Firma XXXX, (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF) wegen der im Zuge der bei ihr stattgefundenen Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) hat über den Prüfzeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2010 eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA-Prüfung) der XXXX (nunmehr: XXXX, im Folgenden: BF) durchgeführt und im Prüfbericht vom 29.11.2012 im Wesentlichen zusammengefasst festgestellt, dass Herr XXXX als vollversicherter Arbeiter den Bestimmungen des ASVG unterliege. Es ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) hat über den Prüfzeitraum 01.01.2008 bis 31.12.2010 eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA-Prüfung) der XXXX (nunmehr: XXXX, im Folgenden: BF) durchgeführt und im Prüfbericht vom 29.11.2012 im Wesentlichen zusammengefasst festgestellt, dass Herr XXXXXXXX als vollversicherter Arbeiter den Bestimmungen des ASVG unterliege.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (in Folge: WGKK) hat mit Bescheid vom 12.03.2013, XXXX festgestellt, dass Herr XXXX (in Folge: BF) verpflichtet ist als Inhaber des XXXX als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG Beiträge und die Dienstgeberabgabe für die im
Spruch: genannten DienstnehmerInnen für das Kalenderjahr 2008 und für das Kalenderjahr 2009 sowie Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und S... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1 Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Spruchpunkt 1 festgestellt, dass die allgemeinen Beitragsgrundlagen für Herrn XXXX, XXXX, infolge dessen hauptberuflicher Tätigkeit als Vortragender (Dienstnehmer im Sinne des § 4 Abs 2ASVG) bei dem XXXX (in der Folge Beschwerdeführer - BF) für die Beitragszeiträume von April 1996 (richtigerweise: 2006) bis Jänner 2010 wie folgt festgestellt werden: 1.1 Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Spruchpunkt 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Anlässlich der am 22.02.2005 gemäß § 42 ASVG für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2002 und gemäß § 41a ASVG für den Zeitraum vom 01.01.2003 bis 31.12.2003 für XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer, kurz: BF) durchgeführten Beitragsprüfung seien vom Prüforgan Feststellungen getroffen worden, welche am 24.02.2005 zu einer nachträglichen Vorschreibung an Sozialversicherungsbeiträgen, Fondsbeiträgen und Umlagen in ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.11.2008, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) aus, dass die Beschwerdeführerin wegen der im Zuge der Beitragsprüfung festgestellten Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsrechnung vom 23.06.2008 und im dazugehörigen Prüfbericht zur Dienstgeberkontonummer XXXX ausgewiesenen allgemeinen Beiträge, Nebenumlagen, Sonderbeiträge und Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.03.2010, Zahl AZ BP 01/2010, wurde festgestellt, dass die nachstehend genannten Personen für die genannten Zeiträume bei der Dienstgeberin XXXX der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen würden: (Spruchpunkt I) 1. Mit Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 24.03.2010, Zahl AZ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Anlässlich der am 10.11.2006 gemäß § 41 a ASVG für den Prüfzeitraum vom 01.01.2003 bis 31.12.2005 für den Dienstgeber XXXX (im Folgenden: BF), XXXX, abgeschlossenen GPLA-Prüfung wurden vom Prüforgan Feststellungen getroffen, welche in der Folge zu einer nachträglichen Vorschreibung an Sozialversicherungsbeiträgen, Sonderbeiträgen, Fondsbeiträgen, Umlagen und Beiträgen zur Mitarbeitervorsorge in der Höhe von EUR XXX... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Anlässlich der am 14.02.2008 gemäß § 41 a ASVG für den Zeitraum vom 01.01.2003 bis 31.12.2005 für die XXXX (im Folgenden: BF), XXXX, abgeschlossenen GPLA-Prüfung wurden vom Prüforgan Feststellungen getroffen, welche in der Folge zu einer nachträglichen Vorschreibung an Sozialversicherungsbeiträgen, Fondsbeiträgen, Umlagen, Sonderbeiträgen und Beiträgen zur Mitarbeitervorsorge in Höhe von EUR XXXX sowie einen Betrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (in der Folge GKK) vom 30.05.2012, GZ: 046-XXXX/UK 65/12, wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, die von der GKK mit Beitragsvorschreibung vom 22.09.2011 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 81.709,29 sowie Verzugszinsen in der Höhe von € 23.500,93, sohin einen Gesamtbetrag von € 105.210,22 zu zahlen. Begründend wur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Seitens eines Organs des Finanzamt XXXX fand in der Kanzlei des steuerlichen Vertreters von XXXX [im Folgenden bezeichnet als ER] eine Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung (GPLA-Prüfung) statt. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung gem. § 149 Abs. 1 BAO seien hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses der Dienstnehmerin XXXX, Melde- und Beitragsdifferenzen festgestellt worden. 1.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") ausgesprochen, dass XXXX (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "DM"), XXXX, in der Zeit vom 21.04.2012 bis zum 13.05.2012 aufgrund der für die beschwerdeführende Partei (im Folgenden kurz bezeichnet als "bP") ,XXXX, in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausgeübten entgeltlichen Tätigkeit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der XXXXGebietskrankenkasse (in der Folge GKK) vom 24.04.2012, Zl. VR/RS de, wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, für die auf der Beitragsrechnung vom 31.08.2011 unter dem Begründungsymbol "070300" namentlich angeführten Dienstnehmer und Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 9.821,47 sowie einen Beitragszuschlag in Höhe von € 4.354,20 zu entrichten. Festgehalten wurde, da... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1 Die Wiener Gebietskrankenkasse hat mit dem angefochtenen Bescheid vom 20.02.2014 festgestellt, dass die XXXX (Beschwerdeführerin - BF) als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs 1 ASVG verpflichtet sei, für die in der Anlage namentlich angeführten Dienstnehmer und Zeiträume Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) in Gesamthöhe von € 15.410,47 an die Wiener Gebietsk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge: NÖGKK) vom 30.10.2013 wurde festgestellt, dass die auf Grund der Tätigkeit der Beschwerdeführerin für Herrn XXXX bis 02.07.2012 bestehende Voll-(Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung) und Arbeitslosenversicherung infolge des am 17.10.2012 geschlossenen gerichtlichen Vergleiches bis 25.08.2012 verlängert wird. 1. Mit Bescheid der Niede... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde, Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Bergbau (= VAEB), erließ am 7.1.2009 einen Bescheid, dass die XXXX im Folgenden: Beschwerdeführerin, 9.045,76 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen und 1600,61 Euro an Verzugszinsen nachzuentrichten hätte. 1. Die belangte Behörde, Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Bergbau (= VAEB), erließ am 7.1.2009 einen Bescheid, dass die römisch 40 im ... mehr lesen...