Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 31.05.2017, Zl. 13-2017-BW-MS2BN-000DT, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse der Dienstgeberin XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG Beitragszuschläge in Höhe von EUR 80,- wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen vor. 1. Mit Bescheid vom 31.05.2017, Zl. 13-2017-BW-MS2BN-000DT, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse der Dienstgeberin römisch 40 gemäß Paragraph 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt und Verfahrensgang): Mit Bescheid der BGKK 03.07.2017, Zl. XXXX , wurde ausgesprochen, dass der Beitragszuschlag wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen € 80,00 beträgt und daher vom Dienstgeber XXXX GmbH (in der Folge: Beschwerdeführer) zu entrichten ist. Die Beitragsnachweisung für den Beitragszeitraum Mai 2017 ist de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde der bP gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von €2.300,-- vorgeschrieben; der beigelegte Strafantrag der Finanzpolizei vom 26.07.2016 wurde zum integrierten Bestandteil des Bescheides erklärt. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde der bP gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, ASVG ein Beitragszuschl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in der Folge BGKK) hat mit dem angefochtenen Bescheid vom 09.12.2014 festgestellt, dass die folgenden Personen in den folgenden Zeiträumen XXXX VSNR XXXX, 21.12.2012 bis 31.12.2012 römisch 40 VSNR römisch 40 , 21.12.2012 bis 31.12.2012 XXXX VSNR XXXX, 01.12.2012 bis 31.12.2012 römisch 40 VSNR römisch 40 , 01.12.2012 bis 31.12.2012 XXXX VSNR XXXX, 01.12.2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.09.2015, Zl. XXXX, wurde ausgesprochen, dass die XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder BF) hinsichtlich der Beschäftigungsverhältnisse der in der
Begründung: des Bescheides näher bezeichneten Personen (im Folgenden: Bauarbeiter) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm §§ 33 Abs. 1, 1a und 2 und 113 Abs. 1 und 2 ASVG als Dienstgeberin ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 03.04.2014 um 09.39 Uhr fand aufgrund einer anonymen Anzeige an der Adresse XXXX, Parzelle XXXX, XXXX eine Beschäftigungskontrolle von Organen der der Finanzpolizei statt. 1. Am 03.04.2014 um 09.39 Uhr fand aufgrund einer anonymen Anzeige an der Adresse römisch 40 , Parzelle römisch 40 , römisch 40 eine Beschäftigungskontrolle von Organen der der Finanzpolizei statt. Bei dieser Kontrolle stellten di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Bescheid vom 22.12.2016 sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz: "OÖGKK") aus, dass die nunmehrige Beschwerdeführerin (im Folgenden auch kurz: "BF") gemäß § 67b Abs 4 in Verbindung mit § 410 Abs 1 ASVG aufgrund der Entscheidung des Haftungsausschusses vom 1.12.2016 aus der Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) gestriche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 19.01.2017, Zl. XXXX , zugestellt am 24.01.2017, wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG in der Höhe von EUR 1.800,- vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer habe die Anmeldungen für XXXX und XXXX zur Pflichtversicherung als Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.02.2017, zugestellt am 28.02.2017, hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse die Beschwerde der Firma XXXX gegen den Bescheid der Kasse vom 11.8.2016 betreffend Beitragszuschlag nach § 113 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG als unbegründet abgewiesen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.02.2017, zugestellt am 28.02.2017, hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkas... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wurde die nunmehrige beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, die mit der Beitragsabrechnung vom 21.06.2013 nachverrechneten Sozialversicherungsbeiträge in der Höhe von € 11.452,66 sowie die Verzugszinsen in der Höhe von € 1.718,94, sohin einen Gesamtbetrag von € 13.171,60, zu entrichten. römisch eins.1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 03.12.2013, der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) wurde Mag.XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) als Bevollmächtigter im Sinne von § 35 Abs. 3 ASVG der Dienstgeberin XXXX wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 80,- auferlegt. 1. Mit Bescheid v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit insgesamt sechs Bescheiden vom 24.11.2016 und 25.11.2016 bezog die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) die Asylwerber XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX aufgrund ihrer Tätigkeit für den Beschwerdeführer am 24.08.2016 rückwirkend in die Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und in die Arbeitslosenversicherung nach § 1 Abs. 1 lit. a AlVG mit ein und s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit insgesamt sechs Bescheiden vom 24.11.2016 und 25.11.2016 bezog die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) die Asylwerber XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX aufgrund ihrer Tätigkeit für den Beschwerdeführer am 24.08.2016 rückwirkend in die Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und in die Arbeitslosenversicherung nach § 1 Abs. 1 lit. a AlVG mit ein und s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit insgesamt sechs Bescheiden vom 24.11.2016 und 25.11.2016 bezog die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) die Asylwerber XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX aufgrund ihrer Tätigkeit für den Beschwerdeführer am 24.08.2016 rückwirkend in die Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und in die Arbeitslosenversicherung nach § 1 Abs. 1 lit. a AlVG mit ein und s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit insgesamt sechs Bescheiden vom 24.11.2016 und 25.11.2016 bezog die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) die Asylwerber XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX aufgrund ihrer Tätigkeit für den Beschwerdeführer am 24.08.2016 rückwirkend in die Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und in die Arbeitslosenversicherung nach § 1 Abs. 1 lit. a AlVG mit ein und s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit insgesamt sechs Bescheiden vom 24.11.2016 und 25.11.2016 bezog die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) die Asylwerber XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX aufgrund ihrer Tätigkeit für den Beschwerdeführer am 24.08.2016 rückwirkend in die Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und in die Arbeitslosenversicherung nach § 1 Abs. 1 lit. a AlVG mit ein und s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit insgesamt sechs Bescheiden vom 24.11.2016 und 25.11.2016 bezog die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) die Asylwerber XXXX , XXXX , XXXX , XXXX und XXXX aufgrund ihrer Tätigkeit für den Beschwerdeführer am 24.08.2016 rückwirkend in die Pflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG und in die Arbeitslosenversicherung nach § 1 Abs. 1 lit. a AlVG mit ein und s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.03.2016, Zl. XXXX der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) wurde der XXXX XXXX wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 280,- auferlegt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.03.2016, Zl. römisch 40 der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WG... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.03.2016, Zl. XXXX der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) wurde der XXXX wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 200,- auferlegt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.03.2016, Zl. römisch 40 der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) w... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.03.2016, Zl. XXXXder Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) wurde der XXXX wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 200,- auferlegt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.03.2016, Zl. XXXXder Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) wurde der ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.03.2016, Zl. XXXX der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) wurde der XXXX wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 in Verbindung mit § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 240,- auferlegt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 29.03.2016, Zl. römisch 40 der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden WGKK) w... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgang und entscheidungsrelevanter Sachverhalt: 1.1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 27.11.2014, Zl. XXXX, festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), Beitragskontonummer: XXXX, in Anwendung von § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG iVm § 33 Abs. 1 und 1a ASVG sowie § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 zu entrichte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 07.04.2016, Zl. VA/ED-K-0519/2015, der XXXX m. b.H (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass die Anmeldung für XXXX, VSNR XXXX, zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) erließ am 16.08.2016 unter der 11-2016-BW-MS2BG-00EMJ einen Bescheid, in welchem festgestellt wurde, dass die XXXX GmbH (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) als Dienstgeberin wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen eines Lohnzettels und Beitragsgrundlagennachweises einen Beitragszuschlag in der Höhe von 40 Euro zu entrichten habe. 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 13.07.2016, Zl. VA/ED-S-1295/2106, wurde gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 160,- vorgeschrieben, da die Sonderzahlungsmeldungen für bestimmte namentlich angeführte Dienstnehmer nicht fristgerecht erstattet worden seien. 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 13.07.2016, Zl. VA/ED-S-1295/2106, wurde gemäß Paragraph 113, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 21.10.2013 wurde die beschwerdeführende Partei (in der Folge bP) verpflichtet, für den Dienstnehmer XXXX (in der Folge Mitbeteiligter, kurz MB) betreffend den Zeitraum 01.01.2010-31.03.2011 allgemeine Beiträge in Höhe € 3.504,34, Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der Höhe von € 64,86 sowie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) vom 30.05.2016, Zl. XXXX, wurde XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von € 40,00 auferlegt. Begründend wurde ausgeführt, dass der Lohnzettel für einen im Bescheid näher bezeichneten Dienstnehmer nicht fristgerecht vorgelegt wor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer führt ein Busreise- Taxi- und Mietwagenunternehmen. Mit Bescheid vom 30.04.2013 verpflichtete die burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden BGKK) den Beschwerdeführer (im Folgenden BF) als Dienstgeber, allgemeine Beiträge, Umlagen und Beiträge zur betrieblichen Vorsorge in Gesamthöhe von € 3481,59 unter Anlastung eines Beitragszuschlags gemäß § 113 Abs. 1 Z. 4 ASVG im Ausmaß der g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, Zl. XXXX, sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) gegenüber XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz BF) aus, dass sie verpflichtet sei, wegen nicht fristgerechter Vorlage von Anmeldungen einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,-- zu entrichten. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 , Zl. römisch 40 , sprach die Kärntner Gebietskrankenkasse (im ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verhängte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) über den Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1.300,-. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid verhängte die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NöGKK) über den Beschwerdeführer gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung... mehr lesen...