Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Im Zeitraum von 7.4.2014 bis 25.11.2015 fanden im Betrieb der beschwerdeführenden Partei (in der Folge "bP") im Zuge der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) zwei von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge "OÖGKK" bzw. "belangte Behörde") durchgeführte Außenprüfungen (Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung) statt, welche die Prüfungszeiträume vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Im Zeitraum von 7.4.2014 bis 25.11.2015 fanden im Betrieb der beschwerdeführenden Partei (in der Folge "bP") im Zuge der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) zwei von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge "OÖGKK" bzw. "belangte Behörde") durchgeführte Außenprüfungen (Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung) statt, welche die Prüfungszeiträume vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Im Zeitraum von 7.4.2014 bis 25.11.2015 fanden im Betrieb der beschwerdeführenden Partei (in der Folge "bP") im Zuge der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) zwei von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge "OÖGKK" bzw. "belangte Behörde") durchgeführte Außenprüfungen (Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Kommunalsteuerprüfung) statt, welche die Prüfungszeiträume vo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) vom 05.11.2016 wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1.300,- nach § 113 Abs. 1 Z.1 und Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vorgeschrieben, da die Anmeldung einer Dienstnehmerin zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin - fristgerecht - das ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) vom 01.10.2015, VA-VR 18104916/15-Gse wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag in Höhe von € 400,- gemäß § 113 Abs. 1 Z.1 und Abs. 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vorgeschrieben. Dies, da im Zuge einer Kontrolle am 24.06.2015 der Dienstnehmer XXXX arbeitend angetroffen wurde, jedoch nicht zur Sozialversicherung angemeldet worden war. Dieser Bescheid wurde nachweislich durch Hi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Verfahrensgang / Sachverhalt ergibt sich unzweifelhaft aus dem Verwaltungs- und Gerichtsakt: 1. Mit angefochtenen Bescheid vom 19.07.2018 wurde der Beschwerdeführerin einen Beitragszuschlag von € 400,00 an die belangte Behörde zu entrichten. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin rechtzeitig und zulässig Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. 3. Mit Schreiben vom 13.06.2019 zog die Beschwerdeführerin die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 25.05.2018, GZ: VA-VR/51512970/18-Mag.CS, schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: WGKK) dem Beschwerdeführer einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 400,00 vor. Begründend führte sie aus, dass im Rahmen einer am 31.01.2018 erfolgten Kontrolle an der Adresse des Lokals des Beschwerdeführers die Dienstnehmerinnen XXXX und XXXX arbeitend angetroffen worden seien, ohne vorher dem zustän... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.11.2012 sprach die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "OÖGKK") aus, dass die Beschwerdeführerin, die Z. M. B. KG (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin verpflichtet sei, allgemeine Beiträge in Höhe von € 14.403,81 und Beiträge zur Mitarbeitervorsorge in Höhe von € 165,00 zu entrichten. Außerdem werde der BF ein Beitragszuschlag in Höhe von € 1.341,36 vorgeschrieben. Die Beiträge und der Bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die BGKK hat mit Bescheid vom 11.07.2017, Zl. XXXX , im Spruchpunkt I. festgestellt, dass Herr XXXX ; VSNR XXXX , rückwirkend für seine Beschäftigung am 11.02.2015 und am 12.02.2015 als Dienstnehmer des Herrn XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und nach dem AlVG einbezogen werde. Im Spruchpunkt II. wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer gemäß § 58 Abs. 2 ASVG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 17.07.2018 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: NÖGKK) den Beschwerdeführern einen Beitragszuschlag nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG i.H.v. € 1.300,00 vor. Begründend führte die NÖGKK aus, dass die Anmeldung für den Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden sei. Der Bescheid wurde am 19.07.2018 von den Beschwerdeführern übernommen. 2. Am 13.09.2018 (Postaufgabe) erhoben die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 17.07.2018 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden: NÖGKK) den Beschwerdeführern einen Beitragszuschlag nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG i.H.v. € 1.300,00 vor. Begründend führte die NÖGKK aus, dass die Anmeldung für den Dienstnehmer XXXX , VSNR XXXX , nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden sei. Der Bescheid wurde am 19.07.2018 von den Beschwerdeführern übernommen. 2. Am 13.09.2018 (Postaufgabe) erhoben die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 29.08.2018, Zl. XXXX , wurde der Beschwerdeführerin wegen Nichteinhaltung der Fristen zur Vorlage der Lohnzettel wegen Beendigung von Dienstverhältnissen ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 40,00 zur Entrichtung vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 29.08.2018, Zl. römisch 40 , wurde der Beschwerdeführerin wegen Nichteinhaltung der Fristen zur ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit an die S. I. KG gerichtetem Bescheid vom 4.2.2015 sprach die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") aus, dass die S. I. KG verpflichtet sei, aufgrund einer Meldepflichtverletzung gemäß § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs 2 ASVG gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von € 1. Mit an die Sitzung römisch eins. KG gerichtetem Bescheid vom 4.2.2015 sprach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Antragsteller wurde mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse vom 11.10.2017 auf Grund einer ihm als Dienstgeber gemäß § 113 Abs. 1 und 2 ASVG zur Zahlung eines Beitragszuschlages in der gesetzlich festgelegten Höhe von EUR 1.300,00 verpflichtet, da anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes festgestellt wurde, dass der Antragsteller hinsichtlich der Beschäftigung einer bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 17.07.2018 erließ die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (belangte Behörde) einen Bescheid, in welchem der Eigentümergemeinschaft XXXX und XXXX ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs 1 Z 1 iVm Abs 2 ASVG in der Höhe von 1.300,- Euro vorgeschrieben wurde. Den Beschwerdeführern wurde zur Last gelegt, dass sie die Anmeldung eines Dienstnehmers nicht vor Arbeitsantritt erstattet haben. 1. Am 17.07.2018... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden als TGKK bezeichnet) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist folgende Fertigungsklausel auf: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 07.12.2017, GZ: XXXX, schrieb die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden die belangte Behörde) der Beschwerdeführerin einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 1.300,00 vor. Begründend führte sie aus, dass im Rahmen einer am 28.09.2017 erfolgten Kontrolle durch die Finanzpolizei Team 25 an der Adresse der Beschwerdeführerin der Dienstnehme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10.09.2015, Zl. VA/ED-K-0350/2015, wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 3.300,- 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 10.09.2015, Zl. VA/ED-K-0350/2015, wurde dem Beschwerdeführer gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer am 09.12.2013 durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) durchgeführten Kontrolle auf einer Baustelle wurden XXXX bei der Verrichtung von Arbeiten für XXXX betreten. In den darauf ergangenen Bescheiden der NÖGKK vom 09.03.2015 und vom 16.03.2015, Zl. jeweils VA/ED-STB-0017/2013, wurde festgestellt, dass die Betretenen aufgrund ihrer Tätigkeit als Verspachtler für die Beschwerdeführeri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) verpflichtete die Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) mit Bescheid vom 14.01.2016, GZ. VA/ED-K-0406/2015, zur Zahlung eines Beitragszuschlages gem. § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG in Höhe von € 1800,--. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) verpflichtete die Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) mit B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Verfahren vor der Gebietskrankenkasse 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige der Finanzpolizei an die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse [OÖGKK] vom 07.02.2018, FA-GZ 046/10137/13/4018, eingeleitet, wonach anlässlich einer Kontrolle am 13.01.2018 in einem LKW der XXXX [H GmbH] HerrXXXX [MA] als Beifahrer des Herrn XXXX [SG] angetroffen wurde. 1.1. Gegenständliches Verfahren wurde durch Anzeige d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer finanzpolizeilichen Kontrolle am 11.10.2011 wurden drei polnische Staatsbürger, Herr XXXX , Herr XXXX und Herr XXXX , auf der privaten Baustelle in XXXX , des Hauseigentümers XXXX (in der Folge BF) arbeitend angetroffen, ohne vor Arbeitsbeginn beim zuständigen Krankenversicherungsträger zur Pflichtversicherung angemeldet zu sein bzw. seine Anmeldung veranlasst zu haben. Es wurde eine entsprec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX, wurde der Beschwerdeführerin von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.300,- vorgeschrieben, da die Anmeldung für einen Dienstnehmer nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden sei. 1. Mit Bescheid vom römisch 40 , wurde der Beschwerdeführerin von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 29.06.2017 schrieb die belangte Behörde (im Folgenden die Gebietskrankenkasse) dem Beschwerdeführer einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Höhe von € 1.300 wegen nicht fristgerechter Anmeldung des XXXX, VSNR XXXX, zur Pflichtversicherung vor. Laut RSb-Rückschein wurde der Bescheid am 30.06.2017 von der 15-jährigen Tochter des Beschwerdeführers übernommen. 1. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Zuge einer finanzpolizeilichen Kontrolle am 7.7.2014 wurde der polnische Staatsbürger, Herr XXXX, auf der privaten Baustelle in 3730 Eggenburg, XXXX, der Liegenschaftseigentümerin XXXX (in der Folge BF) in verschmutzter Arbeitskleidung angetroffen, ohne vor Arbeitsbeginn beim zuständigen Krankenversicherungsträger zur Pflichtversicherung angemeldet zu sein bzw. seine Anmeldung veranlasst zu haben. Es wu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat mit Bescheid vom 09.02.2017, Zl. XXXX, XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 nach § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800 vorgeschrieben, weil die Anmeldungen für XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG nicht v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tiroler Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) stellte mit Bescheid vom 17.04.2013 fest, dass die XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) verpflichtet ist, gemäß § 113 Abs. 1 Z1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € 1. Die Tiroler Gebietskrankenkasse (in weiterer Folge: belangte Behörde) stellte mit Bescheid vom 17.04.2013 fest, dass die römisch 40 (in weiterer Folge: Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem in Beschwerde gezogenen Bescheid der Burgenländischen Gebietskrankenkasse, im Folgenden: BGKK, wurde Mag. XXXX, im Folgenden: Beschwerdeführerin, als Dienstgeberin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800,-- sowie für den Verwaltungsmehraufwand für zwei nicht gemeldete Dienstnehmer ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 91,70 vorgeschrieben. Begründend wird ausgefü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.07.2017, Zl. 13-2017-BW-MS1Z2-0009N, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 40,- 1. Mit Bescheid vom 13.07.2017, Zl. 13-2017-BW-MS1Z2-0009N, schrieb die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) der Beschwerdeführerin (im F... mehr lesen...