Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht am 31.03.2014 ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Fertigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden als NöGKK bezeichnet) hat dem Dienstgeber XXXX (im Folgenden als "Beschwerdeführer" bezeichnet) mit Bescheid vom 30.04.2015, XXXX, einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von 1.300,00 € vorgeschrieben. Dieser Bescheid wurde per RSb am 04.05.2015 zugestellt. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden als ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht am 01.07.2015 ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. 2. Mit Schreiben vom 20.10.2015 teilte die belangte Behörde mit, dass das angefochtene Schriftstück keine Amtssignatur aufweise. Ob die Ausfertigung des Bescheides, welche an den Beschwerdeführer zugestellt wurde, u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften, als "Teilbescheid" bezeichneten Bescheid vom 21.6.2012 sprach die oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "OÖGKK") aus, dass der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeber verpflichtet sei, für die im Prüfbericht vom 27.6.2011 angeführten Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 1.427,17 sowie Sonderbeiträge in Höhe von € 136,67 z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid vom 24.01.2013, Zahl: XXXX, schrieb die Salzburger Gebietskrankenkasse [SGKK] der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,00 vor, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 11.12.2012 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Beim Beschwerdeführer wurde eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) gemäß § 41a ASVG und § 147 BAO durchgeführt. Laut Prüfbericht seien im Zeitraum von 08.03.2010 bis 18.12.2010 sechs slowakische Staatsangehörige im Rahmen eines der Pflichtversicherung nach dem ASVG und AlVG unterliegenden Dienstverhältnisses für den Beschwerdeführer tätig gewesen. Weiters seien für die seitens des Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 11.03.2013 wurde der bP gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 11.03.2013 wurde der bP gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2, ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die belangte Behörde erließ den obzitierten Beitragszuschlagsbescheid, wogegen Beschwerde erhoben wurde. Nach einer Beschwerdevorentscheidung, einem Vorlageantrag und einer Verhandlungsanberaumung erfolgte schließlich jedenfalls mit OZ 4 des Gerichtsakts eine formgültige Beschwerdezurückziehung. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellung... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1 Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (in der Folge BGKK - belangte Behörde) fest, dass Herr XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) als Dienstgeber im Sinne des § 35 ASVG verpflichtet sei, für die in der Anlage mit der näheren Bezeichnung "Aufstellung der Entgelt- und Beitragsdifferenzen vom 06.12.2010" und in dem bezughabenden Prüfbericht für den Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2009 genannten Dienstn... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (in der Folge als belangte Behörde bezeichnet) legte dem Bundesverwaltungsgericht am 25.06.2015 ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. Mit der Vorlage der Akten teilte die belangte Behörde mit, dass der "Bescheid" vom 28.01.2014 keine gesonderte Genehmigung einer approbationsbefugten Person aufweise. II. Das Bundesverwaltungsgericht h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 15.05.2013 ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die angeführten Dienstnehmer und Zeiträume allgemeine Beiträge in Höhe von € 2.045,59 sowie Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der Höhe von € 38,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 05.02.2015 hat die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz: "SGKK") ausgesprochen, dass die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz: "BF") als Dienstgeberin verpflichtet ist, einen Beitragszuschlag gem. § 113 Abs 1 Z 3 und Z 4 ASVG in Höhe der Verzugszinsen gem. § 59 Abs 1 ASVG von € 161.395,67 (GPLA 2004-2007, Wertstellungsdatum vom 29.01.2011), € 47.907,80 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bei der Beschwerdeführerin wurde eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) gemäß § 41a ASVG und § 147 BAO durchgeführt, im Zuge derer festgestellt wurde, dass sie im Jahr 2007 ihrer Meldeverpflichtung betreffend Beiträge zur Mitarbeitervorsorge nicht nachgekommen sei. 1. Bei der Beschwerdeführerin wurde eine gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) gemäß Paragraph 41 a, ASVG und Paragra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als "GKK") hat mit im
Spruch: angeführten Bescheid vom 22.05.2014 ausgesprochen, dass die beschwerdeführende Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die laut Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO vom 27. August 2013 angeführten Dienstnehmer und Zeiträume Sonderbeiträge i... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1 Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die Burgenländische Gebietskrankenkasse (BGKK - belangte Behörde) im Spruchpunkt I fest, dass die Berufsgruppe der Ordner (Platzanweiser) und Statisten als echte Dienstnehmer der Vollversicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG unterliege. Im Spruchpunkt II wurde die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG verpflichtet, für die in der Anlage 1 mit der näheren Bezeichn... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 25.03.2013 ausgesprochen, dass die nunmehrigen Beschwerdeführerin, die XXXX , (im Folgenden auch kurz: "BF") aufgrund von Meldepflichtverletzungen, die zu einer Nachverrechnung an Sozialversicherungsbeiträgen von 4.694,25 Euro führten, gem. § 113 Abs. 1 Z 2 bis 4 ein Beitragszuschlag in der in § 113 Abs. 3 ASVG vorg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Bescheid vom 01.03.2013 schrieb die Salzburger Gebietskrankenkasse (folgend kurz "SGKK") der beschwerdeführenden Partei (folgend kurz "bP"), XXXX , wegen Verstoß gegen die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht iSd § 33 Abs. 1 ASVG gem. § 113 Abs. 2 iVm § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG erstmals einen Beitragszuschlag in der gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von Euro 1.300,-- vor. 1.1. Mit Bescheid vom 01.03... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden kurz "SGKK") hat mit Bescheid vom 25.08.2011, GZ: 046-113(2) - 143/11, ausgesprochen, dass der nunmehrigen Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz "BF") aufgrund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs. 1 Z 1 iVm § 113 Abs 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der gemäß § 113 Abs. 2 ASVG gesetzlich festgelegten Mindesthöhe von 1.800 Euro vorgeschrieben werde. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit oa. Bescheid hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse verfügt, dass die XXXX (bP [beschwerdeführende Partei]) als Dienstgeberin verpflichtet sei, für den Dienstnehmer XXXX (AG) für die laut beiliegende EDV- Liste angeführten Zeiträume 1. Mit oa. Bescheid hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse verfügt, dass die römisch 40 (bP [beschwerdeführende Partei]) al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 06.09.2011 wurde festgestellt, dass die bP als Dienstgeberin verpflichtet ist, für die Dienstnehmer XXXX (in der Folge Herr M.A.) und XXXX (in der Folge Herr I.F.) für den Beschäftigungszeitraum vom 12.10.2009 bis 04.02.2010 allgemeine Beiträge in Höhe von € 6.828,53, Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge in der H... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 26.6.2014, Zl. VA/ED-K-0196/2014, wurde Frau XXXX (in der Folge BF) gemäß § 113 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von Euro 1.800,-- (Teilbetrag für gesonderte Bearbeitung - Euro 1.000,-- und Teilbetrag für den Prüfeinsatz Euro 800,--) vorgeschrieben, da Herr XXXX, VSNR XXXX, und Frau XXXX; VSNR: XXXX, nicht vor Arbeitsantritt als Dienstnehmer gemäß §... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.02.2015, XXXX, wurde der BF von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse, in Folge als belangte Behörde bezeichnet, wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen eines Lohnzettels und Beitragsgrundlagennachweises ein Beitragszuschlag i. H.v. € 40 zur Entrichtung vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid vom 13.02.2015, römisch 40 , wurde der BF von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 28.01.2010, GZ: 046-113(2)-46/10, wurde der beschwerdeführenden Partei (in der Folge bP) gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,00 vorgeschrieben, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes am 08.05.2009 im Geschäft XXXX (in der Folge Textil... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel auf: "Tiroler Gebietskrankenkasse, Fü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die Vorarlberger Gebietskrankenkasse der XXXX einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG in Höhe von € 1.300,- vor. Mit dem angefochtenen Bescheid schrieb die Vorarlberger Gebietskrankenkasse der römisch 40 einen Beitragszuschlag gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG in Höhe von € 1.300,- vor. Während des Beschwerdeverfahrens wurde über das Vermögen der... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit den Bescheid vom 13.02.2014, Zahl: XXXX, XXXX, wurde Frau XXXX nach § 113 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 1.800 zur Entrichtung binnen 15 Tagen ab Zustellung des Bescheides vorgeschrieben, da die Anmeldung/en zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet wurde/n. IM Rahmen der am 28.11.2013 erfolgten Betretung durch die Fi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...