Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit zwei Bescheiden, jeweils vom 29.03.2013, ausgesprochen, dass von XXXX (im Folgenden bP) wegen Nichtvorlage/nicht fristgerechter Vorlage von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 160 und von € 40, sohin insgesamt € 200, an die SGKK zu entrichten sei. D... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 20.08.2013 ausgesprochen, dass vom XXXX (im Folgenden bP) wegen Nichtvorlage/nicht fristgerechter Vorlage von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 11.09.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX(im Folgenden bP) wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 31.07.2013 ausgesprochen, dass von derXXXX(im Folgenden bP) wegen Nichtvorlage/nicht fristgerechter Vorlage von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) ha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 09.01.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX(im Folgenden bP) wegen nicht fristgerechter Vorlage einer Anmeldung gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von 40 Euro an die SGKK zu entrichten sei. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 09.0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 27.08.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX(im Folgenden bP) wegen nicht fristgerechter Vorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 240 an die SGKK zu entrichten sei. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 06.02.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX (im Folgenden bP) wegen Nichtvorlage/nicht fristgerechter Vorlage von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 40 an die SGKK zu entrichten sei. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (in der Folge bel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 18.07.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX(im Folgenden bP) wegen Nichtvorlage/nicht fristgerechter Vorlage von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) h... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 02.04.2013 ausgesprochen, dass von XXXX (im Folgenden bP) wegen Nichtvorlage von Abrechnungsunterlagen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 02.04.2013 ausgesprochen, dass von ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 18.07.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX (im Folgenden bP) wegen Nichtvorlage/nicht fristgerechter Vorlage von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 25.10.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX(im Folgenden bP) wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 20.08.2013 ausgesprochen, dass von derXXXX(im Folgenden bP) wegen Nichtvorlage/nicht fristgerechter Vorlage von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) ha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 16.08.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX (im Folgenden bP) wegen Nichtvorlage/nicht fristgerechter Vorlage von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 10.05.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX (im Folgenden bP) wegen nicht fristgerechter Vorlage einer Anmeldung gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 10.05.2013 ausgesproc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 19.04.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX (im Folgenden bP) wegen nicht fristgerechter Vorlage einer Anmeldung gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 19.04.2013 ausgesproc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 23.10.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX (im Folgenden bP) wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 01.06.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX(im Folgenden bP) wegen nicht fristgerechter Vorlage einer Anmeldung gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 01.06.2013 ausgesproch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 18.10.2013 ausgesprochen, dass von der XXXX (im Folgenden bP) wegen Nichteinhaltung der Vorlagefristen von Lohnzetteln und Beitragsgrundlagennachweisen gem. § 410 Abs. 1 Z 5 ASVG iVm § 113 Abs. 4 ASVG ein Beitragszuschlag zu entrichten sei. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) hat mit... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Verfahren vor der Gebietskrankenkassen Mit Bescheid vom 22.10.2013, Beitragskontonummer: XXXX, schrieb die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) dem Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,00 vor, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 30.08.2013 festgestellt worden sei, dass er hinsichtlich ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Herr XXXX(in der Folge "F.I.") wurde mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde) vom 02.05.2012 gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von € 2.300,-- vorgeschrieben, weil anlässlich einer Überprüfung durch ein Organ der Abgabenbehörde des Bundes am 08.06.2011 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von XXXX (in ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom 30.10.2013 der XXXX (Beschwerdeführerin - BF) einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z. 1 iVm Abs. 2 ASVG in der Höhe von € 1300 vorgeschrieben. Die niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat mit Bescheid vom 30.10.2013 der römisch 40 (Beschwerdeführerin - BF) einen Beitragszuschlag gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Verfahren vor der Gebietskrankenkassen Mit Bescheid vom 27.11.2013, Zahl: XXXX, schrieb die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,00 vor, weil anlässlich einer Kontrolle durch Prüforgane der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 17.10.2013 festgestellt worden sei, dass sie hinsichtlich der Beschäftigung von... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat XXXX mit Bescheid vom 15.05.2014 einen Beitragszuschlag in Höhe von 1.800 € Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse hat römisch 40 mit Bescheid vom 15.05.2014 einen Beitragszuschlag in Höhe von 1.800 € vorgeschrieben, weil er XXXX, VSNR XXXX, und XXXX, VSNR XXXX, nicht vor Arbeitsantritt zur Pflichtversicherung als Dienstnehmer gemeldet hat und dies im Rahmen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit beschwerdegegenständlichem Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse vom 15.01.2013 wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag in Höhe von EUR 2.300,00 vorgeschrieben, da die Anmeldung für drei in ihrem Betrieb arbeitende Personen nicht erstattet worden sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin am 15.02.2013 das Rechtsmittel der Beschwerde. Die gegenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit einem als Bescheid bezeichneten Schriftstück der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse vom XXXX, Zl XXXX, wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm. § 113 Abs. 4 ASVG in der Höhe von 40,00 Euro auferlegt. 1. Mit einem als Bescheid bezeichneten Schriftstück der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse vom römisch 40 , Zl römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer ein... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Verfahren vor der Gebietskrankenkasse und Beschwerde Mit Bescheid vom 31.05.2014, Zahl: XXXX, schrieb die XXXX Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 200,00 wegen Nichteinhaltung der Vorlagefriste von Anmeldungen vor (AZ [Aktenzahl des Verwaltungsaktes der GKK] 1). Mit Bescheid vom 31.05.2014, Zahl: römisch 40 , schrieb die römisch 40 Gebietskrankenk... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt und Verfahrensgang): Mit "Bescheid" der Wiener Gebietskrankenkasse, im Folgenden als Beschwerdegegnerin bezeichnet, vom 28.09.2013, Bezugszeichen: XXXX, wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 4 ASVG in Höhe von Mit "Bescheid" der Wiener Gebietskrankenkasse, im Folgenden als Beschwerdegegnerin bezeichnet... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt und Verfahrensgang): Mit "Bescheid" der Wiener Gebietskrankenkasse, im Folgenden als Beschwerdegegnerin bezeichnet, vom 28.09.2013, Bezugszeichen: XXXX, wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 4 ASVG in Höhe von Mit "Bescheid" der Wiener Gebietskrankenkasse, im Folgenden als Beschwerdegegnerin bezeichnet... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen (Sachverhalt und Verfahrensgang): Mit "Bescheid" der Wiener Gebietskrankenkasse, im Folgenden als Beschwerdegegnerin bezeichnet, vom 12.10.2013, Bezugszeichen: XXXX, wurde der Beschwerdeführerin ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 4 ASVG in Höhe von € 280,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass Abrechnungsunterlagen nicht fristg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 11.09.2013, Zl. VA/ED-K-0322/2013, hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse XXXX und XXXX gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von EUR 1.800,- vorgeschrieben, da die Anmeldungen zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet worden seien. 1. Mit Bescheid vom 11.09.2013, Zl. VA/ED-K-0322/2013, hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse römis... mehr lesen...