Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) legte dem Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück zur Entscheidung vor. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das von der beschwerdeführenden Partei angefochtene Schriftstück weist die folgende Ferti-gungsklausel au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat XXXX mit Bescheid vom 04.12.2014, Zl. XXXX, adressiert und zugestellt an Rechtsanwalt Mag. XXXX als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des XXXX, einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 1.800,00 vorgeschrieben. Begründend führte die NÖGKK aus, dass im Rahmen der am 18.03.2014 erfolgten Betret... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 04.07.2013, Zl. XXXX, KtoNr XXXX, hat die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) die Firma 1. Mit Bescheid vom 04.07.2013, Zl. römisch 40 , KtoNr römisch 40 , hat die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) die Firma XXXX als Dienstgeberin (in der Folge: Beschwerdeführerin) verpflichtet, die in der Anlage mit der Bezeichn... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Anlässlich der am 14.07.2005 gemäß § 42 ASVG für den Zeitraum vom 01.01.2001 bis 31.12.2002 und vom 01.01.2003 bis 31.12.2003 gemäß § 41a ASVG für die XXXX (im Folgenden: BF), XXXX, durchgeführten Beitragsprüfung wurden vom Prüforgan Feststellungen getroffen, welche in der Folge zu einer nachträglichen Vorschreibung an Sozialversicherungsbeiträgen, Fondsbeiträgen und Umlagen in der Höhe von EUR 13.647,19 sowie einen B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 18.11.2014, GZ 11-2014-BW-MS1Z3-002XN, wurde der Beschwerdeführerin wegen Nichtvorlage bzw. nicht fristgerechter Vorlage von Sonderzahlungsmeldungen für 13 namentlich genannte Dienstnehmer gemäß § 113 Abs. 1 Z 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetztes (ASVG) ein Beitragszuschlag in der Höhe von 520,00 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) mit Bescheid vom 27.11.2013, Zl. XXXX, zugestellt mittels internationalem Rückschein am 02.12.2013, einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 ASVG in Höhe von € 1.300,00 vorgeschrieben. Begründend führte die NÖGKK aus, dass im Rahmen der am 07.05.2013 erfolgten Betretung durch das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit folgenden jeweils als Bescheid bezeichneten Schriftstücken der Wiener Gebietskrankenkasse XXXX vom 29.03.2012, wurden dem Beschwerdeführer (BF) Beitragszuschläge gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG in Höhe von insgesamt € 362,-- auferlegt. 1. Mit folgenden jeweils als Bescheid bezeichneten Schriftstücken der Wiener Gebietskrankenkasse römisch 40 vom 29.03.2012, wurden dem Beschwerdeführer (BF... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: NÖGKK) hat dem Beschwerdeführer mit o.a. Bescheid einen Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 idgF, in der Höhe von 1.300 € vorgeschrieben, weil im Zuge einer Kontrolle durch Organe der Finanzpolizei des Finanzamtes XXXX arbeitend angetroffen worden sei, ohne zur Sozialvers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit einem als "Bescheid" bezeichneten Schriftstück der Wiener Gebietskrankenkasse vom 12.10.2013 wurde der XXXX (in der Folge BF) ein Beitragszuschlag gemäß § 410 Abs 1 Z 5 iVm § 113 Abs 1 Z 2 ASVG in der Höhe von 240,-- EUR auferlegt. Mit einem als "Bescheid" bezeichneten Schriftstück der Wiener Gebietskrankenkasse vom 12.10.2013 wurde der römisch 40 (in der Folge BF) ein Beitragszuschlag gemäß Paragraph 41... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 14.03.2013, ZL. XXXX, wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG in Höhe von € 400,00 vorgeschrieben. Begründend wurde ausgeführt, dass im Rahmen der am 28.05.2012 erfolgten Überprüfung durch Mitarbeiter der WGKK in 1210 Wien, XXXX, festgestellt wurde, dass für die nachstehend angeführten Versicherten di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als SGKK) hat mit Bescheid vom 25.09.2014 ausgesprochen, dass von der nunmehrigen Beschwerdeführerin, der XXXX (im Folgenden auch kurz: "BF") auf Grund einer Meldepflichtverletzung gem. § 113 Abs 2 iVm § 113 Abs 1 Z 1 ASVG ein Beitragszuschlag in Höhe von 1.300 Euro an die SGKK zu entrichten sei. 1. Die Salzburger Gebietskrankenkasse (im... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheiden vom 03.06.2013 und 04.06.2013, beide mit Zeichen XXXX, die in diesen Bescheiden näher bezeichneten Personen rückwirkend für den Zeitraum vom 01.10.2012 bis 15.10.2012 als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und in die Pflichtversicherung nach dem AlVG einbezogen. Da die in den Bescheid genannten P... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheiden vom 03.06.2013 und 04.06.2013, beide mit Zeichen XXXX, die in diesen Bescheiden näher bezeichneten Personen rückwirkend für den Zeitraum vom 01.10.2012 bis 15.10.2012 als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und in die Pflichtversicherung nach dem AlVG einbezogen. Da die in den Bescheid genannten P... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Burgenländische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: BGKK) hat mit Bescheiden vom 03.06.2013 und 04.06.2013, beide mit Zeichen XXXX, die in diesen Bescheiden näher bezeichneten Personen rückwirkend für den Zeitraum vom 01.10.2012 bis 15.10.2012 als Dienstnehmer des Beschwerdeführers in die Pflichtversicherung nach dem ASVG und in die Pflichtversicherung nach dem AlVG einbezogen. Da die in den Bescheid genannten P... mehr lesen...
Begründung: I . Verfahrensgang: römisch eins . Verfahrensgang: Mit "Bescheid" der Wiener Gebietskrankenkasse, im Folgenden als Beschwerdegegnerin bezeichnet, vom 10.01.2014, Bezugszeichen: XXXX, wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß § 113 Abs. 1 Z 4 ASVG in Höhe von € 2778,38 vorgeschrieben. Beschwerdegegnerin bezeichnet, vom 10.01.2014, Bezugszeichen: römisch 40 , wurde dem Beschwerdeführer ein Beitragszuschlag gemäß Paragraph 113, Absatz eins, Ziffer 4, ASVG i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) als Dienstgeberin mit dem oben angeführten Bescheid vom 15.01.2013 einen Beitragszuschlag nach § 113 Abs. 1 Z 2, 3 und 4, § 113 Abs. 3 ASVG in der Höhe von 450 € 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) als Dienstgeberin mit dem oben angeführten Bescheid vom 1... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit o.a. "Bescheid" der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 31.01.2014 wurde der XXXX als Geschäftsführerin der Firma 1. Mit o.a. "Bescheid" der Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) vom 31.01.2014 wurde der römisch 40 als Geschäftsführerin der Firma XXXX ein Beitragszuschlag gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in Verbindung mit § 83 ASVG in Höhe von € 10.915,75 vorgeschrieben. Begründend wurde aus... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt und Verfahrensgang: römisch eins. Sachverhalt und Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 13.01.2014 legte die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) dem Bundesverwaltungsgericht eine (nunmehr als Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 1 B-VG zu behandelnde) Berufung gegen ein als Bescheid bezeichnetes Schriftstück der belangten Behörde zur Entscheidung vor. Das Schriftstück datiert vom 09.10.2013; die Berufung langte bei der belangten B... mehr lesen...