Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

283 Dokumente

Entscheidungen 151-180 von 283

RS OGH 1995/11/28 5Ob136/95, 5Ob193/06b, 5Ob44/19k, 5Ob137/19m

Norm: MRG §27 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Verbotsnorm des § 27 Abs 1 Z 5 MRG ist als Generalklausel zu den in Z 1 bis 4 desselben Absatzes erfassten Sonderfällen gesetzlich verpönter Vereinbarungen konzipiert. Ob eine Vereinbarung, in der sich der Vermieter eine mit dem Mietvertrag in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehende Leistung versprechen lässt, im Sinne der genannten Verbotsnorm stittenwidrig ist, kann daher immer nur unter Bedachtnahme a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob136/95, 5Ob44/19k

Norm: MRG 27MRG §27 Abs1 Z5MRG §27 Abs2 litb
Rechtssatz: Die bloße Bereitschaft, mit den vom Altmieter präsentierten Nachmietern einen Mietvertrag abzuschließen, ohne diesen Nachmietern - etwa bei der Höhe des Mietzinses - eine bessere Rechtsposition zu verschaffen als sie jeder beliebige Nachmieter hätte beanspruchen können, stellt keine gleichwertige Gegenleistung im Sinne des § 27 Abs 1 Z 1 MRG dar. Im konkreten Fall kommt dazu, daß die Antr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

TE OGH 1995/11/28 5Ob136/95

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Entscheidung | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob136/95, 5Ob44/19k

Norm: MRG §27MRG §27 Abs1 Z5MRG §27 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine nicht durch einen äquivalenten Leistungsaustausch gerechtfertigte Ablöse läßt der Gesetzgeber nur ausnahmsweise, etwa beim Verzicht des Vermieters auf bestimmte Kündigungsgründe (§ 27 Abs 2 lit b MRG), gelten. Auch im gegenständlichen Ablösefall - Entgelt für die Zustimmung des Vermieters zum Mieterwechsel (hier: Präsentationsrecht beziehungsweise nur das Recht auf Nachmieterbenennu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob136/95, 5Ob44/19k

Norm: MRG §27 Abs1 Z5
Rechtssatz: Eine schematische Gleichsetzung jedes vom weichenden Mieter dem Vermieter für die Zustimmung zum Mieterwechsel bezahlten Entgelts mit den durch § 27 Abs 1 Z 5 MRG unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit verbotenen Ablösen wird dem Regelungszweck der genannten
Norm: nicht gerecht. Es ist vielmehr jeweils zu hinterfragen, welche zusätzlichen Argumente den Ausschlag für die Erfüllung des Verbotstatbestandes de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob136/95, 5Ob193/06b, 5Ob44/19k, 5Ob137/19m

Norm: MRG §27 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Verbotsnorm des § 27 Abs 1 Z 5 MRG ist als Generalklausel zu den in Z 1 bis 4 desselben Absatzes erfassten Sonderfällen gesetzlich verpönter Vereinbarungen konzipiert. Ob eine Vereinbarung, in der sich der Vermieter eine mit dem Mietvertrag in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehende Leistung versprechen lässt, im Sinne der genannten Verbotsnorm stittenwidrig ist, kann daher immer nur unter Bedachtnahme a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob136/95, 5Ob44/19k

Norm: MRG 27MRG §27 Abs1 Z5MRG §27 Abs2 litb
Rechtssatz: Die bloße Bereitschaft, mit den vom Altmieter präsentierten Nachmietern einen Mietvertrag abzuschließen, ohne diesen Nachmietern - etwa bei der Höhe des Mietzinses - eine bessere Rechtsposition zu verschaffen als sie jeder beliebige Nachmieter hätte beanspruchen können, stellt keine gleichwertige Gegenleistung im Sinne des § 27 Abs 1 Z 1 MRG dar. Im konkreten Fall kommt dazu, daß die Antr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

TE OGH 1995/10/13 6Ob592/95

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Entscheidung | OGH | 13.10.1995

TE OGH 1995/9/26 5Ob101/95

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Entscheidung | OGH | 26.09.1995

RS OGH 1995/9/21 5Ob95/95, 5Ob15/97k, 5Ob224/99y, 5Ob217/16x

Norm: EntgRV §9MRG §27 Abs1 Z1MRG §27 Abs1 Z3WGG §14 Abs1 Z6WGG §22 Abs1 Z13
Rechtssatz: Das einer GBV gemäß § 14 Abs 1 Z 6 WGG iVm § 9 EntgRV zufließende Verwaltungskostenpauschale deckt auch die gewöhnlich mit einer Neuvermietung oder Weitervermietung zusammenhängenden Aufwendungen, insbesondere jene der Vertragserrichtung; die Belastung des Mieters bzw Nutzungsberechtigten mit zusätzlichen Kosten begründet gemäß § 27 Abs 1 Z 1 und Abs 3 MRG ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1995

RS OGH 1995/9/21 5Ob95/95

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Freimachung oder Vermietung einer Wohnung ist keine Gegenleistung im Sinne des § 27 Abs 1 Z 1 MRG, die dem Vermieter einen Anspruch auf besonderes Entgelt verschaffen könnte. Ein Vermieter (insbesondere eine Gemeinnützige Bauvereinigung), der die mit der Neuvermietung oder Weitervermietung einer Wohnung zusammenhängenden gewöhnlichen Aufwendungen auf den Mieter bzw Nutzungsberechtigten überwälzt, verstößt d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1995

RS OGH 1995/9/21 5Ob95/95

Norm: MRG §22MRG §27 Abs1 Z1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Im pauschalen Kostenersatz gemäß § 22 MRG sind auch die gewöhnlichen Kosten der Neuvermietung und Weitervermietung enthalten. Darüber hinausgehende Aufwandersatzansprüche bedürften einer besonderen Rechtfertigung; es müßte sich um ein Entgelt für Leistungen des Verwalters handeln, die den Rahmen der üblichen Verwaltertätigkeit sprengen. Fehlt eine solche Gegenleistung, ist die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1995

TE OGH 1995/9/21 5Ob95/95

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Entscheidung | OGH | 21.09.1995

RS OGH 1995/9/21 5Ob95/95, 5Ob15/97k, 5Ob224/99y, 5Ob217/16x

Norm: EntgRV §9MRG §27 Abs1 Z1MRG §27 Abs1 Z3WGG §14 Abs1 Z6WGG §22 Abs1 Z13
Rechtssatz: Das einer GBV gemäß § 14 Abs 1 Z 6 WGG iVm § 9 EntgRV zufließende Verwaltungskostenpauschale deckt auch die gewöhnlich mit einer Neuvermietung oder Weitervermietung zusammenhängenden Aufwendungen, insbesondere jene der Vertragserrichtung; die Belastung des Mieters bzw Nutzungsberechtigten mit zusätzlichen Kosten begründet gemäß § 27 Abs 1 Z 1 und Abs 3 MRG ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1995

RS OGH 1995/9/21 5Ob95/95, 5Ob15/97k, 5Ob224/99y, 5Ob217/16x

Norm: EntgRV §9MRG §27 Abs1 Z1MRG §27 Abs1 Z3WGG §14 Abs1 Z6WGG §22 Abs1 Z13
Rechtssatz: Das einer GBV gemäß § 14 Abs 1 Z 6 WGG iVm § 9 EntgRV zufließende Verwaltungskostenpauschale deckt auch die gewöhnlich mit einer Neuvermietung oder Weitervermietung zusammenhängenden Aufwendungen, insbesondere jene der Vertragserrichtung; die Belastung des Mieters bzw Nutzungsberechtigten mit zusätzlichen Kosten begründet gemäß § 27 Abs 1 Z 1 und Abs 3 MRG ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1995

RS OGH 1995/9/21 5Ob95/95

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Freimachung oder Vermietung einer Wohnung ist keine Gegenleistung im Sinne des § 27 Abs 1 Z 1 MRG, die dem Vermieter einen Anspruch auf besonderes Entgelt verschaffen könnte. Ein Vermieter (insbesondere eine Gemeinnützige Bauvereinigung), der die mit der Neuvermietung oder Weitervermietung einer Wohnung zusammenhängenden gewöhnlichen Aufwendungen auf den Mieter bzw Nutzungsberechtigten überwälzt, verstößt d... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1995

RS OGH 1995/9/21 5Ob95/95

Norm: MRG §22MRG §27 Abs1 Z1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Im pauschalen Kostenersatz gemäß § 22 MRG sind auch die gewöhnlichen Kosten der Neuvermietung und Weitervermietung enthalten. Darüber hinausgehende Aufwandersatzansprüche bedürften einer besonderen Rechtfertigung; es müßte sich um ein Entgelt für Leistungen des Verwalters handeln, die den Rahmen der üblichen Verwaltertätigkeit sprengen. Fehlt eine solche Gegenleistung, ist die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.09.1995

RS OGH 1995/8/29 5Ob59/95, 5Ob87/95, 5Ob99/95, 5Ob136/95, 5Ob2175/96f, 5Ob2177/96z, 5Ob2247/96v

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 27 Abs 1 Z 1 MRG verbietet bloß Vereinbarungen, wonach der neue Mieter einem anderen (hier: dem Vermittler) etwas zu leisten hat, ohne hiefür eine gleichwertige Gegenleistung zu erhalten. Davon kann keine Rede sein, wenn der Mieter zur Erlangung des Mietgegenstandes die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch nimmt. Das dafür vom Immobilienmakler beanspruchte Honorar wird nämlich für eine Gegenleistung -... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

RS OGH 1995/8/29 5Ob59/95, 5Ob345/98s, 5Ob220/00i, 7Ob148/05y, 5Ob62/06p, 5Ob124/07g, 5Ob187/10a, 5O

Norm: MRG §27 Abs1 Z3MRG §37 Abs1MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Zulässigkeit der hier geschehenen "Änderung" des Tatsachenvorbringens vor Gericht gegenüber dem Vorbringen vor der Schlichtungsstelle. Im Antrag vor der Schlichtungsstelle begehrte die Antragstellerin die Rückzahlung geleisteter Vermittlungsprovision von der Antragsgegnerin (Makler - OHG) allein mit der
Begründung: , sie habe diese Provision an die Antragsgegnerin, die auch Hausverwalterin... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

RS OGH 1995/8/29 5Ob87/95, 5Ob136/95, 2Ob243/00z, 9Ob20/10x, 4Ob79/18y

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Alles, was dem neuen Mieter neben dem Mietzins (der einer eigenen Überprüfung nach Maßgabe der in § 37 Abs 1 Z 8 MRG angeführten Kriterien unterliegt) abverlangt wird, um die Rechtsstellung eines Mieters zu erlangen, hat den Anforderungen eines äquivalenten Leistungsaustausches zu entsprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 87/95 Entscheidungstext OGH 29.08.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

RS OGH 1995/8/29 5Ob59/95, 5Ob87/95, 5Ob99/95

Norm: MRG §27 Abs1 Z3MRG §37 Abs3 Z14
Rechtssatz: Rückforderbar nach § 27 Abs 1 Z 3 MRG ist daher nur ein Entgelt, das gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen übersteigt, und zwar so eindeutig, daß es dazu keiner aufwendigen Entscheidungsfindung, insbesondere keiner diffizilen rechtlichen Beurteilung bedarf. Das reduziert den Anwendungsbereich des § 27 Abs 1 Z 3 MRG auf Fälle, in denen der Mieter als Vermittlungsprovision mehr als das Dreifache de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

TE OGH 1995/8/29 5Ob1104/95

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Entscheidung | OGH | 29.08.1995

RS OGH 1995/8/29 5Ob59/95, 5Ob87/95, 5Ob99/95, 5Ob136/95, 5Ob2175/96f, 5Ob2177/96z, 5Ob2247/96v

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 27 Abs 1 Z 1 MRG verbietet bloß Vereinbarungen, wonach der neue Mieter einem anderen (hier: dem Vermittler) etwas zu leisten hat, ohne hiefür eine gleichwertige Gegenleistung zu erhalten. Davon kann keine Rede sein, wenn der Mieter zur Erlangung des Mietgegenstandes die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch nimmt. Das dafür vom Immobilienmakler beanspruchte Honorar wird nämlich für eine Gegenleistung -... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

RS OGH 1995/8/29 5Ob59/95, 5Ob345/98s, 5Ob220/00i, 7Ob148/05y, 5Ob62/06p, 5Ob124/07g, 5Ob187/10a, 5O

Norm: MRG §27 Abs1 Z3MRG §37 Abs1MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Zulässigkeit der hier geschehenen "Änderung" des Tatsachenvorbringens vor Gericht gegenüber dem Vorbringen vor der Schlichtungsstelle. Im Antrag vor der Schlichtungsstelle begehrte die Antragstellerin die Rückzahlung geleisteter Vermittlungsprovision von der Antragsgegnerin (Makler - OHG) allein mit der
Begründung: , sie habe diese Provision an die Antragsgegnerin, die auch Hausverwalterin... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

RS OGH 1995/8/29 5Ob87/95, 5Ob136/95, 2Ob243/00z, 9Ob20/10x, 4Ob79/18y

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Alles, was dem neuen Mieter neben dem Mietzins (der einer eigenen Überprüfung nach Maßgabe der in § 37 Abs 1 Z 8 MRG angeführten Kriterien unterliegt) abverlangt wird, um die Rechtsstellung eines Mieters zu erlangen, hat den Anforderungen eines äquivalenten Leistungsaustausches zu entsprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 87/95 Entscheidungstext OGH 29.08.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

RS OGH 1995/8/29 5Ob59/95, 5Ob87/95, 5Ob99/95

Norm: MRG §27 Abs1 Z3MRG §37 Abs3 Z14
Rechtssatz: Rückforderbar nach § 27 Abs 1 Z 3 MRG ist daher nur ein Entgelt, das gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen übersteigt, und zwar so eindeutig, daß es dazu keiner aufwendigen Entscheidungsfindung, insbesondere keiner diffizilen rechtlichen Beurteilung bedarf. Das reduziert den Anwendungsbereich des § 27 Abs 1 Z 3 MRG auf Fälle, in denen der Mieter als Vermittlungsprovision mehr als das Dreifache de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.08.1995

RS OGH 1995/6/27 5Ob92/95, 5Ob89/95, 5Ob59/95, 5Ob87/95, 5Ob99/95, 10Ob2008/96h, 5Ob2247/96v, 5Ob49/

Norm: MRG §27 Abs1 Z1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z14MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Geht ein Streit im Sinne des § 27 Abs 1 Z 3 MRG (offenbar übermäßiges Entgelt) über die Höhe der Vermittlungsprovision, so gehört der darauf gestützte Rückforderungsanspruch (§ 27 Abs 3 MRG) schon deswegen in den Bereich des besonderen Außerstreitverfahrens nach § 37 Abs 3 MRG. Stützt hingegen - wie hier - der Mieter sein Rückforderungsbegehren darauf, daß eine Vermittlun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1995

RS OGH 1995/6/27 5Ob129/94, 5Ob192/98s, 5Ob87/00f, 5Ob117/00t, 5Ob162/01m, 5Ob136/02i, 5Ob127/06x, 6

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Nach § 27 Abs 1 Z 1 erster Halbsatz MRG sind Vereinbarungen ua dann ungültig und verboten, wenn der neue Mieter ohne gleichwertige Gegenleistung dem Vermieter, dem früheren Mieter oder - wie hier - einem anderen etwas zu leisten hat; die rechtliche Konstruktion ist bedeutungslos. Wesentlich ist, daß die Leistung in Ausnützung des Vermögenswertes und Seltenheitswertes des Mietobjektes gefordert und gegeben wird ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1995

RS OGH 1995/6/27 5Ob129/94

Norm: MRG §27 Abs1 Z1MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Gegenstand des besonderen außerstreitigen Verfahrens nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG ist nicht die Entscheidung der allenfalls zwischen der Antragstellerin und der Erstantragsgegnerin bestehenden Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Erfüllung des mit einem Mietvertrag verknüpften Werkvertrages (hier: vom Mieter zu bezahlende Wohnungsrenovierung) zu dem die Antragstellerin auch nach Schlüsselübergabe ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.1995

TE OGH 1995/6/27 5Ob129/94

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Entscheidung | OGH | 27.06.1995

Entscheidungen 151-180 von 283

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