Norm: MRG §1 Abs4MRG idF 3.WÄG §12aMRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 12a MRG, den § 1 Abs 4 MRG nicht erwähnt, ist auf Geschäftsräumlichkeiten, die § 1 Abs 4 MRG unterliegen, nicht anzuwenden. Es verbietet sich auch die analoge Anwendung des § 12a MRG im Bereich des § 1 Abs 4 Z 1 und 3. Entscheidungstexte 5 Ob 192/00x Entscheidungstext OGH 27.02.2001 5 Ob 192/00x Veröff: SZ 74/36 ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs4MRG idF 3.WÄG §12aMRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 12a MRG, den § 1 Abs 4 MRG nicht erwähnt, ist auf Geschäftsräumlichkeiten, die § 1 Abs 4 MRG unterliegen, nicht anzuwenden. Es verbietet sich auch die analoge Anwendung des § 12a MRG im Bereich des § 1 Abs 4 Z 1 und 3. Entscheidungstexte 5 Ob 192/00x Entscheidungstext OGH 27.02.2001 5 Ob 192/00x Veröff: SZ 74/36 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 AABGB §1431 E1ABGB §1431 IMRG §27 Abs1MRG §27 Abs3
Rechtssatz: Der in § 1431 ABGB normierte Bereicherungsanspruch kann gegen den Zessionar der mangelhaften Forderung geltend gemacht werden. Das gilt auch für Bereicherungsansprüche nach § 27 Abs 3 MRG: Da die Leistungspflicht nach Abtretung allein zwischen Zessus und Zessionar besteht, findet formal die Leistung nur zwischen diesen beiden Personen statt, was zur Folge hat, dass ... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1MRG §27 Abs3
Rechtssatz: Der in § 27 Abs 3 MRG geregelte Anspruch auf Rückforderung einer unzulässigen und verbotenen Ablöse ist ein gesetzlicher Bereicherungsanspruch. Entscheidungstexte 5 Ob 212/00p Entscheidungstext OGH 12.12.2000 5 Ob 212/00p 5 Ob 148/03f Entscheidungstext OGH 26.08.2003 5 Ob 148/03f ... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Diese Bestimmung stellt mit ihrem Verbot der Ablöseverträge auf gegebene oder versprochene Leistungen des neuen Mieters beim Mieterwechsel bzw Abschluss eines neuen Mietvertrages ab, gleichgültig ob sie dem Vermieter oder dem scheidenden Mieter erbracht wurden oder zu erbringen sind; ebenso ist die rechtliche Konstruktion bedeutungslos; die allein zur Erlangung der Mietrechte - zwischen dem Vermieter und dem Mi... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Diese Bestimmung stellt mit ihrem Verbot der Ablöseverträge auf gegebene oder versprochene Leistungen des neuen Mieters beim Mieterwechsel bzw Abschluss eines neuen Mietvertrages ab, gleichgültig ob sie dem Vermieter oder dem scheidenden Mieter erbracht wurden oder zu erbringen sind; ebenso ist die rechtliche Konstruktion bedeutungslos; die allein zur Erlangung der Mietrechte - zwischen dem Vermieter und dem Mi... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs4 Satz3MRG §27 Abs1 Z1MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Durch den Verstoß gegen § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG wird ein von § 27 Abs 1 Z 1 MRG verpönter Sachverhalt gesetzt, über den im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG abzusprechen ist. Verweigert eine gesetzliche Bestimmung (hier: § 6 Abs 4 MaklerG) den Provisionsanspruch, besteht keine Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, was zur Anwendbarkeit des § 27 Abs 1 Z 1 M... mehr lesen...
Norm: MaklerG §6 Abs4 Satz3MRG §27 Abs1 Z1MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Durch den Verstoß gegen § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG wird ein von § 27 Abs 1 Z 1 MRG verpönter Sachverhalt gesetzt, über den im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG abzusprechen ist. Verweigert eine gesetzliche Bestimmung (hier: § 6 Abs 4 MaklerG) den Provisionsanspruch, besteht keine Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung, was zur Anwendbarkeit des § 27 Abs 1 Z 1 M... mehr lesen...