Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 121-150 von 283

RS OGH 1996/6/25 5Ob2175/96f, 5Ob2177/96z, 5Ob49/00t, 5Ob70/09v

Norm: MRG §27 Abs1 Z1MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Rückforderungsansprüche des Mieters sind durch § 37 Abs 1 Z 14 MRG nur dann in das außerstreitige Verfahren verwiesen, wenn die zurückgeforderte Leistung auf Grund einer in § 27 Abs 1 MRG näher definierten "ungültigen und verbotenen" Vereinbarung erbracht wurde. Das trifft nicht auf jede Entgeltvereinbarung zwischen Mieter und Immobilienmakler zu, die Rechtsgrundsätze über das Entstehen eines P... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1996

RS OGH 1996/6/25 5Ob2175/96f, 5Ob2177/96z

Norm: MRG §27 Abs1 Z1MRG §27 Abs1 Z5MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Rückforderungsansprüche wegen geleisteter Vermittlungsprovision im Sinne des § 27 Abs 1 MRG setzen einen Verstoß gegen die Verbotsnorm des § 27 Abs 1 Z 1 MRG (oder der Z 5 leg cit) voraus; andernfalls ist der Sachantrag abzuweisen, ohne daß der Möglichkeit einer Verweisung des Begehrens ins streitige Verfahren näher getreten werden könnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1996

RS OGH 1996/6/25 5Ob2175/96f, 5Ob2024/96z, 5Ob2177/96z, 5Ob233/98w, 5Ob199/99x, 5Ob49/00t

Norm: HVG §29 IIcHVG §29 IIdMRG §27 Abs1 Z1MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Die Vermietung eines Objektes, das der geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafterin der Makler-GmbH gehört, wobei die Gesellschafterin 80 Prozent der GmbH-Anteile hält und außerdem noch die Hausverwaltung führt, läßt eine fördernde Vermittlungstätigkeit für den Mietinteressenten im Sinne einer Suche nach der Abschlußgelegenheit oder Einflußnahme auf den Abschlußwillen des V... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1996

RS OGH 1996/6/25 5Ob2175/96f, 5Ob2177/96z, 5Ob233/98w, 5Ob49/00t, 5Ob49/03x

Norm: HVG §29 IIcHVG §29 IIdMRG §27 Abs1 Z1MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Die Vermittlungstätigkeit ist die Gegenleistung, die § 27 Abs 1 Z 1 MRG für die Vereinbarung einer Provision bei Vermittlung eines Mietvertrages verlangt, weshalb eine solche Vereinbarung nur dann gültig und erlaubt, die Provision also nicht rückforderbar ist, wenn der Makler das Zustandekommen des Mietvertrages förderte. Art und Ausmaß dieser Förderung haben, worüber im S... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1996

TE OGH 1996/6/25 5Ob2175/96f

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Entscheidung | OGH | 25.06.1996

TE OGH 1996/6/25 5Ob2177/96z

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Entscheidung | OGH | 25.06.1996

RS OGH 1996/6/25 5Ob2175/96f, 5Ob2177/96z, 5Ob49/00t, 5Ob70/09v

Norm: MRG §27 Abs1 Z1MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Rückforderungsansprüche des Mieters sind durch § 37 Abs 1 Z 14 MRG nur dann in das außerstreitige Verfahren verwiesen, wenn die zurückgeforderte Leistung auf Grund einer in § 27 Abs 1 MRG näher definierten "ungültigen und verbotenen" Vereinbarung erbracht wurde. Das trifft nicht auf jede Entgeltvereinbarung zwischen Mieter und Immobilienmakler zu, die Rechtsgrundsätze über das Entstehen eines P... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1996

RS OGH 1996/6/25 5Ob2175/96f, 5Ob2177/96z

Norm: MRG §27 Abs1 Z1MRG §27 Abs1 Z5MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Rückforderungsansprüche wegen geleisteter Vermittlungsprovision im Sinne des § 27 Abs 1 MRG setzen einen Verstoß gegen die Verbotsnorm des § 27 Abs 1 Z 1 MRG (oder der Z 5 leg cit) voraus; andernfalls ist der Sachantrag abzuweisen, ohne daß der Möglichkeit einer Verweisung des Begehrens ins streitige Verfahren näher getreten werden könnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1996

RS OGH 1996/6/25 5Ob2175/96f, 5Ob2177/96z

Norm: MRG §27 Abs1 Z1MRG §27 Abs1 Z5MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Rückforderungsansprüche wegen geleisteter Vermittlungsprovision im Sinne des § 27 Abs 1 MRG setzen einen Verstoß gegen die Verbotsnorm des § 27 Abs 1 Z 1 MRG (oder der Z 5 leg cit) voraus; andernfalls ist der Sachantrag abzuweisen, ohne daß der Möglichkeit einer Verweisung des Begehrens ins streitige Verfahren näher getreten werden könnte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.1996

RS OGH 1996/6/12 5Ob2077/96v, 5Ob2067/96y, 5Ob128/98d, 5Ob200/99v, 5Ob117/00t, 5Ob162/01m, 5Ob55/03d

Norm: MRG §16MRG §27 Abs1
Rechtssatz: Für die Vermeidung eines Zuwiderhandelns gegen das Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG genügt eine Vereinbarung, wonach eine vom Mieter verlangte Einmalleistung als vorausgezahlter Mietzins für einen bestimmten Zeitraum angerechnet wird und aliquot zurückverlangt werden kann, wenn das Mietverhältnis vor Ablauf des Vorauszahlungszeitraums endet. Nur wenn es an diesen Voraussetzungen fehlt, kann der Mieter se... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1996

RS OGH 1996/6/12 5Ob2077/96v, 5Ob2067/96y, 5Ob128/98d

Norm: MRG §16MRG §27 Abs1MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs1 Z14
Rechtssatz: Eine echte Mietzinsvorauszahlung kann (selbst wenn mit ihr der zulässige Hauptmietzins iSd § 16 MRG überschritten wurde) in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG nicht zurückgefordert werden, weil die diesem Fall am nächsten kommende Verbotsnorm des § 27 Abs 1 Z 1 MRG nur Leistungen des Mieters an den Vermieter erfaßt, die nicht als Mietzins deklariert wurden. Dem Mieter b... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1996

RS OGH 1996/6/12 5Ob2077/96v, 5Ob2067/96y

Norm: MRG §16MRG §27 Abs1
Rechtssatz: Kein Wesensmerkmal der echten Mietzinsvorauszahlung ist, daß der laufend zu zahlende Mietzins im Vorauszahlungszeitraum geringer ist als der außerhalb dieses Zeitraumes. Eine Staffelung des Mietzinses - auch durch die Einhebung eines zusätzlichen einmaligen Entgelts für einen im voraus bestimmten Zeitraum - liegt grundsätzlich im Rahmen privatautonomer Gestaltungsmöglichkeiten und verstößt jedenfalls nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1996

TE OGH 1996/6/12 5Ob2067/96y

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Entscheidung | OGH | 12.06.1996

TE OGH 1996/6/12 5Ob2077/96v

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Entscheidung | OGH | 12.06.1996

TE OGH 1996/4/23 10Ob2008/96h

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Entscheidung | OGH | 23.04.1996

TE OGH 1996/4/23 5Ob47/95

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Entscheidung | OGH | 23.04.1996

RS OGH 1996/4/16 5Ob2054/96m

Norm: MRG §27 Abs1
Rechtssatz: § 27 Abs 1 MRG bezweckt, dem Mieter keine finanziellen Belastungen aufzubürden, die er - befreit vom Druck der Wohnungsnot - nicht auf sich nehmen würde. Es sollen aus der Wohnungsnot keine Geschäfte gemacht und sittenwidrige Vermögensverschiebungen in möglichst allen den Mieter belastenden Spielarten unterbunden werden. So betrachtet mag die Abgeltung von Ersatzbeschaffungskosten gerechtfertigt sein, wenn der we... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.04.1996

RS OGH 1996/4/16 5Ob2054/96m, 5Ob49/99p, 5Ob14/00w

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gegenstand einer zulässigen Ablösevereinbarung im Zusammenhang mit der Beschaffung einer Ersatzwohnung kann demnach nur sein, was der weichende Mieter zu diesem Zweck "aufwenden mußte" beziehungsweise "verwendet hat". Ein Verstoß gegen das Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG liegt vor, wenn der weichende Mieter vom neuen Mieter gleichsam einen Vorschuß für die zukünftige Beschaffung einer Ersatzwohnung kassiert... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.04.1996

TE OGH 1996/4/16 5Ob2054/96m

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Entscheidung | OGH | 16.04.1996

RS OGH 1996/4/16 5Ob2054/96m, 5Ob49/99p, 5Ob14/00w

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gegenstand einer zulässigen Ablösevereinbarung im Zusammenhang mit der Beschaffung einer Ersatzwohnung kann demnach nur sein, was der weichende Mieter zu diesem Zweck "aufwenden mußte" beziehungsweise "verwendet hat". Ein Verstoß gegen das Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG liegt vor, wenn der weichende Mieter vom neuen Mieter gleichsam einen Vorschuß für die zukünftige Beschaffung einer Ersatzwohnung kassiert... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.04.1996

TE OGH 1996/3/27 3Ob2090/96s

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Entscheidung | OGH | 27.03.1996

RS OGH 1996/3/13 5Ob1019/96

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Von einer notwendigen Ersatzbeschaffung (die betreffenden Kosten müssen dem weichenden Mieter zwangsläufig erwachsen) kann nur die Rede sein, wenn der weichende Mieter auf das aufgegebene Mietobjekt angewiesen war. Entscheidungstexte 5 Ob 1019/96 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 5 Ob 1019/96 European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1996

TE OGH 1996/3/13 5Ob1019/96

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Entscheidung | OGH | 13.03.1996

RS OGH 1996/3/13 5Ob1019/96

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Von einer notwendigen Ersatzbeschaffung (die betreffenden Kosten müssen dem weichenden Mieter zwangsläufig erwachsen) kann nur die Rede sein, wenn der weichende Mieter auf das aufgegebene Mietobjekt angewiesen war. Entscheidungstexte 5 Ob 1019/96 Entscheidungstext OGH 13.03.1996 5 Ob 1019/96 European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1996

RS OGH 1996/1/16 5Ob149/95, 5Ob2077/96v, 5Ob2067/96y, 5Ob65/98i, 5Ob238/99g, 5Ob166/00y, 5Ob123/00z,

Norm: MRG §27 Abs1MRG §37MRG §37 Abs1 Z14MRG §37 Abs4
Rechtssatz: Für die selbständige Rückforderung zuviel gezahlten Mietzinses steht nur der streitige Rechtsweg zur Verfügung. Der Kompetenztatbestand des § 37 Abs 1 Z 14 MRG wurde nämlich ausschließlich für Ansprüche aus verbotenen und unwirksamen Vereinbarungen im Sinn des § 27 Abs 1 MRG geschaffen. Liegen die Voraussetzungen nach § 37 Abs 4 MRG nicht vor, hat die Schaffung eines Rückzahlung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.01.1996

TE OGH 1996/1/16 5Ob149/95

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Entscheidung | OGH | 16.01.1996

RS OGH 1995/12/12 5Ob137/95, 6Ob2146/96y, 9ObA77/01s, 5Ob150/21a

Norm: ABGB §863 AABGB §863 E1ABGB §864MRG §27 Abs1
Rechtssatz: Übersiedlungskosten des weichenden Mieters und seine Aufwendungen zur Beschaffung einer Ersatzwohnung ermöglichen nur dann die Gegenverrechnung mit der vom neuen Mieter erhaltenen Ablöse, wenn hierüber eine diesen Zweck erfassende Vereinbarung zwischen Altmieter und Neumieter zustandegekommen ist. Eine solche Vereinbarung kann gemäß § 863 ABGB auch schlüssig zustandekommen, doch ist... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1995

TE OGH 1995/12/12 5Ob137/95

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Entscheidung | OGH | 12.12.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob136/95, 5Ob44/19k

Norm: MRG §27MRG §27 Abs1 Z5MRG §27 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine nicht durch einen äquivalenten Leistungsaustausch gerechtfertigte Ablöse läßt der Gesetzgeber nur ausnahmsweise, etwa beim Verzicht des Vermieters auf bestimmte Kündigungsgründe (§ 27 Abs 2 lit b MRG), gelten. Auch im gegenständlichen Ablösefall - Entgelt für die Zustimmung des Vermieters zum Mieterwechsel (hier: Präsentationsrecht beziehungsweise nur das Recht auf Nachmieterbenennu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

RS OGH 1995/11/28 5Ob136/95, 5Ob44/19k

Norm: MRG §27 Abs1 Z5
Rechtssatz: Eine schematische Gleichsetzung jedes vom weichenden Mieter dem Vermieter für die Zustimmung zum Mieterwechsel bezahlten Entgelts mit den durch § 27 Abs 1 Z 5 MRG unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit verbotenen Ablösen wird dem Regelungszweck der genannten
Norm: nicht gerecht. Es ist vielmehr jeweils zu hinterfragen, welche zusätzlichen Argumente den Ausschlag für die Erfüllung des Verbotstatbestandes de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1995

Entscheidungen 121-150 von 283

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