Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Vertragserrichtungskosten, die der Vermieter auf den Mieter überwälzte, können vom Mieter zurückgefordert werden, weil der Mieter idR keine dem Vermieter, dem früheren Mieter oder einem anderen abzugeltende Gegenleistung erhält, wenn ihm ein vom Vermieter oder dessen Rechtsanwalt verfasster schriftlicher Mietvertrag ausgehändigt wird. Nichts anderes kann im Fall eines sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ei... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Vertragserrichtungskosten, die der Vermieter auf den Mieter überwälzte, können vom Mieter zurückgefordert werden, weil der Mieter idR keine dem Vermieter, dem früheren Mieter oder einem anderen abzugeltende Gegenleistung erhält, wenn ihm ein vom Vermieter oder dessen Rechtsanwalt verfasster schriftlicher Mietvertrag ausgehändigt wird. Nichts anderes kann im Fall eines sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §306MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Verkehrswerte "von Privat zu Privat" könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte. Entscheidungstexte 5 Ob 247/98d Entscheidungstext OGH 15.12.1998 5 Ob 247/98d ... mehr lesen...
Norm: ABGB §306MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Verkehrswerte "von Privat zu Privat" könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte. Entscheidungstexte 5 Ob 247/98d Entscheidungstext OGH 15.12.1998 5 Ob 247/98d ... mehr lesen...
Norm: MRG idF vor der 3.WÄG §26 Abs2MRG §27 Abs1
Rechtssatz: Haben die Parteien eines Untermietvertrags eine Zahlung für in der Wohnung vorhandene Einrichtungsgegenstände vereinbart und hat der Untermieter diese Zahlung auch geleistet, kann einem auf den Titel des § 27 Abs 1 MRG gestützten Rückforderungsbegehren des Untermieters die Unanfechtbarkeit der Höhe der Untermietzinsvereinbarung nicht wirksam entgegengehalten werden. ... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Es ist kein Tatbestandsmerkmal der nicht dem Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG unterliegenden "echten" Mietzinsvorauszahlung, daß sie sich im Rahmen des angemessenen (zulässigen) Hauptmietzinses bewegt. Entscheidungstexte 5 Ob 128/98d Entscheidungstext OGH 25.09.1998 5 Ob 128/98d European C... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Es ist kein Tatbestandsmerkmal der nicht dem Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG unterliegenden "echten" Mietzinsvorauszahlung, daß sie sich im Rahmen des angemessenen (zulässigen) Hauptmietzinses bewegt. Entscheidungstexte 5 Ob 128/98d Entscheidungstext OGH 25.09.1998 5 Ob 128/98d European C... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1MRG §27 Abs3MRG 337 Abs1 Z14
Rechtssatz: Es bedarf, wenn der Antragsteller mit seinem auf § 27 Abs 1 und Abs 3 MRG gestützten Rückforderungsanspruch zur Gänze durchdringt, keiner Teilabweisung seines Begehrens hinsichtlich jener Gegner, die nicht zur Rückzahlung verpflichtet wurden, andererseits geht der Antragsteller, der die "Verurteilung" einzelner seiner Gegner zur Zurückzahlung unangefochten läßt, mangels Bindungswirkung ... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Vom Vormieter auf den Nachmieter überwälzbare Investitionen liegen in den Kosten des Ausbaues eines Dachbodens zu Wohnräumen bzw Büroräumen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um die unmittelbaren Kosten des Dachbodenausbaues handelt oder um damit im Zusammenhang stehende Kosten der Verbesserung allgemeiner Teile des Hauses, ohne deren Aufwendung das Bestandobjekt in der nun gegebenen Qualität nicht vorhanden w... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 27 Abs 1 Z 1 MRG erfaßt im Verhältnis zum scheidenden Mieter nur solche Ablösezahlungen, die zu einer unzulässigen Vermögensvermehrung des weichenden Mieters führen, weil ihnen keine gleichwertige Leistung von seiner Seite gegenübersteht. Entscheidungstexte 5 Ob 106/98v Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 106/98v ... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Vom Vormieter auf den Nachmieter überwälzbare Investitionen liegen in den Kosten des Ausbaues eines Dachbodens zu Wohnräumen bzw Büroräumen, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um die unmittelbaren Kosten des Dachbodenausbaues handelt oder um damit im Zusammenhang stehende Kosten der Verbesserung allgemeiner Teile des Hauses, ohne deren Aufwendung das Bestandobjekt in der nun gegebenen Qualität nicht vorhanden w... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: § 27 Abs 1 Z 1 MRG erfaßt im Verhältnis zum scheidenden Mieter nur solche Ablösezahlungen, die zu einer unzulässigen Vermögensvermehrung des weichenden Mieters führen, weil ihnen keine gleichwertige Leistung von seiner Seite gegenübersteht. Entscheidungstexte 5 Ob 106/98v Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 106/98v ... mehr lesen...