RS OGH 1998/12/15 5Ob247/98d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1998
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Norm

ABGB §306
MRG §27 Abs1 Z1

Rechtssatz

Verkehrswerte "von Privat zu Privat" könnten nur dann dem gemeinen Wert iSd § 306 ABGB entsprechen, wenn sich für die zu schätzenden Gegenstände (ob alt oder neu) unter Ausschluß des Einzelhandels ein privater Markt gebildet hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111291

Dokumentnummer

JJR_19981215_OGH0002_0050OB00247_98D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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