Norm
MRG §16Rechtssatz
Es ist kein Tatbestandsmerkmal der nicht dem Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG unterliegenden "echten" Mietzinsvorauszahlung, daß sie sich im Rahmen des angemessenen (zulässigen) Hauptmietzinses bewegt.Es ist kein Tatbestandsmerkmal der nicht dem Ablöseverbot des Paragraph 27, Absatz eins, Ziffer eins, MRG unterliegenden "echten" Mietzinsvorauszahlung, daß sie sich im Rahmen des angemessenen (zulässigen) Hauptmietzinses bewegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110737Dokumentnummer
JJR_19980925_OGH0002_0050OB00128_98D0000_001