Norm
MRG §27 Abs1 Z1Rechtssatz
Vertragserrichtungskosten, die der Vermieter auf den Mieter überwälzte, können vom Mieter zurückgefordert werden, weil der Mieter idR keine dem Vermieter, dem früheren Mieter oder einem anderen abzugeltende Gegenleistung erhält, wenn ihm ein vom Vermieter oder dessen Rechtsanwalt verfasster schriftlicher Mietvertrag ausgehändigt wird. Nichts anderes kann im Fall eines sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter einem Rechtsanwalt erteilten Auftrags zur Errichtung des Mietvertrages für den den Vermieter treffenden Teil des Rechtsanwaltshonorars gelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112440Zuletzt aktualisiert am
06.04.2010