Norm
MRG §27 Abs1 Z1Rechtssatz
Rückforderungsansprüche wegen geleisteter Vermittlungsprovision im Sinne des § 27 Abs 1 MRG setzen einen Verstoß gegen die Verbotsnorm des § 27 Abs 1 Z 1 MRG (oder der Z 5 leg cit) voraus; andernfalls ist der Sachantrag abzuweisen, ohne daß der Möglichkeit einer Verweisung des Begehrens ins streitige Verfahren näher getreten werden könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103226Dokumentnummer
JJR_19960625_OGH0002_0050OB02175_96F0000_002