Norm
MRG §1 Abs4Rechtssatz
§ 12a MRG, den § 1 Abs 4 MRG nicht erwähnt, ist auf Geschäftsräumlichkeiten, die § 1 Abs 4 MRG unterliegen, nicht anzuwenden. Es verbietet sich auch die analoge Anwendung des § 12a MRG im Bereich des § 1 Abs 4 Z 1 und 3.Paragraph 12 a, MRG, den Paragraph eins, Absatz 4, MRG nicht erwähnt, ist auf Geschäftsräumlichkeiten, die Paragraph eins, Absatz 4, MRG unterliegen, nicht anzuwenden. Es verbietet sich auch die analoge Anwendung des Paragraph 12 a, MRG im Bereich des Paragraph eins, Absatz 4, Ziffer eins und 3,
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0114724Im RIS seit
29.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.10.2017