RS OGH 1995/6/27 5Ob129/94

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Veröffentlicht am 27.06.1995
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Norm

MRG §27 Abs1 Z1
MRG §37 Abs1 Z14

Rechtssatz

Gegenstand des besonderen außerstreitigen Verfahrens nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG ist nicht die Entscheidung der allenfalls zwischen der Antragstellerin und der Erstantragsgegnerin bestehenden Streitigkeiten über die ordnungsgemäße Erfüllung des mit einem Mietvertrag verknüpften Werkvertrages (hier: vom Mieter zu bezahlende Wohnungsrenovierung) zu dem die Antragstellerin auch nach Schlüsselübergabe und dem damit gegebenen Wegfall der Zwangslage nicht steht, sondern lediglich der von § 27 Abs 1 Z 1 MRG ungültige und verbotene Teil dieser Vereinbarung (nicht angemessener Werklohn).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0069890

Dokumentnummer

JJR_19950627_OGH0002_0050OB00129_9400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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