Entscheidungen zu § 27 Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 271-283 von 283

TE OGH 1985/9/12 7Ob634/85

Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses D, Schillerstraße 8, in dem der Kläger mit Vertrag vom 21.9.1983 die Wohnung Nr. 2 gemietet hat. Anläßlich des Abschlusses des Mietvertrages leistete er einen 'Investitionskostenbeitrag' von 70.000,-- S an die Beklagten. Unbestritten ist, daß das Mietverhältnis hinsichtlich der Zinsbildung § 16 MRG unterliegt. Die Wohnung fiel ursprünglich in die Ausstattungskategorie D des Mietrechtsgesetzes, wurde jedoch v... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1985

RS OGH 1985/6/26 3Ob524/85, 7Ob627/85, 5Ob101/87, 7Ob734/87, 8Ob622/89, 10Ob2008/96h

Norm: MRG §27 Abs1
Rechtssatz: Der Katalog der "ungültigen und verbotenen" Vereinbarungen des § 27 Abs 1 MRG entspricht wohl im wesentlichen dem des § 17 Abs 1 MG. Die bereits dort unscharfe Grenze zwischen dessen lit a und lit d (jetzt Z 1 und Z 5) ist dadurch noch mehr verwischt, daß im § 27 Abs 1 Z 1 MRG nun auch der Vermieter besonders genannt ist und an ihn bezahlte "Ablösen", die weder unter die dort noch im § 27 Abs 2 MRG genannten Ausna... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1985

RS OGH 1985/6/26 3Ob524/85, 7Ob634/85, 8Ob522/86, 5Ob552/88, 5Ob1104/95, 5Ob47/95, 5Ob2067/96y, 5Ob2

Norm: MRG §27 Abs1
Rechtssatz: Echte Mietzinsvorauszahlungen fallen nicht unter die Verbote des § 27 Abs 1 MRG, wenn diese Einmalzahlungen schon nach dem Inhalt der Vereinbarung einem bestimmten Mietzinszahlungszeitraum zuzurechnen sind und die Mietzinsbelastung in den späteren Zinsperioden adäquat verringern, so dass bei einer vorherigen Auflösung des Mietverhältnisses der aliquote Teil zurückzuzahlen ist. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1985

TE OGH 1985/6/26 3Ob524/85

Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb im Frühjahr 1981 das in von der beklagten Hauseigentümerin gemieteten Geschäftsräumlichkeiten geführte Kaffeehausunternehmen und bezahlte für die Mieterin den vereinbarten monatlichen Mietzins. Er bemühte sich, mit der Beklagten einen Hauptmietvertrag zu schließen, wozu sie sich nur gegen eine als Baukostenzuschuß bezeichnete Zahlung von S 118.000,- verstand. Bei Abschluß des Hauptmietvertrages verlangte die Vermieterin noch die Zahlung des sic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.1985

RS OGH 1985/5/9 6Ob537/85, 7Ob634/85, 5Ob72/87, 5Ob33/88, 3Ob556/87 (3Ob557/87)

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Vermieter darf nicht die Abgeltung seiner eigenen Investitionen begehren, die ja bereits durch den Mietzins abgegolten werden. Entscheidungstexte 6 Ob 537/85 Entscheidungstext OGH 09.05.1985 6 Ob 537/85 Veröff: ImmZ 1985,333 7 Ob 634/85 Entscheidungstext OGH 12.09.1985 7 Ob 634/85... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1985

TE OGH 1985/5/9 6Ob537/85

Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind je zur Hälfte Miteigentümer des Hauses Wien 10., Rotenhofgasse 21. Mit Mietvertrag vom 30. November 1982 mieteten die Kläger die in diesem Haus gelegene Wohnung Nr. 5 und 6 im Ausmaß von zusammen 65 m 2 gegen einen Mietzins von S 16,50 pro Quadratmeter. Einschließlich von Betriebskosten und Umsatzsteuer ergab dies einen Betrag von monatlich S 1.663,--. Die Kläger begehrten von den Beklagten, ihnen je S 75.500,-- samt Anhang zu bezahlen. Sie br... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.05.1985

RS OGH 1985/5/9 6Ob537/85, 7Ob634/85, 5Ob72/87, 5Ob33/88, 3Ob556/87 (3Ob557/87)

Norm: MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Vermieter darf nicht die Abgeltung seiner eigenen Investitionen begehren, die ja bereits durch den Mietzins abgegolten werden. Entscheidungstexte 6 Ob 537/85 Entscheidungstext OGH 09.05.1985 6 Ob 537/85 Veröff: ImmZ 1985,333 7 Ob 634/85 Entscheidungstext OGH 12.09.1985 7 Ob 634/85... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1985

RS OGH 1980/9/24 3Ob538/80, 2Ob593/85, 5Ob2054/96m

Norm: MG §17 Abs1 lita B1MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Ausnützung der Wohnungsnot liegt dann nicht vor, wenn eine wesentliche Vermehrung des Vermögens des abtretenden Mieters nicht eingetreten ist. Eine solche Vermögensvermehrung wäre aber auf Seiten des abtretenden Mieters zum Nachteil dessen Nachmieters gegeben, wenn er nicht bloß die Kosten der Beschaffung eines im wesentlichen gleichwertigen Ersatzlokales, sondern auch jene Mehrkosten zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1980

RS OGH 1980/9/24 3Ob538/80, 2Ob593/85, 5Ob2054/96m

Norm: MG §17 Abs1 lita B1MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Eine Ausnützung der Wohnungsnot liegt dann nicht vor, wenn eine wesentliche Vermehrung des Vermögens des abtretenden Mieters nicht eingetreten ist. Eine solche Vermögensvermehrung wäre aber auf Seiten des abtretenden Mieters zum Nachteil dessen Nachmieters gegeben, wenn er nicht bloß die Kosten der Beschaffung eines im wesentlichen gleichwertigen Ersatzlokales, sondern auch jene Mehrkosten zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.09.1980

RS OGH 1964/1/30 2Ob12/64, 4Ob616/71, 7Ob525/78, 5Ob55/03d, 5Ob308/03k, 5Ob237/20v

Norm: ABGB §1375 DMietG §17 Abs2 C4MRG §27 Abs1
Rechtssatz: Auf die Rückforderung der Ablöse kann nachträglich gültig verzichtet werden zB durch nachträgliches Anerkenntnis der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Ablöse. Entscheidungstexte 2 Ob 12/64 Entscheidungstext OGH 30.01.1964 2 Ob 12/64 Veröff: EvBl 1964/243 S 348 = RZ 1964,119 = ImmZ 1964,255 = MietSlg 16277 = SZ 37... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.01.1964

TE OGH 1964/1/30 2Ob12/64

Der Beklagte erwarb im Sommer 1962 von der Klägerin ein bis dahin von dieser gemietetes Geschäftslokal und bezahlte hiefür eine Ablöse. Darüber hinaus vereinbarten die Parteien, daß der Beklagte der Klägerin zwei Persianerklauenmäntel normaler Größe übergebe. Hierüber stellte er der Klägerin eine Urkunde mit folgendem Wortlaut aus: "Gutschein über 2 (zwei) Persianerklauenmäntel, normaler Größe. Lieferbar bis 15. August. Gültig bis 31. Dezember 1962". Diese Urkunde übergab er der Kläge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.01.1964

RS OGH 1934/2/6 1Ob1190/33, 5Ob110/58, 3Ob298/58, 6Ob38/67, 6Ob198/68, 5Ob318/68, 5Ob44/73, 6Ob551/8

Norm: MG §17 Abs1 lita B1MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gültig ist eine Vereinbarung, womit der neue Mieter dem früheren Mieter, der den Mietgegenstand aufgibt, dasjenige zu ersetzen sich verpflichtet, was für frühere Mieter für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzlokales aufwenden mußte. Entscheidungstexte 1 Ob 1190/33 Entscheidungstext OGH 06.02.1934 1 Ob 1190/33 Veröff: SZ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.02.1934

RS OGH 1934/2/6 1Ob1190/33, 5Ob110/58, 3Ob298/58, 6Ob38/67, 6Ob198/68, 5Ob318/68, 5Ob44/73, 6Ob551/8

Norm: MG §17 Abs1 lita B1MRG §27 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gültig ist eine Vereinbarung, womit der neue Mieter dem früheren Mieter, der den Mietgegenstand aufgibt, dasjenige zu ersetzen sich verpflichtet, was für frühere Mieter für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzlokales aufwenden mußte. Entscheidungstexte 1 Ob 1190/33 Entscheidungstext OGH 06.02.1934 1 Ob 1190/33 Veröff: SZ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.02.1934

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