Nach dem Inhalt der Beschwerde und dem der Beschwerde in einer Ausfertigung angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist von Folgendem auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der "früheren SFRJ" ist am 1. Juni 1993 in das Bundesgebiet eingereist und hat am 6. Juli 1993 einen Antrag auf Gewährung von Asyl gestellt. Mit Bescheid vom 7. Juli 1993 hat das Bundesasylamt diesen Antrag abgewiesen. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Berufung hat die belangte Behörde m... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der "früheren SFRJ" albanischer Nationalität, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 3. Dezember 1991, mit dem festgestellt worden war, bei ihr lägen die Voraussetzungen für ihre Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 4. März 1993 wies die belangte Behörde die Beruf... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 22. Oktober 1991, mit dem festgestellt worden war, bei ihr lägen die Voraussetzungen für ihre Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 11. Mai 1993 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 14. Juli 1992 wurde ausgesprochen, daß Österreich dem Beschwerdeführer - einem albanischen Staatsangehörigen, der am 21. Oktober 1991 in das Bundesgebiet eingereist war - kein Asyl gewähre. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof in einem gemäß § 12 Abs. 1 Z. 2 VwGG gebildeten Senat erwogen hat: Die Begründung: des ange... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rumänischer Staatsangehöriger, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 3. Dezember 1990, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 17. November 1992 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der "früheren SFRJ" albanischer Nationalität, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 12. September 1991, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 17. März 1993 wies die belangte Behör... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, der am 15. Mai 1992 in das Bundesgebiet eingereist ist, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 17. September 1992, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 10. August 1993 wies die ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. Mai 1993 wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 6. Juni 1991, mit welchem der Asylantrag der Beschwerdeführerin abgewiesen worden war, abgewiesen. Nach seiner Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß die Beschwerdeführerin, eine rumänische Staatsangehörige, im Hinblick darauf, daß sie ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der "früheren SFRJ" albanischer Nationalität, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 11. Juli 1991, mit dem festgestellt worden war, bei ihr lägen die Voraussetzungen für ihre Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 15. Februar 1993 wies die belangte Behörde die Beru... mehr lesen...
Mit den jeweils im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen vier Bescheiden des Bundesministers für Inneres vom 13. Jänner 1993 wurde ausgesprochen, daß Österreich den Beschwerdeführern - Staatsangehörigen "der früheren SFRJ" albanischer Nationalität, die am 23. Juli 1991 in das Bundesgebiet eingereist sind und am 25. Juli 1991 Asylanträge gestellt haben - kein Asyl gewähre. Gegen diese Bescheide richten sich die vorliegenden, vom jeweiligen Beschwerdeführer in Ansehung des ihn... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des in einer Ausfertigung der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheides ist von Folgendem auszugehen: Der Beschwerdeführer, ein rumänischer Staatsangehöriger, reiste am 25. Mai 1989 in das Bundesgebiet ein und stellte am 26. Mai 1989 einen "Antrag auf Gewährung von Asyl". In der niederschriftlichen Befragung vom 5. Juni 1989 vor der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich gab der Beschwerdeführer an, daß er sich vom 15. März ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein ghanesischer Staatsangehöriger, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 25. September 1992, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 3. März 1993 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. Geg... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der "früheren SFRJ" albanischer Nationalität, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 28. November 1991, mit dem festgestellt worden war, bei ihr lägen die Voraussetzungen für ihre Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 17. März 1993 wies die belangte Behörde die Ber... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 3. Februar 1992, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 14. Juni 1993 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 26. Jänner 1990 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer - ein rumänischer Staatsangehöriger, der am 16. September 1989 in das Bundesgebiet eingereist ist und am 21. September 1989 den Asylantrag gestellt hat - nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 10. Februar 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewies... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein rumänischer Staatsangehöriger, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 6. August 1991, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 19. März 1993 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. Gegen diesen ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 7. Mai 1991 wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin - eine rumänische Staatsangehörige, die am 16. Oktober 1989 in das Bundesgebiet eingereist ist und am darauffolgenden Tag den Asylantrag gestellt hat - nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Die dagegen erhobene Berufung der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 28. September 1992 gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 ist das Vorliegen von wohlbegründeter Furcht iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 nicht von Bedeutung. § 2 Abs 2 AsylG 1991 geht gerade davon aus, daß für den Fall, daß ein Asylwerber als Flüchtling iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 anzuerkennen ist, bei Vorliegen eines der in den drei Ziffern genannten Gründen kein Asyl zu gewähren ist. Da es sich bei den in § 2 Abs 2 AsylG 1991 genannten Gründen um Kriterien handelt, bei deren Vorliegen jedenfalls nicht ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 92/01/1006 1 Stammrechtssatz Schlechte Arbeitsbedingungen, die Gesundheitsschädlichkeit der tätigkeit des Asylwerbers und sein Bestreben, seine wirtschaftliche Situation zu verbessern, stellen keine in der FlKonv angeführten Asylgründe dar. ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/01/0231
93/01/0297
93/01/0298
Rechtssatz: Das Vorbringen des Asylwerbers, "die momentane Situation" in seinem Heimatland würde für ihn und die Familie die Möglichkeit ausschließen, in Zukunft in Freiheit leben zu kön... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/25 92/01/0964 1 Stammrechtssatz Einem mit keinen weiteren Folgen verbundenen Verhör durch die Polizei und einer polizeilichen Überwachung kommt nicht der Charakter von Eingriffen zu, die ihrer Intensität nach als Verfolgung iS der Genfer Flüchtlingskonvention zu qualifizi... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Der Entzug des Arbeitsplatzes bzw Arbeitslosigkeit für sich allein stellen Unbilden dar, denen vor allem in den Ländern Osteuropas weite Bevölkerungsteile ausgesetzt sind, ohne daß aber daraus der Schluß gezogen werden könnte, derartige Unbilden - soweit damit nicht die Lebensgrundlage entzogen wird - fü... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0774 2 Stammrechtssatz Befürchtet ein Asylwerber wegen der Teilnahme an verbotenen Demonstrationen auf Grund gleichgelagerter Fälle festgenommen und angehalten zu werden, so ist das, ohne Hinzutreten weiterer ins Gewicht fallender Umstände, keine Verfolgung aus e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010553.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/10 93/01/0079 1 Stammrechtssatz Wohlbegründete Furcht vor Verfolgung kann nur angenommen werden, wenn sich die Umstände, die den weiteren Verbleib eines Asylwerbers in seiner Heimat als objektiv unerträglich erscheinen lassen, auf das gesamte Gebiet seines Heimatstaates b... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Aus polizeilichen Nachforschungen nach dem Aufenthalt von Angehörigen kann für sich allein weder Verfolgung noch unbegründete Furcht vor einer solchen abgeleitet werden (Hinweis E 17.6.1992, 92/01/0546) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010814.X01 ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt
am 29.10.1993 92/01/0990 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0761 2 Stammrechtssatz Die geänderte Verfassungsrechtslage im Heimatland der Asylwerber (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0306), aber auch die Freilassu... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/25 92/01/0903 1 Stammrechtssatz Die allgemeine Lage einer ethnischen Minderheit oder der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft im Heimatland eines Asylwerbers kann nicht als konkret gegen seine Person gerichtete Verfolgungshandlung gewertet werden. ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0761 1 Stammrechtssatz Mißstände in der tristen wirtschaftlichen Lage und eine hohe Kriminalitätsrate im Heimatland eines Asylwerbers stellen keine "Verfolgung" durch staatliche Organe iSd AsylG 1991 dar. European Case ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/30 92/01/0800 3 Stammrechtssatz Auswirkungen allgemeiner Mißstände im Heimatland des Asylwerbers können nicht als Verfolgung iSd Konvention angesehen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010908... mehr lesen...