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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Der Entzug des Arbeitsplatzes bzw Arbeitslosigkeit für sich allein stellen Unbilden dar, denen vor allem in den Ländern Osteuropas weite Bevölkerungsteile ausgesetzt sind, ohne daß aber daraus der Schluß gezogen werden könnte, derartige Unbilden - soweit damit nicht die Lebensgrundlage entzogen wird - für sich allein müßten als unerträgliche Beeinträchtigung des Einzelnen angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010545.X03Im RIS seit
20.11.2000