Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;AsylG 1991 §16 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0950 5 Stammrechtssatz Nur im Fall hinreichender deutlicher Hinweise im Vorbringen eines Asylwerbers auf einen Sachverhalt, der für die Glaubhaftmachung wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung im Si... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;AsylG 1991 §16 Abs1;AVG §37;AVG §45 Abs2;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0950 5 Stammrechtssatz Nur im Fall hinreichender deutlicher Hinweise im Vorbringen eines Asylwerbers auf einen Sachverhalt, der für die Glaubhaftmachung wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung im Si... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Allenfalls in der Zukunft eintretende Ereignisse sind keine Verfolgungshandlungen iSd FlKonv (hier hat ein bis zur Einreise nach Österreich in Ungarn lebender jugoslawischer Staatsangehöriger ungarischer Nationalität vorgebracht, er hätte "im Falle der Ausdehnung des Konflikts" auf Grund der Situation in Un... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/05/27 93/01/0256 1 Stammrechtssatz Für die Annahme der Verfolgungssicherheit genügt es, daß der Asylwerber im Drittstaat (hier Ungarn, das seit 14.3.1989 Mitglied der FlKonv ist, vgl BGBl 1992/260) keiner Gefahr einer Verfolgung ausgesetzt war und auch ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;AsylG 1991 §16 Abs1;AsylG 1991 §20 Abs2;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Aus allgemein herrschenden politischen Verhältnissen kann das Vorliegen wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung nicht abgeleitet werden (zB E 5.11.1992, 92/01/0791), sodaß das Fehlen von Nachforschungen über die allgemeinen Verhältnisse der Minderheiten in Rußland nicht... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Die vom Bf ins Treffen geführte Auseinandersetzung mit einem Militärstaatsanwalt während seiner Schulzeit und die darauf folgende bedingte Verurteilung stellen sich als persönliches Motiv dar, das in keinem Zusammenhang mit politischer Tätigkeit und politischer Meinung steht, die es rechtfertigen würde, die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §1;AsylG 1991 §16 Abs1;AVG §13a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/30 92/01/0780 2 Stammrechtssatz Eine Verletzung der Manuduktionspflicht der belangten Behörde nach § 16 Abs 1 AsylG 1991 liegt hier nicht vor, weil der Asylwerber weder aufzeigt, welche Anleitung die belangte Behörde dem Asylwerber hätte erteilen können, no... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Aus der Einreise eines Asylwerbers unter Zuhilfenahme einer "Schlepperorganisation" kann allein kein Schluß auf die Glaubwürdigkeit des Vorbringens eines solchen Asylwerbers gezogen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010214.X01 ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Ausstellung eines Reisepasses ist für sich alleine weder als Verfolgung noch als Indiz für drohende künftige Verfolgung zu qualifizieren (Hinweis E 17.2.1993, 92/01/0605). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992011057.X03 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §1;AsylG 1991 §16 Abs1;AVG §13a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/30 92/01/0780 2 Stammrechtssatz Eine Verletzung der Manuduktionspflicht der belangten Behörde nach § 16 Abs 1 AsylG 1991 liegt hier nicht vor, weil der Asylwerber weder aufzeigt, welche Anleitung die belangte Behörde dem Asylwerber hätte erteilen können, no... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;AsylG 1991 §14 Abs1 Z2;AsylG 1991 §14 Abs2;AVG §45 Abs2;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Für die Glaubhaftmachung der
Gründe: für eine gesetzmäßige Feststellung der Flüchtlingseigenschaft iSd FlKonv über die Rechtstellung der Flüchtlinge reicht im Gegensatz zu einer Beweisführung der Nachweis der Wahrscheinlichk... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/25 92/01/0903 1 Stammrechtssatz Die allgemeine Lage einer ethnischen Minderheit oder der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft im Heimatland eines Asylwerbers kann nicht als konkret gegen seine Person gerichtete Verfolgungshandlung gewertet werden. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z3;AsylG 1991 §25 Abs2;AsylG 1991 §3;AsylG 1991 §4;AVG §66 Abs4;AVG §68 Abs1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;VwGG §42 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/14 92/01/0773 1 Stammrechtssatz Das AsylG 1991 unterscheidet zwischen einem Asylantrag (des Asylwerbers iSd § 1 Z 3) gemäß § 3 ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Nur die Vorfälle unmittelbar vor der Ausreise aus dem Heimatland des Asylwerbers sind für die Frage der Asylgewährung von Bedeutung, es sei denn, daß Umstände vorliegen, auf Grund welcher eine bereits damals bestehende wohlbegründete Furcht vor Verfolgung bis zur Abreise andauert (Hinweis E 21.4.1993, 92/01... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Beachte (hier: Bulgarien)
Rechtssatz: Aus dem Schreiben von Aufrufen und deren Verteilen allein läßt sich eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung nicht ableiten (Hinweis E 25.11.1992, 92/01/0585, 0586). Gleiches gilt für die Organisation von Streiks. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein kubanischer Staatsangehöriger, reiste am 30. Mai 1992 in das Bundesgebiet ein und beantragte am 2. Juni 1992 Asyl. Bei seiner niederschriftlichen Befragung am 3. Juni 1992 gab er im wesentlichen an, sein Vater sei in den Jahren 1985 bis 1990 als kubanischer Diplomat in der Tschechoslowakei tätig gewesen. Der Beschwerdeführer habe in den Jahren 1987 bis 1990 ebenfalls dort gearbeitet. Gemeinsam mit seiner Familie sei er dann 1990 nach Kuba zurückgekehrt. In de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 24. März 1992 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer - ein vietnamesischer Staatsangehöriger, der am 22. Mai 1991 den Asylantrag gestellt hat - nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 29. September 1992, B 595/92, abgetretene Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 22. Oktober 1991, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 10. November 1992 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein iranischer Staatsangehöriger, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich vom 17. Jänner 1991, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 9. November 1992 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark mit Bescheid vom 20. Jänner 1992 in Erledigung des Asylantrages des Beschwerdeführers, eines ghanesischen Staatsangehörigen, vom 19. April 1991 festgestellt hat, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei, und die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers mit Bescheid des Bundesministers für ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 27. April 1992 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer - ein ghanesischer Staatsangehöriger, der am 10. März 1992 den Asylantrag gestellt hat - nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Die dagegen erhobene Berufung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 19. Februar 1993 gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich mit Bescheid vom 11. Mai 1992 in Erledigung des Asylantrages des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen "der früheren SFRJ", vom 24. April 1992 festgestellt hat, daß der Beschwerdeführer nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei, und die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung des Beschwerdeführers mit Bescheid ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 8. Oktober 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers - eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Nationalität - auf Gewährung von Asyl vom 31. Juli 1992 gemäß § 3 Asylgesetz 1991 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der Beschwerdeführer macht unter Bezugnahme auf sein Vorbringen in sei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein staatenloser Angehöriger der in Syrien lebenden kurdischen Minderheit, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 15. Oktober 1991, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 21. Oktober 1992 wies die belangte Behörde die Berufun... mehr lesen...
Nach der durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringens ist davon auszugehen, daß mit Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 17. November 1991 festgestellt wurde, daß die Beschwerdeführerin - eine rumänische Staatsangehörige, die am 14. September 1989 in das Bundesgebiet eingereist ist - nicht Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist. Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin - eine rumänische Staatsangehörige ungarischer Nationalität, die am 24. Februar 1990 in Österreich eingereist ist - hat den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Burgenland vom 22. Juni 1990, mit dem festgestellt worden war, daß die Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht vorliegen, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 3. März 1993 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. In der Ersteinve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG erlassenen Bescheid vom 11. November 1992 wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers, eines pakistanischen Staatsangehörigen, gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark vom 26. Februar 1992, betreffend Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, ab. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit seines Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verl... mehr lesen...
Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich hat mit Bescheid vom 29. Oktober 1991 festgestellt, daß der Beschwerdeführer - ein rumänischer Staatsbürger ungarischer Nationalität, der am 10. Dezember 1989 in das Bundesgebiet eingereist ist - die Voraussetzungen für die Anerkennung als Flüchtling gemäß Art. 1 Abschnitt A der Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfülle. Der im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangene Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 5. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger kurdischer Nationalität, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Vorarlberg vom 8. Mai 1991, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 6. Juli 1993 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 11. Mai 1993 wurde ausgesprochen, daß Österreich der Beschwerdeführerin und ihren Kindern, alle rumänische Staatsangehörige, kein Asyl gewähre. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der inhaltliche Rechtswidrigkeit des Bescheides geltend gemacht wird. Die Beschwerdeführer erachten sich in dem Recht ... mehr lesen...