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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Beachte
(hier: Bulgarien)Rechtssatz
Aus dem Schreiben von Aufrufen und deren Verteilen allein läßt sich eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung nicht ableiten (Hinweis E 25.11.1992, 92/01/0585, 0586). Gleiches gilt für die Organisation von Streiks.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011041.X03Im RIS seit
20.11.2000