RS Vwgh 1993/9/16 92/01/1041

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Veröffentlicht am 16.09.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

(hier: Bulgarien)

Rechtssatz

Aus dem Schreiben von Aufrufen und deren Verteilen allein läßt sich eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung nicht ableiten (Hinweis E 25.11.1992, 92/01/0585, 0586). Gleiches gilt für die Organisation von Streiks.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011041.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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