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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Allenfalls in der Zukunft eintretende Ereignisse sind keine Verfolgungshandlungen iSd FlKonv (hier hat ein bis zur Einreise nach Österreich in Ungarn lebender jugoslawischer Staatsangehöriger ungarischer Nationalität vorgebracht, er hätte "im Falle der Ausdehnung des Konflikts" auf Grund der Situation in Ungarn "konkret damit rechnen müssen", nach Restjugoslawien abgeschoben zu werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011115.X03Im RIS seit
20.11.2000