RS Vwgh 1993/9/16 92/01/1115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Allenfalls in der Zukunft eintretende Ereignisse sind keine Verfolgungshandlungen iSd FlKonv (hier hat ein bis zur Einreise nach Österreich in Ungarn lebender jugoslawischer Staatsangehöriger ungarischer Nationalität vorgebracht, er hätte "im Falle der Ausdehnung des Konflikts" auf Grund der Situation in Ungarn "konkret damit rechnen müssen", nach Restjugoslawien abgeschoben zu werden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011115.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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