Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/25 92/01/0903 1 Stammrechtssatz Die allgemeine Lage einer ethnischen Minderheit oder der Angehörigen einer Religionsgemeinschaft im Heimatland eines Asylwerbers kann nicht als konkret gegen seine Person gerichtete Verfolgungshandlung gewertet werden. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AsylG 1991 §1;AsylG 1991 §25 Abs1;AsylG 1991 §25 Abs2;AVG §56; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/31 92/01/0831 1 Stammrechtssatz Der VwGH vermag sich der Ansicht des VfGH (E 16.12.1992, B 1387, 1542/92), daß § 25 Abs 1 und Abs 2 (jeweils erster Satz) AsylG 1991 für die Übergangszeit ausdrücklich nur "die Behördenzuständigkeit" festle... mehr lesen...
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Norm: AsylG 1968 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/01/0929
Rechtssatz: Auf Grund der politischen Verhältnisse in Rumänien ist es nicht unbedenklich, sich zwecks Abwehr drohender Angriffe durch Angehörige der Securitate an staatliche Behörden zu wenden. ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/16 92/01/0751 4
(hier: bulgarischer Staatsangehöriger) Stammrechtssatz Aus allgemein herrschenden politischen Verhältnissen kann das Vorliegen wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung nicht abgeleitet werden (zB E 5.11.1992, 92/01/0791), sodaß das Fehlen von Nachforschungen ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992011118.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
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Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: War Hauptgrund der Verfolgungshandlungen der rumänischen Behörden nach der Rückkunft des Asylwerbers in sein Heimatland die Erlangung von Informationen über das österreichische Sicherheitssystem bzw das österreichische Asylverfahren und seine Kontakte in Österreich, kann daraus nicht auf konkrete, gegen ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/21 92/01/0865 1 Stammrechtssatz Sieht sich ein Asylwerber in seinem Heimatland in seiner Religionsfreiheit behindert, bedeutet dies noch keineswegs eine den staatlichen Behörden seines Heimatlandes zuzurechnende Verfolgung aus religiösen Gründen, wenn sich die von ihm ... mehr lesen...
Rechtssatz: Geltend gemachte Umstände, denen es an einem entsprechenden zeitlichen Konnex zur Ausreise eines Asylwerbers mangelt, sind nicht zur Glaubhaftmachung eines Fluchtgrundes geeignet (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0407). Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
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Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/07/08 92/01/1009 1 Stammrechtssatz Durch die Nichteinhaltung der im Iran geltenden Bekleidungsvorschriften - wobei es sich um allgemeine Beschränkungen handelt, denen nicht nur Christinnen unterworfen sind - stellen sich die damit verbundenen Maßnahmen (Peitschenhiebe und Ha... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/07 93/01/0928 1 Stammrechtssatz Geltend gemachte Umstände, denen es an einem entsprechenden zeitlichen Konnex zur Ausreise eines Asylwerbers mangelt, sind nicht zur Glaubhaftmachung eines Fluchtgrundes geeignet (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0407). ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob der Verlust des Arbeitsplatzes als Verfolgung iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 zu qualifizieren ist, kommt es nicht nur darauf an, daß der Arbeitsplatzverlust aus einem in § 1 Z 1 AsylG 1991 angeführten Grund erfolgt ist, sondern insbesondere auch darauf, daß der Verlust des Arbeitsplatzes dem St... mehr lesen...
Rechtssatz: Erreichen die vom Asylwerber geltend gemachten Benachteiligungen (allgemeine Geringschätzung durch die Bevölkerung, nicht näher konkretisierte Benachteiligungen allgemeiner Art, offenbar ohne weitere Konsequenzen gebliebene Beanstandungen durch Revolutionswächter, Behinderungen beim Gebrauch der Muttersprache in der Öffentlichkeit) nicht eine derartige Intensität, daß deshalb ein weiterer Aufenthalt des Asylwerbers in seinem Heimatland als unerträglich anzusehen wäre, liegt kei... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Behördliche Belästigungen und Schikanen, denen die Kurden als Volksgruppe in der Türkei vielfach ausgesetzt sind, können ihrer Intensität nach nicht als Verfolgungsmaßnahmen iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 angesehen werden (hier: Festnahmen und Verhöre durch jeweils 12 Stunden). European C... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;AsylG 1991 §16 Abs1;AsylG 1991 §20 Abs2;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/16 92/01/0751 4
(hier: in Rumänien) Stammrechtssatz Aus allgemein herrschenden politischen Verhältnissen kann das Vorliegen wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung nicht abgeleitet werden (zB E 5.11.1992, 92/01/0791), sodaß das Fehlen... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Der VwGH ist nicht der Auffassung, daß erfahrungsgemäß eine Verfolgung einem rationalen Kosten-Nutzen-Kalkül gehorcht (Hinweis E 17.6.1992, 91/01/0207, 0208; hier: Verlust des Arbeitsplatzes). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010394.X01 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;AVG §56;AVG §66 Abs4;FlKonv Art1 AbschnA Z2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/21 92/01/0919 1 Stammrechtssatz Für die Beurteilung des Vorliegens wohlbegründeter Furcht vor Verfolgung ist nicht der Zeitpunkt der Flucht entscheidend. Vielmehr ist diesbezüglich nach ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/07 93/01/0941 1 Stammrechtssatz Erreichen die vom Asylwerber geltend gemachten Benachteiligungen (allgemeine Geringschätzung durch die Bevölkerung, nicht näher konkretisierte Benachteiligungen allgemeiner Art, offenbar ohne weitere Konsequenzen gebliebene Beanstandunge... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/10 93/01/0079 1
(hier Verlust des Studienplatzes) Stammrechtssatz Wohlbegründete Furcht vor Verfolgung kann nur angenommen werden, wenn sich die Umstände, die den weiteren Verbleib eines Asylwerbers in seiner Heimat als objektiv unerträglich erscheinen lassen, auf das ges... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;MRK;
Rechtssatz: Für die Gewährung von Asyl sind ausschließlich die in § 1 Z 1 AsylG 1991 taxativ aufgezählten
Gründe: , nicht jedoch
Gründe: anderer Art (auch nicht solche nach der MRK) von Bedeutung (Hinweis E 25.11.1992, 92/01/0755, 0812). European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1968 §1 Z1;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Die Anhaltung des Asylwerbers (eines Angehörigen der kroatischen Volksgruppe) für 15 Tage in Sarajevo durch die serbische Militärpolizei, der weitere diesbezügliche Maßnahmen nicht folgten, ist kein Fluchtgrund iSd der Genfer FlKonv. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1;FlKonv Art1 AbschnA Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/02/17 92/01/1006 1 Stammrechtssatz Schlechte Arbeitsbedingungen, die Gesundheitsschädlichkeit der tätigkeit des Asylwerbers und sein Bestreben, seine wirtschaftliche Situation zu verbessern, stellen keine in der FlKonv angeführten Asylgründe dar. ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht49/01 Flüchtlinge
Norm: AsylG 1991 §1 Z1;AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;FlKonv Art1 AbschnA Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993010800.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein ghanesischer Staatsbürger, reiste am 22. Oktober 1990 illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 23. Oktober 1990 einen Asylantrag. Am 27. Oktober 1990 von der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich befragt, gab er an, daß er seit 1987 für P.D.C. (People Defence Commitie) gearbeitet habe und in der Nähe der Grenze Ghana-Elfenbeinküste eingesetzt gewesen sei. Im Zuge dieser Tätigkeit habe er auch mit der Cosmos - einer Grenzschutzpolizei ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 16. Mai 1992 wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Somalias, der am 26. Dezember 1990 in das Bundesgebiet eingereist ist, nicht Flüchtling im Sinne des Asylgesetzes sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde, über ... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und einer Ausfertigung des angefochtenen Bescheides kann von folgendem Sachverhalt ausgegangen werden: Der Beschwerdeführer - ein rumänischer Staatsangehöriger ungarischer Nationalität, der am 17. Juli 1989 in das Bundesgebiet eingereist ist - hat den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 12. November 1990, mit dem festgestellt worden war, daß die Voraussetzungen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht vorliegen, mit Ber... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein ghanesischer Staatsangehöriger, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 16. Oktober 1991, mit dem festgestellt worden war, bei ihm lägen die Voraussetzungen für seine Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 7. Dezember 1992 wies die belangte Behörde die Berufung gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab.... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 16. September 1992 wurde die Berufung der Beschwerdeführer, einer jugoslawischen Staatsangehörigen ungarischer Nationalität, und ihrer minderjährigen Kinder, die sich vom 26. Oktober 1991 bis zu ihrer Einreise in das österreichische Bundesgebiet am 1. November 1991 in Ungarn aufgehalten hatten, gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 7. Nove... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der "früheren SFRJ", reiste am 8. November 1991 von Italien kommend in das Bundesgebiet ein und beantragte (bereits damals anwaltlich vertreten) am 20. November 1991 zugleich mit ihrem Sohn und ihrer Tochter Asyl. In ihrem Asylansuchen gab sie im wesentlichen an, ihre Kinder seien halbafrikanischer Abstammung, was man ihnen auch ansehe. Aus diesem Grunde seien sie und auch ihr Sohn beim Militär ständig ernsthaften Benachteiligungen, Ausgre... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 8. Juli 1992 wurde ausgesprochen, daß Österreich dem Beschwerdeführer, einem Staatsangehörigen Togos, der am 21. August 1990 in das Bundesgebiet eingereist ist, kein Asyl gewähre. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende, Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend machende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der Beschwerdeführer hat in seinem Asylantr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige der "früheren SFRJ" albanischer Nationalität, hat dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 12. Februar 1992, mit dem festgestellt worden war, bei ihr lägen die Voraussetzungen für ihre Anerkennung als Flüchtling nicht vor, mit Berufung bekämpft. Mit Bescheid vom 17. November 1992 wies die belangte Behörde die ... mehr lesen...