RS Vwgh 1993/10/7 92/01/0917

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Behördliche Belästigungen und Schikanen, denen die Kurden als Volksgruppe in der Türkei vielfach ausgesetzt sind, können ihrer Intensität nach nicht als Verfolgungsmaßnahmen iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 angesehen werden (hier: Festnahmen und Verhöre durch jeweils 12 Stunden).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010917.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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