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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Behördliche Belästigungen und Schikanen, denen die Kurden als Volksgruppe in der Türkei vielfach ausgesetzt sind, können ihrer Intensität nach nicht als Verfolgungsmaßnahmen iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 angesehen werden (hier: Festnahmen und Verhöre durch jeweils 12 Stunden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010917.X01Im RIS seit
20.11.2000