RS VwGH Erkenntnis 1993/10/07 93/01/0928

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1993
beobachten
merken
Rechtssatz

Geltend gemachte Umstände, denen es an einem entsprechenden zeitlichen Konnex zur Ausreise eines Asylwerbers mangelt, sind nicht zur Glaubhaftmachung eines Fluchtgrundes geeignet (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0407).

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten