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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
War Hauptgrund der Verfolgungshandlungen der rumänischen Behörden nach der Rückkunft des Asylwerbers in sein Heimatland die Erlangung von Informationen über das österreichische Sicherheitssystem bzw das österreichische Asylverfahren und seine Kontakte in Österreich, kann daraus nicht auf konkrete, gegen den Asylwerber selbst gerichtete Verfolgungshandlungen iSd § 1 AsylG 1991 geschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010836.X01Im RIS seit
20.11.2000