RS Vwgh 1993/10/7 92/01/0836

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

War Hauptgrund der Verfolgungshandlungen der rumänischen Behörden nach der Rückkunft des Asylwerbers in sein Heimatland die Erlangung von Informationen über das österreichische Sicherheitssystem bzw das österreichische Asylverfahren und seine Kontakte in Österreich, kann daraus nicht auf konkrete, gegen den Asylwerber selbst gerichtete Verfolgungshandlungen iSd § 1 AsylG 1991 geschlossen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010836.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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