RS Vwgh 1993/10/7 92/01/1015

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Veröffentlicht am 07.10.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0929

Rechtssatz

Auf Grund der politischen Verhältnisse in Rumänien ist es nicht unbedenklich, sich zwecks Abwehr drohender Angriffe durch Angehörige der Securitate an staatliche Behörden zu wenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992011015.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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