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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0929Rechtssatz
Auf Grund der politischen Verhältnisse in Rumänien ist es nicht unbedenklich, sich zwecks Abwehr drohender Angriffe durch Angehörige der Securitate an staatliche Behörden zu wenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011015.X01Im RIS seit
03.04.2001