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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/03/10 93/01/0079 1Stammrechtssatz
Wohlbegründete Furcht vor Verfolgung kann nur angenommen werden, wenn sich die Umstände, die den weiteren Verbleib eines Asylwerbers in seiner Heimat als objektiv unerträglich erscheinen lassen, auf das gesamte Gebiet seines Heimatstaates beziehen (Hinweis E 12.7.1989, 89/01/0143, 0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992011119.X01Im RIS seit
20.11.2000