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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 29.10.1993 92/01/0990Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/01/0761 2Stammrechtssatz
Die geänderte Verfassungsrechtslage im Heimatland der Asylwerber (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0306), aber auch die Freilassung politischer Gefangener, schließt die Richtigkeit der Behauptung der Asylwerber, es bestehe auf Grund der faktischen politischen Verhältnisse in ihrem Heimatland für sie weiterhin eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung wegen ihrer politischen Gesinnung, noch nicht aus (hier: Albanien).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010980.X02Im RIS seit
20.11.2000