RS Vwgh 1993/10/29 93/01/0165

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Veröffentlicht am 29.10.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0231 93/01/0297 93/01/0298

Rechtssatz

Das Vorbringen des Asylwerbers, "die momentane Situation" in seinem Heimatland würde für ihn und die Familie die Möglichkeit ausschließen, in Zukunft in Freiheit leben zu können, ist kein tauglicher Verfolgungsgrund iSd Konvention.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010165.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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