Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mittels ERV vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 13.02.2017 die Einverleibung des Eigentumsrechts aufgrund Kaufvertrags vom 20.07.2016 und Nachtrag zum Kaufvertrag vom 20.09.2016 sowie konkursgerichtlicher Genehmigung des Landesgerichts XXXX vom 25.07.2016, GZ: XXXX , und vom 22.09.2016, GZ: XXXX , in EZ XXXX , welche mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 21.02.2017 zu XXXX a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX (Grundverfahren) fordern die Beschwerdeführerinnen (BF) als Klägerinnen von einer beklagten Partei EUR 7.727,40 und erheben gleichzeitig ein mit EUR 8.000 bewertetes Feststellungsbegehren. Gegen das klagsabweisende Urteil richtet sich die vom Rechtsanwalt XXXX als Vertreter der BF unter Berufung auf die von diesen erteilte Vollmacht am 29.04.2025 eingebrachte Berufung, mit der dieses vollumfänglich angefochten wird und... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2021 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX 2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Anschriftscode der BF. Die Beschwerd... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdef... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 14.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 14.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer brachte am 30.10.2018 beim Landesgericht Salzburg einen mit 25.10.2018 datierten Schriftsatz ein, wonach er als Kläger gegen Herrn XXXX als Beklagten „wegen Kreditschädigung ua“ Klage mit dem Hauptbegehren auf Unterlassung einbrachte. Er führte darin aus: „Die wüsten und vollkommen haltlosen Anschuldigungen des Beklagten begründen einen Unterlassungsanspruch des ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.05.2022, XXXX , wurde der Beschwerdeführerin eine Pauschalgebühr nach TP 1 GGG (Bemessungsgrundlage: € 1.000,?) in Höhe von € 28,50, zuzüglich der Einhebungsgebühr von € 8,?, somit ein Gesamtbetrag von € 36,50 zur Zahlung binnen 14 Tagen vorgeschrieben. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.05.2022, römisch 40 , wurde der Beschwerdef... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im exekutionsrechtlichen Verfahren am Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) zu XXXX , wurden von der Kostenbeamtin des BG mit Beschluss vom 16.11.2021 zu XXXX (Bewilligung der Gehaltsexekution) dem nunmehrigen Beschwerdeführer (in Folge: BF) als verpflichtete Partei des Exekutionsverfahrens die Zahlung der Kosten iHv € 150,00 auferlegt (ON ./2,1), 1. Im exekutionsrechtlichen Verfa... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im zivilgerichtlichen Verfahren am Bezirksgericht MÖDLING (im Folgenden: BG) zu XXXX begehrte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) als Klägerin am 18.01.2022 mittels Titelergänzungsklage gemäß § 10 Exekutionsordnung (EO) (Streitwert von € 113.641,00) die Ergänzung des zu XXXX beim BG am 05.12.2019 geschlossenen rechtswirksamen und vollstreckbaren Vergleichs (ON 2). 1. Im ziv... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit je 21 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes Feldkirch (als Handelsgericht) vom 17.08.2021 zu XXXX wurden über die Beschwerdeführer Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB von insgesamt EUR 21.700,00 verhängt.Diese Zwangsstrafverfügungen wurden den Beschwerdeführern rechtswirksam zugestellt und erwuchsen mangels der Erhebung von Rechtsmitteln in Rechtskraft. 1. Mit je 21 Zwangsstrafver... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 05.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit der am XXXX elektronisch beim Landesgericht für XXXX ohne Rechtsanwaltsunterschrift eingebrachten Eingabe begehrten die Erstbeschwerdeführerin (BF1) und der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ihr geschäftsführender Alleingesellschafter, vom ehemaligen Masseverwalter der BF1 die Vorlage, in eventu die Herausgabe von näher bezeichneten Urkunden bei sonstiger Bezahlung von jeweils EUR 50.000 sowie die Festste... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit jeweils 21 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes XXXX (als Handelsgericht) jeweils vom 20.12.2021 zu XXXX bis XXXX wurden über die Beschwerdeführer Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB von insgesamt je EUR 21.700,00 verhängt. 1. Mit jeweils 21 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes römisch 40 (als Handelsgericht) jeweils vom 20.12.2021 zu römisch 40 bis römisch ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Mandatsbescheid vom 3. Juli 2020, GZ: XXXX schrieb die Kostenbeamtin namens des Präsidenten des Landesgerichts Salzburg der Beschwerdeführerin Pauschalgebühren gemäß TP 4 Z II lit. a GGG (Gerichtsgebührengesetz) in Höhe von 231 Euro zuzüglich 8 Euro Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG (Gerichtliches Einbringungsgesetz) somit insgesamt 239 Euro zur Zahlung vor. 1. Mit Mandatsb... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes (in der Folge: OGH) vom 18.05.2021, Zl XXXX wurde gegen den BF in einer Verfahrenshilfesache zu XXXX eine Ordnungsstrafe iHv € 200,00 gemäß §§ 86 iVm 220 Abs 1 Zivilprozessordnung (ZPO) verhängt. 1. Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes (in der Folge: OGH) vom 18.05.2021, Zl römisch 40 wurde gegen den BF in einer Verfahrenshilfesache ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 04.12.2020 brachte die Beschwerdeführerin (BF) als Klägerin in einem Verfahren vor dem Landesgericht XXXX (in der Folge: LG) eine Mahnklage zu XXXX wegen insgesamt € 2.590,90 gegen die beklagte Partei des Grundverfahrens ein (ON 1). Dafür wurden Pauschalgebühren gemäß Tarifpost (TP) 1 Gerichtsgebührengesetz (GGG) idF BGBl I Nr 81/2019 iHv € 171,00 vom Konto des Rechtsvertreters d... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Im Verfahren XXXX m des Landesgerichts XXXX begehrte eine klagende Partei, die Beschwerdeführerin (BF) als Beklagte schuldig zu erkennen, einen (näher bezeichneten) Einreichplan samt Baubeschreibung zu unterfertigen, und bewertete dieses Begehren mit EUR 45.000. Mit dem Urteil vom XXXX gab das Landesgericht XXXX der Klage statt. Der von der BF erhobenen Berufung wurde mit dem Urteil des Oberlandesgeric... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Krems an der Donau vom 10.07.2020, 6 E 128/20k wurde wider die beschwerdeführende Partei eine Geldstrafe in Höhe von EUR 500,-- verhängt. Der Beschluss wurde der beschwerdeführenden Partei am 14.07.2020 zugestellt. Der dagegen erhobene Rekurs wurde mit Beschluss des Landesgericht Krems an der Donau vom 27.01.2021, 1 R 153/20k als verspätet zurückgew... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen XXXX wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit Zahlungsauftrag vom 11.02.2019, XXXX , zur Zahlung eines Verfallsbetrages iHv € 900,00 sowie einer Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs 1 GEG iHv € 8,00, insgesamt daher zur Zahlung eines Betrages iHv € 908,00 verpflichtet (ON 2). 1. Im Verfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 15.04.2021 wurde der Beschwerdeführerin eine Pauschalgebühr nach TP 1 GGG (Bemessungsgrundlage: € 20.000,?) in Höhe von € 371,50, zuzüglich der Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG in Höhe von € 8,?, somit insgesamt ein Betrag von € 379,50 zur Zahlung binnen 14 Tagen vorgeschrieben. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 15.04.2021 wurde der... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vor dem Handelsgericht Wien (in der Folge: HG) war zu 18 Cg 19/11z ein Verfahren mit der Beschwerdeführerin als Klägerin geführt worden. 2. Mit Beschluss vom 21.02.2012 bestellte das HG einen Sachverständigen und beauftragte ihn mit der Erstellung eines Gutachtens. Mit Beschluss des HG vom 28.11.2019, Zl. 18 Cg 19/11z-133, waren die Gebühren des Sachverständigen mit € 14.609,00 bestim... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer XXXX (im Folgenden kurz: BF2), ein XXXX , brachte am XXXX als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin XXXX (im Folgenden kurz: BF1) zu XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer römisch 40 (im Folgenden kurz: BF2), ein römisch 40 , brachte am römisch 40 als Vertreter der ... mehr lesen...