Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 19.09.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 19.09.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 01.10.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 01.10.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 01.10.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 01.10.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 14.10.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 14.10.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein XXXX , brachte am 14.11.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein römisch 40 , brachte am 14.11.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezirksgeric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In Spruchpunkt 3. des Beschlusses des Bezirksgerichtes XXXX vom 20.04.2020, Zl. XXXX , mit dem der mj. XXXX nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, BGBl. Nr. 451/1985 (UVG), ein monatlicher Unterhaltsvorschuss (weiter)gewährt wurde, wurde dem Beschwerdeführer als Unterhaltsschuldner aufgetragen, die Pauschalgebühr von EUR 150,-- innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Gerichtes zu za... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In einer Strafsache gegen den Beschwerdeführer beauftragte die Staatsanwaltschaft ein näher bezeichnetes gerichtsmedizinisches Institut mit der Auswertung einer Blutprobe des Beschwerdeführers. Für die Untersuchung der Blutprobe legte dieses Institut eine Kostennote über EUR 2.215,37, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Überweisung eines Betrags von EUR 2.215,-- aus Amtsgeldern auf da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 29.09.2009 brachten die Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Döbling (in der Folge: BG) einen Antrag auf Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Eintragung eines Pfandrechtes für einen Höchstbetrag von € 350.000,00 ob der Liegenschaft EZ 1300 Grundbuch 01514 XXXX ein. 1. Am 29.09.2009 brachten die Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Döbling (in der Folge: BG) einen An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Unter Berufung auf eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts Linz vom 05.09.2018, 1 XXXX , bewilligte das Bezirksgericht Linz mit Beschluss vom 16.10.2018, XXXX , die Exekution gemäß § 355 EO gegen die Beschwerdeführerin zur Erwirkung der Unterlassung, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in der Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Unter Berufung auf eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts Linz vom 05.09.2018, 1 XXXX , bewilligte das Bezirksgericht Linz mit Beschluss vom 16.10.2018, XXXX , die Exekution gemäß § 355 EO gegen die Beschwerdeführerin zur Erwirkung der Unterlassung, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in der Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Unter Berufung auf eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts Linz vom 05.09.2018, 1 XXXX , bewilligte das Bezirksgericht Linz mit Beschluss vom 16.10.2018, XXXX , die Exekution gemäß § 355 EO gegen die Beschwerdeführerin zur Erwirkung der Unterlassung, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in der Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Unter Berufung auf die einstweilige Verfügung des Landesgerichts Wels vom 09.07.2019, 1 XXXX bewilligte das Bezirksgericht Wels mit Beschluss vom 30.08.2019, XXXX , die Exekution gemäß § 355 EO gegen den Beschwerdeführer zur Erwirkung der Unterlassung, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in der Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Unter Berufung auf die einstweilige Verfügung des Landesgerichts Wels vom 09.07.2019, 1 XXXX bewilligte das Bezirksgericht Wels mit Beschluss vom 30.08.2019, XXXX , die Exekution gemäß § 355 EO gegen den Beschwerdeführer zur Erwirkung der Unterlassung, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in der Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Der Zweitbeschwerdeführer (BF2), ein Rechtsanwalt, brachte am 26.04.2019 als Vertreter der Erstbeschwerdeführerin (BF1) im Verfahren römisch 40 des Bezir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 10.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen die XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 10.05.2019 eine Besitzstörungsklage im ele... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 05.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 05.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 09.08.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 07.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 14.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 14.05.2019 eine Besitzstörungsklage im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 23.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 23.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 16.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 22.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX , als beklagte Partei ein. 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 22.05.2019 eine Besitzstörungsklage im elektro... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 25.04.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 25.04.2019 eine Besitzstörungsklage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX zu XXXX gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) brachte vertreten durch Rechtsanwalt römisch 40 am 17.06.2019 eine Besitzstörungsklage ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 22.02.2019, 7 E 3563/16k-34, wurde über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von € 50.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 15.04.2019). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.04.2019, 7 E 3563/16k-34, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von €... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit jeweils 19 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes (als Handelsgericht) XXXX jeweils vom 07.02.2019 zu XXXX bis XXXX wurden die beiden Beschwerdeführer (die Erstbeschwerdeführerin XXXX GmbH und der Zweitbeschwerdeführer DI (FH) XXXX als Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin) Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB von insgesamt jeweils EUR 20.300,00 verhängt. 1. Mit jeweils 19 Zwangsstrafverfügungen des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Krems an der Donau vom 29.05.2017 beantragte die betreibende Partei mit Eingabe vom 24.11.2017 die Exekution zur Unterlassung gemäß § 355 EO zu bewilligen und über die verpflichteten Parteien (u.a auch den Beschwerdeführer) wegen Zuwiderhandelns eine Geldstrafe von jeweils EUR 10.000,00 zu verhängen. 1. A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Aufgrund eines rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Krems an der Donau vom 29.05.2017 beantragte die betreibende Partei mit Eingabe vom 24.11.2017 die Exekution zur Unterlassung gemäß § 355 EO zu bewilligen und über die verpflichteten Parteien (u.a auch die Beschwerdeführerin) wegen Zuwiderhandelns eine Geldstrafe von jeweils EUR 10.000,00 zu verhängen. 1.... mehr lesen...