Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (AZ XXXX ) wurde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) am 01.03.2018 vom Landesgericht für Strafsachen WIEN eine Geldstrafe iHv insgesamt € 1.200,-- auferlegt. 1. Im Grundverfahren (AZ römisch 40 ) wurde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) am 01.03.2018 vom Landesgericht für Strafsachen WIEN eine Geldstrafe iHv insgesamt € 1.200,-- auferlegt. Das Urteil wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit jeweils 18 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes (als Handelsgericht) XXXX jeweils vom 10.08.2018 zu XXXX bis XXXX wurden über die Beschwerdeführerin XXXX Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB von insgesamt EUR 19.600,00 verhängt. 1. Mit jeweils 18 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes (als Handelsgericht) römisch 40 jeweils vom 10.08.2018 zu römisch 40 bis römisch 40 wurden über die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (BF) brachte am 25.06.2015 eine Klage mit einem Streitwert von € 9.860,00 beim Bezirksgericht XXXX Wien (im Folgenden: BG) ein. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 11.08.2015 war der beklagten Partei die Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a, c und Z 3 ZPO bewilligt worden. 1. Die Beschwerdeführerin (BF) brachte am 25.06.2015 eine Klage mit einem Streitwert von € 9.860,00 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit ERV-Mahnklage vom 07.12.2016 machte Nadine XXXX als Klägerin gegen die Beklagten 1. XXXX, 2. XXXX und 3. XXXX (im Folgenden als "Beschwerdeführer" bezeichnet) 1. Mit ERV-Mahnklage vom 07.12.2016 machte Nadine römisch 40 als Klägerin gegen die Beklagten 1. römisch 40 , 2. römisch 40 und 3. römisch 40 (im Folgenden als "Beschwerdeführer" bezeichnet) Schadenersatz-/Gewährleistungsansprüche aus einem B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Vor dem Bezirksgericht Innere Stadt (in der Folge: BG) war zu 30 Pu 71/14f ein Pflegschaftsverfahren mit dem Beschwerdeführer, einem slowakischen Staatsbürger, als Unterhaltsschuldner geführt worden. 2. Im Laufe dieses Verfahrens ordnete das BG mit Beschlüssen vom 21.10.2011 die Auszahlung von Dolmetschergebühren einmal iHv € 84,00 und einmal iHv € 95,00 aus Amtsgeldern an. Diese Beschlüsse erwuchsen in R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF) ist die Mutter der minderjährigen XXXX. Mit dem in der Pflegschaftssache der Minderjährigen XXXX des Bezirksgerichts XXXX ergangenen Beschluss vom XXXX.2018 (ON XXXX) wurden die Gebühren des Sachverständigen Dr. XXXX mit EUR 627 bestimmt. Gleichzeitig wurde die Buchhaltungsagentur des Bundes angewiesen, diesen Betrag vorläufig aus Amtsgeldern an den Sachverständigen zu überweisen, und gemäß § 2 Abs 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 26.03.2018, 12 E 3976/17g, wurde über die Beschwerdeführerinin auf Grund des 5. Strafantrags eine Geldstrafe von € 50.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 02.10.2018). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 03.10.2018, 12 E 3976/17g, wurde der Beschwerdeführerinin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zwangsstrafverfügung des Landesgerichtes XXXX, wurden über die Beschwerdeführer (die Erstbeschwerdeführerin XXXX als Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin) Zwangsstrafen gemäß §§ 277 ff UGB in Gesamthöhe von EUR 36.000,00 verhängt. 1. Mit Zwangsstrafverfügung des Landesgerichtes römisch 40 , wurden über die Beschwerdeführer (die Erstbeschwerdeführerin römisch 40 als Geschäftsführer der Erstbeschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit jeweils 18 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes als Handelsgericht XXXX wurden über die beiden Beschwerdeführer (die Erstbeschwerdeführerin XXXX GmbH und der Zweitbeschwerdeführer XXXX als Geschäftsführer der Erstbeschwerdeführerin) Zwangsstrafen gemäß § 283 UGB in der Gesamthöhe von EUR 19.600,00 verhängt. 1. Mit jeweils 18 Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes als Handelsgericht römisch 40... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 29.10.2014, XXXXzur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 29.10.2014, XXXX zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 29.10.2014, XXXX zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 29.10.2014, XXXX zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin XXXX ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 29.10.2014, XXXX zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Steyr zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichts Steyr vom 23.07.2015 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glück... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Ried im Innkreis zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Ried im Innkreis zur Zahl XXXX, wonach es die beschwerdeführende Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Vor dem Bezirksgericht XXXX führten die Eltern eines minderjährigen Kindes zu Zl. 2 P 47/08k ein pflegschaftsgerichtliches Verfahren, wobei der Kindesvater im gegenständlichen Justizverwaltungsverfahren als Beschwerdeführer auftritt. 1. Vor dem Bezirksgericht römisch 40 führten die Eltern eines minderjährigen Kindes zu Zl. 2 P 47/08k ein pflegschaftsgerichtliches Verfahren, wobei d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigen drei Beschlüssen des Bezirksgerichtes (BG) XXXX vom 21.11.2017 und 28.11.2017 alle zu GZ XXXX , (die Rekurse dagegen wurden abgewiesen) wurden auf Grund einer gegen die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) als verpflichtete Partei bewilligten Exekution gemäß § 355 EO Geldstrafen von insgesamt € 90.000,- (€ 20.000,--, € 30.000,-- und € 40.000,--) verhängt, weil dieser Geräte zur Durchführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX, wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX, wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX, wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX, wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014 zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil des Landesgerichts Linz vom 09.12.2014, zur Zahl XXXX wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 22.09.2017, 10 E 1048/17d-22, wurde über die Erstverpflichtete, die nunmehrige Beschwerdeführerin, eine Geldstrafe von insgesamt € 90.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 20.11.2017, 10 E 1048/17d-23, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 40.000,-- sowie d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 22.09.2017, 10 E 1048/17d-22, wurde über die Zweitverpflichtete, die nunmehrige Beschwerdeführerin, eine Geldstrafe von € 40.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft. 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 20.11.2017, 10 E 1048/17d-24, wurde der Beschwerdeführerin aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 90.000,-- sowie die Einheb... mehr lesen...