Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
JBl 1988/10, S 359;
Rechtssatz: Ein mangelhaftes Verfahren der Finanzverwaltung kann die positive Ermessensentscheidung betreffend eine Wiederaufnahme "im Lichte der Ermessenswidrigkeit (§ 20 BAO) erscheinen lassen". Auch das mögliche Mißverhältnis zwischen Bedeutung des Wiederaufnahmegrundes ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
JBl 1988/10, S 359;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rspr ist es für die amtswegige Wiederaufnahme unmaßgeblich, ob die neuen Tatsachen im Erstverfahren verschuldet oder unverschuldet nicht berücksichtigt worden sind. Das bedeutet, daß auch ein behördliches Verschulden ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §45 Abs1 impl; AVG §69 Abs1 impl; AVG §69 Abs3 impl; BAO §167 Abs1; BAO §303 Abs1; BAO §303 Abs4; KOVG 1957 §18 Abs1; KOVG 1957 §19; KOVG 1957 §20; AVG § 45 heute AVG § 45 gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Bedeutung der Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkungen einer Wiederaufnahme iZm der Ermessensübung gem § 20, § 303 Abs 4 BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987140126.X06 Im RIS seit 10.11.1987 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren67 Versorgungsrecht
Norm: AVG §45 Abs1 impl;AVG §45 Abs2 impl;AVG §69 Abs1 impl;AVG §69 Abs3 impl;BAO §167 Abs1;BAO §167 Abs2;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;KOVG 1957 §20;
Rechtssatz: Ob eine Blindenführzulage auch tatsächlich (hier: von Amts wegen) dem Gesetz entsprechend gewährt ist, ist eine Tatsachenfrage, die betreffende Tatsache ist ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen bzw Beweismittel im Abgabenverfahren erster Instanz - etwa durch Unterlassung entsprechender Ermittlungen - schließt die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen nicht aus (Hinweis E 24.11.1972, 1921/70). European Case La... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlas... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 303 Abs 4 BAO auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung zulässig sein, dann muß aktenmäßig erkennbar sein, daß dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon Kenntnis gehabt hat. Eine nachträglich andersgeartete rechtliche Beur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Bloß zu vermutende Tatsachen stellen keine der Behörde schon bekannten Tatsachen iSd § 303 Abs 4 BAO dar (Hinweis E 15.12.1983, 82/15/0166). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160130.X01 Im RIS seit 02.04.1987 Zuletzt aktualisi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob die Tatsachen gerade jener Abteilung der Behörde, die ein Verfahren wieder aufnehmen will, bereits früher bekannt war (Hinweis E 29.3.1965, 1335/64, VwSlg 3250 F/1965). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986160130.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;GrEStG 1955 §18 Abs1;
Rechtssatz: Wird in Abgabenbescheiden, die an die Eigentümer eines Grundstückes ergangen sind und mit denen das FA das Verfahren zur Festsetzung der GrESt von Amts wegen wiederaufgenommmen sowie den ursprünglichen Steuerb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1987/10, 115; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/14/0089 E 13. Mai 1986 VwSlg 6117 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Zumindest der Inhalt des angefochtenen Bescheides muß erkennen lassen, daß die belangte Behörde auch über die Frage der Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1987/10, 115; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0087 E 18. September 1985 VwSlg 6025 F/1985 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Frage, ob relevante Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs 4 BAO "neu hervorgekommen" sind, kommt es auf den Wissensstand der Behörde im Zeitpunkt der Erlassung des Bes... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Es stellt keinen wesentlichen Begründungsmangel dar, wenn die Behörde die Zweckmäßigkeit der verfügten Wiederaufnahme mit dem Hinweis auf das Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung begründet, aber keine Ausführungen zur Frage der Billigkeit trifft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §303 Abs4;GrEStG 1955 §18 Abs1;
Rechtssatz: Haben die Bf im Zuge der von ihnen erstatteten Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG eine unrichtige Kaufpreissumme angegeben, kann ihnen ein berechtigtes Interesse an der Wahrung der Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht zugebilligt werden. European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1987/8, 91; FJ 1987/6, 110;
Rechtssatz: Eine mangelhafte Ermittlung des für die Abgabenerhebung maßgebenden Sachverhaltes durch die Abgabenbehörde steht grundsätzlich einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1987/8, 91; FJ 1987/6, 110;
Rechtssatz: Das Argument, nachgeforderte Beträge seien in gutem Glauben bereits verausgabt worden, steht in keinem Zusammenhang mit der Abgabenfestsetzung und ist daher nicht geeignet, die Unbilligkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens darzutun. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist auch dann zulässig, wenn eine Tatsache für die Abgabebehörden erstmals neu hervorgekommen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160080.X01 Im RIS seit 04.09.1986 Zuletzt aktualisie... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles kann zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf das den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens zugegangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Oktober 1984, Zl. 84/13/0054, verwiesen werden. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 7. Dezember 1983, insoweit damit der erstinstanzliche Bescheid betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens über die Einkommensteuer 1981 und betreffend Einkommensteuer 1981 b... mehr lesen...
Index: EStG32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4 BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin überreichte am 31. März 1982 beim zuständigen Finanzamt eine „Einkommensteuererklärung für 1973 und 1974“, in der sie als „Sonstige Einkünfte“ eine einmalige Kreditvermittlungsprovision in der Höhe von S 560.000,-- angab. Dieser Einkommensteuererklärung legte die Beschwerdeführerin u.a. die Kopie eines von ihr an die „W“ GmbH gerichteten, mit 16. Dezember 1981 datierten Schreibens folgenden Inhaltes bei: „Betrifft: Kreditvermittlungsprovision Rechnung Durch mein... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4 BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelt für seinen Apothekenbetrieb den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 für ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr (jeweils 1. April bis 31. März des folgenden Kalenderjahres). Über ein Dienstverhältnis zwischen ihm und seiner (nunmehr von ihm geschiedenen) Frau befindet sich bei den Verwaltungsakten ein auf Vorhalt des Finanzamtes in Fotokopie vorgelegtes und nicht unterfertigtes Schreiben vom 1. Februar 1972 folgenden Wortlautes: Der Beschwerdeführer er... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4 BAO §305 Abs1 BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/200... mehr lesen...
Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist den in derselben Sache ergangenen Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. April 1971, Zl. 51/70 und vom 4. Juli 1974, Zl. 1061/73, zu entnehmen. Die Beschwerdeführerin hatte am 21. Dezember 1964 die Liegenschaft EZ. nnnn KG M. gekauft, war in der Folge aber nach ihren Angaben im März 1966 von dem Vertrag zurückgetreten. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vergütete hierauf zunächst mit Bescheid vom 7. Juni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Verwaltungsdirektor an der Hochschule für Bodenkultur in Wien nichtselbständig erwerbstätig und übt außerdem den Beruf eines Schriftstellers aus. Seine Gattin ist Eigentümerin eines Verlages. Im Jahre 1963 erwarb der Beschwerdeführer in Niederösterreich eine land- und forstwirtschaftliche Grundfläche von 10.5 ha, auf der sich verschiedene Baulichkeiten befanden, so auch ein Wohnhaus im Rohbau. In Erklärungen über gesondert festzustellende Einkünfte (§ 187... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4 BAO § 303 heute BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb mit Kaufvertrag vom 21. 12. 1964 von Dr. Elfriede V. die Liegenschaft EZ nnnn der KG M. um einen Kaufpreis von S 2,500.000,--. Gem Pkt V dieses Vertrags behielt sich die Beschwerdeführerin das Recht vor, innerhalb von zwei Jahren ohne Angabe von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten. Der Abschluss dieses Kaufvertrags wurde von der Beschwerdeführerin am 7. 1. 1965, sohin um drei Tage verspätet, dem FA für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien ohne ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Röntgenfacharzt und wird beim Finanzamt für den VIII., XVI. und XVII. Bezirk in Wien (im folgenden als Finanzamt bezeichnet) zur Einkommen- und Umsatzsteuer veranlagt. 1964 erwarb er im Erbweg einen Drittelanteil eines Wohnhauses in Wien, D.-gasse 4. Ab 1965 ist er Alleineigentümer dieses Gebäudes. Am 7. Juli 1969 erließ das Finanzamt nachstehende Bescheide, in denen es sich hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf den vorerwähnt... mehr lesen...
Anläßlich von Erhebungen bei inländischen Unternehmen stellte das Finanzamt für Körperschaften in Wien fest, daß die Beschwerdeführerin (B) Lieferungen nach Österreich ausgeführt hatte, die als Werklieferungen im Sinne des § 3 Abs 2 des Umsatzsteuergesetzes 1934, dRGBl I 942 bzw des § 3 Abs 4 des Umsatzsteuergesetzes 1959 BGBl 1958/300 (UStG) anzusehen seien und daher der österreichischen Umsatzsteuer unterlägen. Am 16. 5. 1961 richtete das Finanzamt für Körperschaften in Wien an die... mehr lesen...