RS Vwgh 1986/10/22 85/13/0071

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Veröffentlicht am 22.10.1986
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1987/10, 115;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0089 E 13. Mai 1986 VwSlg 6117 F/1986 RS 2

Stammrechtssatz

Zumindest der Inhalt des angefochtenen Bescheides muß erkennen lassen, daß die belangte Behörde auch über die Frage der Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen entscheiden wollte (Hinweis E 18.9.1985, 85/13/0087).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985130071.X02

Im RIS seit

22.10.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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