Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0018
Rechtssatz: Die Kenntniserlangungen des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern und allenfalls der Finanzprokuratur von einer Tatsache hindern ein anderes Finanzamt keinesfalls an einer Wiederaufnahme des Verfahrens in einem spä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt, bildete in seinen Jahresabschlüssen für die Jahre 1981 bis 1984 Rücklagen für nichtentnommenen Gewinn (1981: S 436.405,--, 1982: S 732.993,--, 1983: S 942.184,-- und 1984: S 1,726.331,--). Anläßlich einer ursprünglich die Jahre 1983 bis 1985 betreffenden, später auf die Jahre 1981 und 1982 ausgedehnten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer - soweit dies im Verfahren vor dem Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §150;BAO §303 Abs4;EStG 1972 §10 Abs2;EStG 1972 §11 Abs3;EStG 1972 §8 Abs2;
Rechtssatz: Wenngleich sich einer Aufgliederung des Anlagenverzeichnisses nach Hauptgruppen in der Bilanz (zB Gebäude, Maschinen, Fuhrpark etc) nicht entnehmen läßt, um welche Wirtschaftsgüter es sich bei den Zugängen im Detail handelt, un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BAO §289 Abs1;BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/14 90/14/0262 1 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde ist im Rechtsmittelverfahren gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen als "Sache" auf den Tatsachenkomplex beschränkt, den die gem § 305 Abs 1 BAO zuständige Behörde erster Instanz als Wie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine von vier Konzerngesellschaften eines Familienkonzerns. Bei sämtlichen Konzerngesellschaften fanden Betriebsprüfungen statt. Die bei den einzelnen Gesellschaften getroffenen Prüfungsfeststellungen sind zum Teil sowohl sachverhaltsmäßig als auch rechtlich vergleichbar. Alle vier Gesellschaften haben gegen die den Feststellungen des Prüfers folgenden Abgaben- und Feststellungsbescheide Berufung erhoben, über die der Gerichtshof infolge Säumigbleibens der b... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft m.b.H. und somit eine juristische Person, schloß am 15. Oktober 1981 rückwirkend auf den 1. Jänner 1981 mit ihren beiden Gesellschaftern einen Vertrag über die Errichtung einer atypischen stillen Gesellschaft, deren Zweck es u.a. war, Bauleitungen, Planungen, Bauabrechnungen und die Überwachung von Bauausführungen jeder Art durchzuführen. Dem Finanzamt Salzburg Stadt (in der Folge kurz: FA) wurde mit Schreiben vom 4. Dezember 1981 mitgeteilt, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0130 E 2. April 1987 RS 2 Stammrechtssatz Es kommt nicht darauf an, ob die Tatsachen gerade jener Abteilung der Behörde, die ein Verfahren wieder aufnehmen will, bereits früher bekannt war (Hinweis E 29.3.1965, 1335/64, VwSlg 3250 F/1965). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs3;BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/18 88/14/0003 2 Stammrechtssatz Ein schuldhaftes Unterbleiben von Nachforschungen steht einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 726). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0052 E 5. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 303 Abs 4 BAO auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung zulässig sein, dann muß aktenmäßig erkennbar sein, daß dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 28. Dezember 1989 hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern (FA) in der Erbschaftssteuersache des Beschwerdeführers betreffend Erwerb von Todes wegen nach S.B. das Verfahren von Amts wegen nach §§ 303 ff BAO wieder aufgenommen und den Abgabenbescheid vom 20. November 1987, BAP 87/70.866, aufgehoben. Begründet wurde diese Entscheidung damit, daß die Wiederaufnahme des Verfahrens "auf Grund des Schenkungsvertrages auf den Todesfall vom 28. Jänner 1987" erfolgt ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung ist es für die amtswegige Wiederaufnahme unmaßgeblich, ob die neuen Tatsachen im Erstverfahren verschuldet oder unverschuldet nicht berücksichtigt worden sind. Das bedeutet, daß auch ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0372 E 5. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtl... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Akten stellte der seinerzeitige steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin, die eine Tabak-Trafik betreibt, im Zuge der Abfassung der Bilanz zum 31.12.1984 am 6. August 1985 durch eine Nachkalkulation einen Fehlbetrag von S 339.000,-- fest. Auf Grund einer Zwischeninventur zum 10. August 1985 ermittelte die Beschwerdeführerin einen weiteren Fehlbetrag für 1985 in Höhe von S 200.000,--. Am 19. August 1985 erstattete die Beschwerdeführerin bei der Bundespolizei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Richtet sich eine Berufungsschrift ausdrücklich nur gegen die Sachbescheide und enthalten weder Berufungsantrag noch
Begründung: der Berufung auch nur andeutungsweise einen Hinweis darauf, daß sich der Abgabepflichtige durch die Wiederaufnahme des Verfahrens beschwert erachtet, sind die B... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung der Beschwerdeführer ua gegen den die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer für das Jahr 1986 verfügenden Bescheid im wesentlichen mit der Begründung: ab, es sei von den Anschaffungskosten eines PKW's unzulässigerweise ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen und dadurch die Zahllast zu niedrig festgesetzt worden. Das Finanzamt habe mangels Vorlage eines Anl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991150152.X01 Im RIS seit 25.05.1992 mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Unternehmerin (in der Folge: Erblasserin) hatte zwei Söhne (A und B) und eine Tochter (die Beschwerdeführerin). Am 5. August 1986 hatte die Erblasserin mit Hilfe eines öffentlichen Notars (gemäß § 579 ABGB) - mit der Überschrift Testament - ihren letzten Willen erklärt. Die damit getroffenen "letztwilligen Anordnungen" - soweit für das nunmehrige verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung - lauten wi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/02 89/15/0005 2 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme von Amts wegen wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die AbgBeh an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen durch das Unterlassen entsprechender Ermittlungen ein Verschulden trifft (Hinweis E 20.9.1989, 88/13/0072) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/27 89/16/0225 3 Stammrechtssatz Es genügt ein einziger, auch geringfügiger Wiederaufnahmsgrund, um die Steuer neu festzusetzen und dabei andere, bereits bekannt gewesene, aber nicht beachtete Tatsachen zu berücksichtigen. European Case Law Iden... mehr lesen...
Gegen die nach Durchführung einer abgabenbehördlichen Prüfung im wiederaufgenommenen Verfahren gemäß § 303 Abs. 4 BAO vom Finanzamt erlassenen Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1982 bis 1984 erstattete der steuerliche Vertreter der Beschwerdeführerin innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist einen Berufungsschriftsatz, der sich auf die Erklärung beschränkte, gegen die bezeichneten Bescheide das Rechtsmittel der Berufung zu ergreifen. Das Finanzamt trug der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §250 Abs1;BAO §303 Abs4;GewStG §1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Das Begehren, "die Gewinne und die Zurechnungen" der Körperschaftssteuer nicht zu unterziehen, ist im konkreten Fall insoferne mehrdeutig, als daraus nicht klar wird, ob der AbgPfl die Festsetzung der Körperschaftsteuer nur in jenem Umf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte in der Einkommensteuererklärung für 1986 Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung im Sinne des § 34 EStG 1972 aus Anlaß von Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehegattin und an ein Kind in Höhe von zusammen S 195.260,--. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 29. Juni 1987 wurde eine Überbelastung im Ausmaß von S 121.435,-- gemäß § 34 EStG 1972 einkommensmindernd berücksichtigt. In der Folge hob die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederöste... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs3;BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bei der amtswegigen Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, deren Rechtmäßigkeit unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 20 BAO zu beurteilen ist. Gemäß § 20 BAO sind Ermessensent... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein Unternehmen, dessen Gegenstand laut Gesellschaftsvertrag das Kaufen, Tauschen, Bewerten, Bebauen, Vermitteln und Verwalten von Grundstücken und Baulichkeiten jeder Art, das Planen und Finanzieren solcher Vorhaben sowie ihre technische Durchführung und Überwachung ist. Bei der für die Jahre 1978 bis 1981 vorgenommenen Betriebsprüfung vertraten der Prüfer und ihm folgend das Finanzamt die Ansicht, daß die dem Dr. Z, dem Geschäftsführer der Beschwerdef... mehr lesen...
Für die erklärungsgemäß veranlagten Jahre 1983 und 1984 fand im Unternehmen der Beschwerdeführer, das nach eigenen, patentierten Erfindungen Futtermittelzusätze herstellt, eine Betriebsprüfung statt, bei der der Prüfer unter anderem feststellte, daß für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögen die vorzeitige Abschreibung nach § 8 Abs. 4 Z. 3 EStG 1972 zu Unrecht vorgenommen worden sei, weil mit diesen Wirtschaftsgütern entgegen den gesetzlichen Bestimmungen auch zum Zweck der gew... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs3;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Ein schuldhaftes Unterbleiben von Nachforschungen steht einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 726). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1988140003.X02 Im RIS seit 18.03.1992 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0372 E 5. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
88/14/0029 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/15/0372 E 5. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederzunehmenden Verfahr... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die zum 31. März bilanziert, fand für die Zeit von 1982 bis 1986 eine Betriebsprüfung statt, bei der unter anderem folgende Feststellungen getroffen wurden: 1. BEURTEILUNG EINES "MASCHINENKAUFES" ALS SCHEINGESCHÄFT (TZ 10-12, 24, 25, 28-30 UND 32 DES BETRIEBSPRÜFUNGSBERICHTES): Der Beschwerdeführerin seien am 26. März 1984 von der Österreichischen Leasing Gesellschaft Maschinen mit einem Nettowert von S 12 Millionen in Rechnung gestellt worden... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine von vier Konzerngesellschaften eines Familienkonzerns. Bei sämtlichen Konzerngesellschaften fanden Betriebsprüfungen statt. Alle vier Gesellschaften haben gegen die den Feststellungen des Prüfers folgenden Abgaben- und Feststellungsbescheide Berufung erhoben, über die der Gerichtshof infolge Säumigbleibens der belangten Behörde zu entscheiden hat. Über eine dieser Berufungen hat der Gerichtshof mit Erkenntnis vom heutigen Tag, 89/14/0064, entschieden. S... mehr lesen...