RS Vwgh 1992/11/23 92/15/0095

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Veröffentlicht am 23.11.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/16/0130 E 2. April 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Es kommt nicht darauf an, ob die Tatsachen gerade jener Abteilung der Behörde, die ein Verfahren wieder aufnehmen will, bereits früher bekannt war (Hinweis E 29.3.1965, 1335/64, VwSlg 3250 F/1965).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992150095.X02

Im RIS seit

23.11.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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