RS Vwgh 1992/5/14 91/16/0019

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Veröffentlicht am 14.05.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/02 89/15/0005 2

Stammrechtssatz

Die Wiederaufnahme von Amts wegen wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, daß die AbgBeh an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen durch das Unterlassen entsprechender Ermittlungen ein Verschulden trifft (Hinweis E 20.9.1989, 88/13/0072)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160019.X01

Im RIS seit

14.05.1992

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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