Bei der Beschwerdeführerin, die im Verwaltungsverfahren ihre Tätigkeit als wissenschaftlich, unterrichtend und schriftstellerisch bezeichnet hat, fand für die Jahre 1986 bis 1989 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Dabei vertrat der Prüfer unter anderem die Auffassung, daß verschiedene Entgelte, für die die Beschwerdeführerin sowohl die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Z. 14 UStG 1972 (Umsätze aus schriftstellerischer Tätigkeit) als auch die Einkommensteuerbefreiung gemäß § 3 Z. 5 l... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0039 E 24. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine mangelhafte Ermittlung des für die Abgabenerhebung maßgebenden Sachverhaltes durch die Abgabenbehörde steht grundsätzlich einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen. European Case L... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Ist Gegenstand des Berufungsverfahrens nur der Bescheid betreffend die Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens, nicht jedoch der diesbezügliche Sachbescheid, so scheidet bei Stattgabe der Berufung der auf der (beseitigten) Wiederaufnahme des Verfahrens beruhende Sachbescheid aus dem Rechtsbe... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 7. Oktober/16. November 1987 erwarb der Beschwerdeführer von der Alleineigentümerin IS 38/3000 Anteile an der Liegenschaft EZ 271 KG S, Gerichtsbezirk G, samt dem auf dieser Liegenschaft stehenden Hotel "Viktoria" um den Kaufpreis von S 41.610,--. Mit Bescheid vom 30. November 1987 wurde die Grunderwerbsteuer von einer Bemessungsgrundlage von S 41.610,-- vorgeschrieben. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §70 Abs1;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs2;BAO §93 Abs3 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/12 90/13/0027 2 Stammrechtssatz Grundsätzlich hat der
Spruch: eines die Wiederaufnahme verfügenden Bescheides den maßgeblichen Wiederaufnahmetatbestand anzuführen; es darf hiebei jedoch nicht überse... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerinnen sind Erben nach dem am 23. März 1986 verstorbenen Rechtsanwalt Dr. M; nach Einantwortung wurde ihnen von der Abgabenbehörde gemäß § 19 Abs. 1 BAO Einkommensteuer des Erblassers betreffend die Jahre 1983 bis 1986 vorgeschrieben. Die Steuervorschreibung ging auf eine nach dem Tod des Erblassers durchgeführte Betriebsprüfung zurück, die 1. zur Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 1983 bis 1985 führte und 2. zur Folge hatte, daß für E... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §260 Abs2 lite;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Vertritt die Behörde die Rechtsansicht, daß von einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nur dann in Ausübung des Ermessens Abstand zu nehmen sei, wenn die steuerlichen Auswirkungen INSGESAMT, also unter... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §260 Abs2 lite;BAO §303 Abs4;BAO §93 Abs3 lita;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat sich mit einem Auseinanderklaffen der steuerlichen Auswirkungen, die unmittelbar auf Wiederaufnahmsgründe zurückzuführen sind, gegenüber solchen, die auf einer geänderte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §260 Abs2 lite;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Da eine geänderte rechtliche Beurteilung eines bereits bekannten Sachverhaltes bzw eine geänderte Rechtsauffassung keinen Wiederaufnahmsgrund darstellen, müssen die damit verbundenen steuerlichen ... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer betrieb als Einzelunternehmer eine Herderzeugung, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelte. Mit Beschluß vom 22. September 1978 wurde über das Vermögen des Erstbeschwerdeführers der Konkurs eröffnet und seine Gewerbeberechtigung als ruhend gemeldet. Unter Zustimmung des Gläubigerausschusses führte der Masseverwalter den Betrieb einige Zeit fort, um so halbfertige Herde zu komplettieren sowie bereits fertig gestellte Herde bestmöglich zu verkauf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0188
Rechtssatz: Es ist unzulässig,
Gründe: für die Wiederaufnahme von Verfahren durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz "nachzuschieben" (Hinweis E 12.4.1994, 90/14/0044). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0188 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/11 94/13/0070 1 Stammrechtssatz Bei der amtswegigen Wiederaufnahme ist zwischen der Rechtsfrage, ob der Tatbestand einer Wi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht gemäß § 311 BAO (idF: Devolutionsantrag) mit der Begründung: zurück, Voraussetzung für einen derartigen Antrag sei ein in den Abgabenvorschriften vorgesehenes Anbringen iSd § 85 BAO. Unter einem Anbringen sei ein solches zur Geltendmachung von Rechten zu verstehen. Mangels Einräumung eines subjektiven Rechtes auf amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §311;BAO §85;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der
Anfechtung Anfechtungserklärung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998140077.X01 Im R... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betrieb bis 1989 als Inhaberin einer Gastgewerbekonzession ein "Alpenhotel" und war gemäß § 125 Abs 1 BAO verpflichtet, den Gewinn aus dieser gewerblichen Tätigkeit gemäß § 4 Abs 1 EStG zu ermitteln. Da die Beschwerdeführerin für 1986 keine Abgabenerklärungen einreichte, schätzte das Finanzamt ua die Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzsteuer gemäß § 184 BAO. Ausgehend vom erklärten Gesamtumsatz des Jahres 1985 (rund S 3,800.000,--) setzte das Finanzamt unt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Stehen dem Steuerpflichtigen an Organe der Finanzverwaltung vorzulegende Geschäftsunterlagen gar nicht zur Verfügung und ist diese Tatsache bei Bescheiderlassung des Finanzamtes noch nicht bekannt, liegt eine nach § 184 BAO relevante (negative) Tatsache vor. Es ist nicht rechtswidrig, diesen Umstand als neu hervorg... mehr lesen...
Mit Bescheiden vom 24. August 1988 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer u.a. Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1987 festgesetzt. Im Jahr 1991 wurde beim Beschwerdeführer eine die Jahre 1987 bis 1989 umfassende abgabenbehördliche Prüfung durchgeführt. Der Betriebsprüfer vertrat die Auffassung, wegen "Kalkulationsdifferenzen" seien (u.a.) die Einkünfte des Jahres 1987 um S 50.000,-- zu erhöhen. Das Finanzamt nahm die Verfahren betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Ja... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Der gegebenenfalls bei der Ermessensübung zugunsten der Aufrechterhaltung der Rechtskraft des Bescheides zu berücksichtigende Gesichtspunkt des Mißverhältnisses zwischen der Bedeutung des Wiederaufnahmsgrundes und der Wirkung der Wiederaufnahme liegt vor, wenn der Wiederaufnahmsgrund und seine steuerlichen Auswirkungen zur Gesam... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/21 91/14/0165 3 Stammrechtssatz Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus anderen Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar gewesen wären, zu beurteilen (Hinweis E 19.9.1990, 89/13/0245). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0052 E 5. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 303 Abs 4 BAO auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung zulässig sein, dann muß aktenmäßig erkennbar sein, daß dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/09/24 93/13/0091 4 Stammrechtssatz Für das Hervorkommen neuer Tatsachen im Sinne des § 303 Abs 4 BAO ist maßgebend, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtio... mehr lesen...
Die Mitbeteiligte, die in den Streitjahren das 50. Lebensjahr bereits überschritten hatte, machte in ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1986 bis 1990 Beiträge zu einer Er- und Ablebensversicherung im jeweiligen Höchstausmaß (1986 bis 1988: S 21.000,--; 1989 und 1990: S 20.000,--) als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 1 Z. 2 EStG 1972 bzw. EStG 1988 geltend. Die Sonderausgaben wurden vom Finanzamt berücksichtigt. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung für die Jahre 1986... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die von der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft gegen die im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung ihres Unternehmens ergangenen Bescheide über die Wiederaufnahme der Umsatz-, Gewerbesteuer- und Feststellungsverfahren von Einkünften für die Jahre 1981 bis 1985 und die Umsatz-, Gewerbesteuer- und Feststellungsbescheide für die Jahre 1981 bis 1986 erhobene Berufung als unbegründet ab. Die belangte Behörde stellte in ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs3;BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Auswirkungen auf die Abgabenbemessungsgrundlage in fünfstelliger Höhe übersteigen die eine Ermessensübung zu Lasten des Abgabepflichtigen hindernde oder erschwerende Geringfügigkeitsschwelle (Hinweis E 28.5.1997, 94/13/0032; E 10... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §18 Abs1 Z2;EStG 1988 §18 Abs4 Z1;EStG 1988 §18 Abs5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/13/0219 E 22. April 1998
93/13/0226 E 31. März 1998
Rechtssatz: Aus dem Gesetzestext muß sinnvollerweise abgeleitet werden, daß der allein vom Gesetzgeber geregelte Fall der "Nach... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hatte mit ihrem Geschäftsführer Dkfm. B am 2. März 1964 eine Versorgungsvereinbarung mit folgendem Inhalt abgeschlossen: "1) Altersversorgung: Sie erhalten bei Vollendung des 63. Lebensjahres eine freiwillige Abfindung in Höhe S 1,250.000,--. Diese Abfindung kann nach ihrer Wahl entweder in einem Betrag oder in Form einer monatlichen Rente nach den zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden Tarifen ausbezahlt werden. 2) Hinterbliebenenversorgung: W... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §82 Abs1;EStG 1972 §86 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/17 92/14/0214 1 Stammrechtssatz Wird der Abgabepflichtige zur Haftung für Lohnsteuerfehlberechnungen für mehrere Arbeitnehmer und Monate herangezogen und wird von der Bestimmung des § 86 Abs 2 EStG 1972 kein Gebrauch g... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin reichte am 11. April 1995 beim Finanzamt eine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 1994 ein, in welcher sie Angaben zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen machte. Die Erklärung enthält keine Angaben zu den bezugsauszahlenden Stellen. Mit Bescheid vom 5. Mai 1995 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 1994 unter Berücksichtigung der Bezüge des Arbeitgebers A sowie der Bezüge aus der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse mit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs 4 BAO ist nicht aus der Sicht der Behörde als Gesamtorganisation, sondern aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen (Hinweis E 6.4.1995, 93/15/0064; E 8.3.1994, 90/14/0192). Tatsachen und Beweismittel kommen iSd § 303 Abs 4 BAO neu hervor, wenn sie der ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb bis zur Aufgabe am 30. Juni 1987 einen Tabakhauptverlag und eine Tabaktrafik, wobei er den Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 ermittelte. Der Gewerbebetrieb wurde im Keller- und Erdgeschoß des von ihm im Jahr 1964 fertiggestellten Hauses betrieben, das er zur Gänze als zum Betriebsvermögen gehörend behandelte. Das erste Obergeschoß des Hauses, in dem sich eine 4-Zimmer-Wohnung befindet, vermietete er bis März 1983. Die im zweiten Obergeschoß des Hauses befindliche... mehr lesen...