Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §295 Abs3;BAO §303 Abs4;BAO §308 Abs1;
Rechtssatz: Jemand, der sich bei Erhebung der Berufung nicht den
Spruch: des zu bekämpfenden Bescheides vor Augen führt, handelt auffallend sorglos und zwar auch dann, wenn er nicht berufsmäßiger Parteienvertreter ist (hier: Es wurden nach § 295 Abs 3 BAO geänderte Einkommensteuerbescheide erlassen; der Abgabepfli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren aus seiner Tätigkeit als Malermeister Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Für diesen Zeitraum wurde er erklärungsgemäß zur Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer veranlagt. Auf Grund der Ergebnisse einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung nahm das Finanzamt die Verfahren betreffend Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer für diese Jahre unter gleichzeitiger Erlassung neuer Sachbescheide von Amts wegen wiederauf. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Verweist die Abgabenbehörde bei Verfügung der amtswegigen Wiederaufnahme zur
Begründung: , warum trotz Geringfügigkeit der Auswirkungen der Wiederaufnahmegründe dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit gegenüber dem Prinzip der Rechtssicherheit der Vorrang zukomme, nur formelhaft auf das Interesse an der Gleichmäßigkeit der Best... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0052 E 5. April 1989 RS 1 Stammrechtssatz Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 303 Abs 4 BAO auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung zulässig sein, dann muß aktenmäßig erkennbar sein, daß dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/12 90/14/0044 6 Stammrechtssatz Die Interessenabwägung des § 20 BAO verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit gemäß § 303 Abs 4 BAO (Hinweis E 29.10.1985, 85/14/0071; E 26.11.1991, 91/14/0179; E 25.3.1992, 9... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs3;BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0238 2 Stammrechtssatz Bei der amtswegigen Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, deren Rechtmäßigkeit unter Bedachtnahme auf die Bestimm... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0182 E 18. April 1985 VwSlg 5989 F/1985 RS 7 Stammrechtssatz Bei einer amtswegigen Wiederaufnahme handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, deren Rechtmäßigkeit auch im Lichte des § 20 BAO zu beurteilen ist. Es ist daher zu unterscheide... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Transportunternehmer, brachte mit Stichtag 1. Jänner 1987 sein Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft ein. Im Zuge dieser Einbringung überführte er das unbewegliche Anlagevermögen (Garage, Tankstelle, Einstellhütte, Grund und Boden) in sein Privatvermögen. Dabei setzte er als Teilwert der entnommenen Wirtschaftsgüter deren Buchwert in Höhe von S 582.101,-- an. Der in der Folge erlassene, seiner Erklärung folgende Einkommensteuerbescheid für das Streitj... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;
Rechtssatz: Verfügt die Abgabenbehörde mittels "Sammelbescheid" einerseits die Wiederaufnahme eines Verfahrens und fällt sie andererseits Sachentscheidungen - dies jeweils unter eigenen Punkten mit eigener
Begründung: und eigener Rechtsmittelbelehrung -, so bringt die Gestaltung dieses "Sammelbescheides" deutlich und u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §183 Abs3;BAO §289 Abs2;BAO §303 Abs4;B-VG Art18 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: § 183 Abs 3 BAO regelt, unter welchen Voraussetzungen Beweisanträgen der Parteien stattzugeben und zu entsprechen ist oder diese abzulehnen sind (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 1892 ff). Daraus ka... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 lita;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/05 90/13/0167 1 Stammrechtssatz Richtet sich eine Berufungsschrift ausdrücklich nur gegen die Sachbescheide und enthalten weder Berufungsantrag noch
Begründung: der Berufung auch nur andeutungsweise einen Hinweis darauf, daß sich der Abgabepflichtige durch die W... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §288;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/24 86/13/0146 1 Stammrechtssatz Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist als eigener und gesondert anfechtbarer Bescheid anzusehen, wenn auch § 307 Abs 1 BAO normiert, daß mit dem die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligenden oder verfügenden Bescheid unter ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer betrieben vom Dezember 1982 bis 1988 ein technisches Büro unter der Firmenbezeichnung "ARGE für Biotechnologie" und waren zu je einem Drittel an dieser Gesellschaft beteiligt. Die nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelten Gewinne aus selbständiger Arbeit wurden gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. In den den Abgabenerklärungen für die Streitjahre beigelegten Einnahmen-Ausgabenrechnungen führten die Beschwerdeführer u.a. vom Forschungsförderungsfonds der ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §3 Z5;
Rechtssatz: Kommt der Abgabenbehörde erst anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung zur Kenntnis, daß Bezüge nicht nach § 3 Z 5 EStG 1972 als steuerfrei zu beurteilen sind, weil sie auch den Charakter einer Entlohnung des Steuerpflichtigen aufweisen (Hinweis E 17.6.1992, 91/13/0164), s... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt das Unternehmen einer Bausparkasse. Im Streitzeitraum gewährte sie Dienstnehmern Bauspardarlehen mit einem Zinssatz von 4,5 % p.a. Anläßlich einer im Jahre 1990 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurden diese Darlehen als Dienstnehmerdarlehen beurteilt, dementsprechend die dem § 3 Z 26 EStG 1972 entsprechende Steuerbefreiung gewährt, darüberhinaus jedoch die Ansicht vertreten, daß die Zinsenersparnis aus der Differenz zwischen 4,5 % und der grundsätzlich ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 90/13/0060 1 Stammrechtssatz Zwar bedarf es zur Wiederaufnahme eines Verfahrens keiner förmlichen Ausfertigung eines entsprechenden verfahrensrechtlichen Bescheides, doch muß der behördliche Wille, ein bestimmtes Verfahren wiederaufzunehmen, im neuen Sachbescheid zumindest zum... mehr lesen...
Anläßlich einer in den Jahren 1988 und 1989 bei der Erstbeschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung wurde ua die Feststellung getroffen, die Erstbeschwerdeführerin habe für die W-GmbH in Wuppertal, die Werbeveranstaltungen durchführe, den Transport bzw. die Unterbringung der Teilnehmer in H, Vorarlberg, besorgt. Der W-GmbH seien vom Fremdenverkehrsverband H 30 S bzw. 40 S pro Person und Nacht mehr in Rechnung gestellt worden, als der Gesellschaftergeschäftsführer der... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0069
Rechtssatz: Ergeht oder entsteht eine gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Entscheidung nach dem das Erstverfahren abschließenden Bescheid, ist sie nicht neu hervorgeko... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog in den Streitjahren sonstige Einkünfte aus einer ihr gewährten Apanage in Höhe von S 106.128,-- im Jahre 1983, S 100.167,30 im Jahre 1984, S 117.438,69 im Jahre 1985 und S 107.291,55 im Jahre 1986; neben Einkünften aus Kapitalvermögen in Höhe von rund S 2.000,-- jährlich erzielte die Beschwerdeführerin des weiteren ausländischer Besteuerung unterliegende Einkünfte in Höhe von rund S 60.000,-- im Jahre 1983 und von knapp S 40.000,-- jeweils in den Jahren 19... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/10 94/14/0024 1 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Bei der Beurteilung, ob ein in der Ermessensentscheidung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/12 90/14/0044 6 Stammrechtssatz Die Interessenabwägung des § 20 BAO verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit gemäß § 303 Abs 4 BAO (Hinweis E 29.10.1985, 85/14/0071; E 26.11.1991, 91/14/0179; E 25.3.1992, 9... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ermittelt den Gewinn aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Für die Jahre 1982 bis 1986 war bei ihm eine Prüfung der Aufzeichnungen nach § 151 BAO durchgeführt worden. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im wesentlichen seiner Berufung 1. gegen die die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatzsteuer 1982 bis 1986 verfügenden Bescheide Folge gegeben und die Aufhebung der Bescheide ausgesprochen, 2. gegen die die Wiederaufnahm... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Eine Steueränderung von ungefähr 55000,- öS ist nicht als geringfügig anzusehen, sodaß die Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs 4 BAO nicht ausgeschlossen ist (Hinweis E 26.11.1991, 91/14/0179). Schlagworte Ermesse... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs3;BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0238 2 Stammrechtssatz Bei der amtswegigen Wiederaufnahme eines Abgabenverfahrens handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, deren Rechtmäßigkeit unter Bedachtnahme auf die Bestimm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §193 Abs1;BAO §303 Abs4;BewG 1955 §21;VermStG §13;
Rechtssatz: Gem § 193 Abs 1 BAO ist ein Fortschreibungsbescheid zu erlassen, wenn die Voraussetzungen des § 21 BewG erfüllt sind. Einer Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellung des Einheitwertes zu einem vorangegangenen Stichtag bedarf es dabei ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Insbesondere im Hinblick auf die absolute Höhe der durch die Wiederaufnahmsgründe bewirkten Gewinnerhöhungen von ungefähr 94000,- ÖS (und die daraus resultierende Einkommensteuernachforderung von über 50000,- öS) kann die Ermessensübung der belangten Behörde bei Prüfu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufungen des Beschwerdeführers gegen die im Anschluß an eine abgabenbehördliche Prüfung im Spruchgegenstand erlassenen Bescheide des Finanzamtes als unbegründet ab. In seiner gegen diese Berufungsentscheidung erhobenen Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend. Die belangte Behörde hat die Verwaltungsakten vorgelegt und in ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/08 90/14/0192 6 (Tatsachen, die einer Stelle des Finanzamtes, nicht aber der zuständigen Stelle bekannt waren, können daher bei letzterer auch nachträglich hervorkommen; Hinweis: Stoll, BAO, Kommentar, 2936; Ritz, BAO, Kommentar, 679) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin reichte für das Jahr 1985 ua eine Einkommensteuererklärung ein, in welcher neben anderen Einkünften auch solche aus Gewerbebetrieb in Höhe von S 10.659,-- ausgewiesen sind. Dieser Erklärung war eine "Gewinn- und Verlustrechnung" sowie eine Beilage hiezu angeschlossen, in welcher durch Zu- und Abrechnung von Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten sowie weiteren Posten (Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzung, Verrechnung Umsatzsteuer, sonstige kur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992140065.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...