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BAO §303 Abs4Rechtssatz
Bei der Frage, ob relevante Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs 4 BAO "neu hervorgekommen" sind, kommt es auf den Wissensstand der Behörde im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides an, mit welchem jenes Verfahren abgeschlossen wurde, welches wiederaufgenommen werden soll. Zum Wissensstand des Finanzamtes zählt auch, was im Rahmen einer Betriebsprüfung durch dieses Finanzamt an Tatsachen und Beweismitteln hervorgekommen ist (Hinweis E 17.10.1984, 84/13/0054 in der gleichen Rechtssache).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1985:1985130087.X01Im RIS seit
08.10.2021Zuletzt aktualisiert am
08.10.2021