RS Vwgh 1985/9/18 85/13/0087

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1985
beobachten
merken

Index

EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte


Vorgeschichte:
84/13/0054 E 17.10.1984;

Rechtssatz

Bei der Frage, ob relevante Tatsachen oder Beweismittel iSd § 303 Abs 4 BAO "neu hervorgekommen" sind, kommt es auf den Wissensstand der Behörde im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides an, mit welchem jenes Verfahren abgeschlossen wurde, welches wiederaufgenommen werden soll. Zum Wissensstand des Finanzamtes zählt auch, was im Rahmen einer Betriebsprüfung durch dieses Finanzamt an Tatsachen und Beweismitteln hervorgekommen ist (Hinweis E 17.10.1984, 84/13/0054 in der gleichen Rechtssache).Bei der Frage, ob relevante Tatsachen oder Beweismittel iSd Paragraph 303, Absatz 4, BAO "neu hervorgekommen" sind, kommt es auf den Wissensstand der Behörde im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides an, mit welchem jenes Verfahren abgeschlossen wurde, welches wiederaufgenommen werden soll. Zum Wissensstand des Finanzamtes zählt auch, was im Rahmen einer Betriebsprüfung durch dieses Finanzamt an Tatsachen und Beweismitteln hervorgekommen ist (Hinweis E 17.10.1984, 84/13/0054 in der gleichen Rechtssache).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1985130087.X01

Im RIS seit

08.10.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten