Nach Darstellung in der Beschwerde erließ das Finanzamt am 29. November 1985 für 1984 und am 21. Juli 1988 für 1985, 1986 vorläufige Bescheide hinsichtlich der Feststellung der Einkünfte, bei deren Ermittlung Pachtzinse für die Pachtung des Unternehmens einer OHG, deren beide Gesellschafter auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH des Beschwerdeführers (einer KG) sowie dessen Kommanditisten sind, als Betriebsausgaben behandelt wurden, weil im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung b... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299BAO §303 Abs4
Rechtssatz: Bei der Wiederaufnahme handelt es sich um ein von den Aufsichtsmaßnahmen gem § 299 BAO völlig verschiedenes und gesondertes Rechtsinstitut. Zwischen beiden Rechtsinstituten bestehen auch keine Wechselbeziehungen in dem Sinne, daß das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung des einen die Anwendbarke... mehr lesen...
Anläßlich einer die Umsatzsteuer der Jahre 1973 bis 1983 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte das Prüfungsorgan unter anderem fest, es handle sich bei verschiedenen Wirtschaftstätigkeiten der beschwerdeführenden Marktgemeinde (Brückenwaage, Kindergarten und Bücherei) nicht um Betriebe gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, weil es den Einnahmen daraus an einigem wirtschaftlichen Gewicht mangle und diese Einnahmen nicht einmal die Bagatellgrenze des §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §303 Abs4;KStG 1966 §2 Abs1;KStG 1988 §2 Abs1 impl;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §21 Abs6; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 19;
Rechtssatz: AusfzF der Berücksichtigung aller Umsätze einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (hier: Gemeinde), soweit sie in den von der AbgBeh... mehr lesen...
Der in G wohnhafte Beschwerdeführer besitzt bei Kitzbühel eine (zumindest teilweise) verpachtete Land- und Forstwirtschaft. In Gebäudeteilen des zu dieser Land- und Forstwirtschaft gehörenden Bauernhofes errichtete er in den Jahren 1981 und 1982 insgesamt 6 Ferienwohnungen mit 34 Betten, die nach den Intentionen des Beschwerdeführers dem „Urlaub am Bauernhof“ dienen sollten. Die Obsorge für die Wohnungen oblag dem am Hof ansässigen Pächter der Land- und Forstwirtschaft (bzw. seinen An... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §250 Abs1 lita;BAO §303 Abs4;BAO §307 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Bezieht sich eine Eingabe, in der eine Berufung erhoben und gleichzeitig angekündigt wird, nur auf einen Bescheid, laut dem Abgaben gemäß einer Betriebsprüfung verbucht wurden, und erwähnt sie den Wiederaufnahmebescheid mit keinem Wort, so kann sie jedenfall... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs1 litbBAO §303 Abs4 Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 12;
Rechtssatz: Die Tatsache, daß Wohnungen langfristig und nicht wie behauptet kurzfristig vermietet wurden, stellt eine neue Tatsache dar. Schlagworte Vermietung / als gewerbliche Tätigkeit European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 impl;AVG §69 Abs3 impl;BAO §303 Abs1;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Unrichtige Rechtsanwendung ist kein Wiederaufnahmsgrund. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989150042.X01 Im RIS seit 28.04.1989 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/19, S 330;
Rechtssatz: Soll eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens iSd § 303 Abs 4 BAO auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung zulässig sein, dann muß aktenmäßig erkennbar sein, daß dem Finanzamt nachträglich Tatumstände zugänglich gemacht wurden, von denen es nicht schon zuvor Ke... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §303 Abs4;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/19, S 330;
Rechtssatz: Voraussetzung für die amtswegige Wiederaufnahme ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel. Eine andere rechtliche Beurteilung eines bereits bei Erlassung des Bescheides bekannten... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Eigentümer eines am Ufer eines beliebten Kärntner Badesees gelegenen Hotels. Dieses Hotel veräußerte er zu Beginn des Jahres 1978 an die Ehegatten A und B. Gestützt auf die Erhebungen der Finanzstrafbehörde und die Feststellungen einer im Zuge dieser Erhebungen durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung (BP) kam die belangte Behörde in dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid zur Auffassung, daß dem Beschwerdeführer ein um 3 Mio S höherer als der ... mehr lesen...
Eine OHG, deren beide Gesellschafter auch Gesellschafter der Komplementär-GmbH der Beschwerdeführerin sowie Kommanditisten der Beschwerdeführerin sind, betrieb vorerst in von ihr zu diesem Zweck gemieteten Räumlichkeiten ein Restaurant. Die OHG verpachtete ab März 1968 dieses Unternehmen samt "Gewerbekonzession" an die beschwerdeführende KG. Die Pachtzinse wurden seither bei der OHG als Betriebseinnahmen, bei der Beschwerdeführerin als Betriebsausgaben behandelt. Im November 1980 miet... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 347;
Rechtssatz: Frühere Verdachtsmomente stehen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen, wenn erst weitere Erhebungen die Verdachtsmomente als Tatsachen erhärten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988140052.X04 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 379; FJ, 1992/8, 131-133;
Rechtssatz: Ein Mißverständnis zwischen Bedeutung des Wiederaufnahmsgrundes und den erwartenden tatsächlichen Bescheidänderungen, das bei bwägung der für die Ermessensentscheidung über die amtswegige Wie... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §114;BAO §303 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 347;
Rechtssatz: Die der Abgabenbehörde bei der amtswegigen Wiederaufnahme obliegende Ermessensübung ist zu begründen. Das Fehlen der
Begründung: bewirkt einen Verfahrensmangel, der nur bei Wesentlichkeit eine Aufhebung des angefocht... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen von 2.760 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das in dieser Sache ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. März 1985, Zl 84/14/0183, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. Mai 1983 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes im wesentlichen mit der Begründung: aufgehoben... mehr lesen...
Index: Verfahren vor dem VwGH10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4VwGG §28 Abs1 Z4VwGG §34 Abs1VwGG §34 Abs3VwGG §41 Abs1 Beachte Vorgeschichte:84/14/0183 E 19.03.1985;
Rechtssatz: Wird der Beschwerdepunkt ausdrücklich und unmißverständlich bezeichnet, so ist dieser einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde nicht zugänglich. Ist ... mehr lesen...
Betriebsgegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin, einer GesmbH, ist die Produktion und der Handel mit Eiern und Geflügel. Im Jahre 1986 fand im Betrieb der Beschwerdeführerin eine den Zeitraum 1982 bis 1984 betreffende Betriebsprüfung statt. Im Zuge derselben wurde unter anderem festgestellt, daß eine Ausgangsrechnung vom 14. Dezember 1983 "in Höhe von S 15.163,20 brutto" nicht verbucht worden sei, daß von den fortlaufend numerierten Ausgangsrechnungsformularen 21 fehlten, s... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/13/0077 Besprechung in:ÖStZ 1989, 269;
Rechtssatz: Die erst nach Erlassung der Veranlagungsbescheide im Zuge einer Betriebsprüfung neu hervorgekommene mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Buchführung stellt eine Tatsache iSd § 303 Abs 4 BAO dar. ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/13/0077 Besprechung in:ÖStZ 1989, 269;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Stoll, BAO, Wien 1980, S 726 f und die dort zitierte hg Judikatur) ist es für die amtswegige Wiederaufnahme unmaßgeblich, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher sich in den von ihm abgegebenen Steuererklärungen selbst als Sportlehrer bezeichnet, ist gewerblich als Dressman, teilweise selbständig und teilweise unselbständig als Tennis- bzw. Schilehrer tätig. Die Veranlagungen des Beschwerdeführers für die Jahre 1980, 1982 und 1983 erfolgten im wesentlichen auf Grund der von ihm beigebrachten Erklärungen. Die betreffenden Bescheide erwuchsen in Rechtskraft. Im Zuge der Veranlagung für das Jahr 1981 erging an den B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Für die amtswegige Wiederaufnahme ist es unmaßgeblich, ob die neuen Tatsachen im Erstverfahren verschuldet oder unverschuldet nicht berücksichtigt worden sind. Das bedeutet, daß auch ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung der maßgebenden Tatsachen bzw Beweismittel im Erstverfahren die Wiederaufnahme von Amts wegen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme führt zur gänzlichen Beseitigung jenes Bescheides, der das nunmehr wiederaufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluß brachte. Dies hat zur Folge, daß, wenn die Wiederaufnahme auf Grund einer neu hervorgekommenen Tatsache zulässig war, im wiederaufgenommenen Verfahren auch eine Änderung jener Bemessungsgrund... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs3;BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 96;
Rechtssatz: Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen gemäß § 303 Abs 4 BAO. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987150075.X01 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §141;ABGB §166;BAO §303 Abs4;EStG 1972 §34;
Rechtssatz: Zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer von Amts wegen infolge Feststellung der Höhe des Einkommens des Sohnes des Steuerpflichtigen, für dessen außereheliche Kind dieser auf Grund eines ge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schenkte am 12. November 1980 rückwirkend auf den 31. Mai 1980 den Mitbeteiligten ideelle Anteile an Teilbetrieben seines Einzelunternehmens, und zwar seiner Gattin M 25 %, seinem Sohn N 20 % und seinen Töchtern ME, RP und AT je 10 %. Die Genannten (einschließlich des Beschwerdeführers) gründeten am 24. November 1980 ebenfalls rückwirkend auf den 31. Mai 1980 eine GmbH, wobei der Beschwerdeführer und die Mitbeteiligten in diese Gesellschaft die Teilbetriebe unter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 111;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 111;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Hinweis Stol... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 111;
Rechtssatz: Geht es einzig und allein darum, einen bestimmten, der Behörde schon bisher bekannten Sachverhalt anders als bisher rechtlich zu würdigen, so kann dies nicht im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens unter Berufung auf Tatsachen geschehen, die mit diesem Sachverhalt und sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §303 Abs4 impl; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 95; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0382/74 B 20. Mai 1974 RS 4 Stammrechtssatz Ist eine bescheidmäßige Entscheidung nicht ergangen, dann ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...