Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1989, 111;Rechtssatz
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 721, und das dort erwähnte Schrifttum).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140159.X01Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
07.11.2012