RS Vwgh 1988/9/13 87/14/0159

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 111;

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 721, und das dort erwähnte Schrifttum).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140159.X01

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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