RS Vwgh 1988/9/13 87/14/0159

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Veröffentlicht am 13.09.1988
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 111;

Rechtssatz

Geht es einzig und allein darum, einen bestimmten, der Behörde schon bisher bekannten Sachverhalt anders als bisher rechtlich zu würdigen, so kann dies nicht im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens unter Berufung auf Tatsachen geschehen, die mit diesem Sachverhalt und seiner rechtlichen Würdigung in gar keinem Zusammenhang stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140159.X04

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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