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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):88/13/0077 Besprechung in:ÖStZ 1989, 269;Rechtssatz
Die erst nach Erlassung der Veranlagungsbescheide im Zuge einer Betriebsprüfung neu hervorgekommene mangelnde Ordnungsmäßigkeit der Buchführung stellt eine Tatsache iSd § 303 Abs 4 BAO dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130075.X02Im RIS seit
18.01.1989Zuletzt aktualisiert am
11.05.2015